Geförderte Energieberatung im Mittelstand von der BAFA wird verlängert

Geförderte Energieberatung im Mittelstand BAFA verlängert

von | 23. Feb 2016

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die energetische Begutachtung des Unternehmens im Rahmen einer Energieberatung im Mittelstand auf interessante Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgreifen. Dieses förderte bereits im Jahr 2015 mit einem Zuschuss von 80 % Unternehmen auf dem Weg in die Energieeffizienz. Dabei wurden über 2 Millionen Euro durch das Bundesamt ausgeschüttet. Kürzlich hat das BAFA die Förderrichtlinie noch einmal angepasst und aufgrund des Erfolges in 2015 bis ins Jahr 2019 verlängert. Somit können viele weitere Unternehmen von einer ganzheitlichen Betrachtung der Energieströme im Unternehmen zu sehr guten Konditionen durch eine 80 %ige Förderung profitieren.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach DIN EN 16247-1 im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie für KMU. Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen wie auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Die Beratungen dienen nicht als Ersatz für Planungsleistungen, sondern sollen dem jeweiligen Unternehmer lediglich die nötige Sicherheit bieten, Chancen zu erkennen, zu nutzen und die Ausführung zu optimieren.

Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorher durchgeführten Energieberatung und der daraus resultierenden Energieeffizienzmaßnahmen, kann die Förderung der Umsetzungsbegleitung beantragt werden. In dessen Rahmen sind vielfältige Unterstützungen bei der Umsetzung von Maßnahmen möglich, bspw. eine Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten zur Steigerung der technischen Energieeffizienz oder Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen.

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