Zulassung Energieberater BLE Energieeffizienz

Zulassung Förderprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft und Gartenbau BLE

von | 23. Mrz 2016

Seit Anfang 2016 können auch die Landwirtschaft und der Gartenbau von Fördermöglichkeiten profitieren. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat ein Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in diesen Bereichen aufgelegt. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 ist in diesem Programm ein Zuschuss von bis zu 80 % möglich.

Hintergrund der angebotenen Fördermöglichkeiten ist der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE). Dieser ist begründet auf dem Ziel den Primärenergieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verringern. Die Energieeffizienz ist dabei ein wichtiger Baustein zum Erreichen des gesteckten Ziels. Zur Sensibilisierung von Unternehmen sowie zum Anstoßen von Investitionen wurde nun dieses Förderprogramm aufgelegt.

Im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ werden zwei Bereiche durch die Förderung abgedeckt. Zum einen kann auf eine Beratung zurückgegriffen werden. Diese Energieeffizienzberatung kann nur von Beratern, die durch das BLE zugelassenen sind, wie bspw. der Firma ecogreen Energie GmbH & Co. KG, durchgeführt werden. Die Beratung orientiert sich dabei an dem Standard für hochwertige Energieaudits und es kann eine Förderung von bis zu 80 % der Kosten beantragt werden.

Der zweite Part ist die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die Energieeffizienz des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse verbessern. Hier sind vielfältige Möglichkeiten zur Förderung von einzelnen Technologien wie bspw. elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Kälteerzeugung, LED-Beleuchtung und auch der Optimierung der Hüllflächen von Gewächshäusern gegeben. Dabei können einzelne Technologien (Einzelmaßnahme) ersetzt, bzw. umgerüstet, jedoch auch Systeme aus einem Zusammenspiel von mehreren Technologien (Systemische Optimierung) betrachtet werden. In diesem Bereich sind Förderzuschüsse in Abhängigkeit von der erzielten Energieeinsparung von bis zu 35 % möglich.

Des Weiteren kann auch ein Zuschuss beim Neubau von Niedrigenergie-Gebäuden für die pflanzliche Erzeugung beantragt werden. Hiervon betroffen sind bspw. Gewächshäuser, Kulturräume, Kühllager oder Trocknungsanlagen insofern Sie der Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse beim Erzeuger dienen. Je nach Effizienz des Neubaus können bis zu 40% Investitionskostenzuschuss in Anspruch genommen werden.

Eine Zulassung der Firma ecogreen Energie GmbH & Co. KG als Sachverständiger ist nun durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das Förderprogramm bestätigt worden, sodass wir Sie bei der Beantragung der Förderung für geplante Maßnahmen unterstützen können. Zusätzlich führen wir in Ihrem Unternehmen gerne eine Energieeffizienzberatung durch und bringen unser technisches Know-How für Ihre Energieeffizienz ein. Sie können uns auch in der öffentlichen Liste, der im Rahmen dieser Förderung zugelassenen Sachverständigen, auf der Website des BLE finden.

Bisher wurde den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau oftmals der Zugang zu Förderprogrammen verwehrt. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, sichern Sie sich Ihre Förderung von der BLE, kontaktieren Sie uns, wir unterstützen und beraten Sie gerne.

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