Zulassung Marcel Riethmüller als Energieauditor nach DIN 16247

Zulassung bei der BAFA als Energieauditor

von | 23. Mrz 2015

Gemäß dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) werden Nicht-KMU dazu verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 erstmalig ein Energieaudit in ihrem Unternehmen durchzuführen. Seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll dies stichprobenartig überprüft werden. Hierzu führt das BAFA eine öffentlich zugängige Liste mit zugelassenen Beratern.

Für den Zulassungsprozess müssen zahlreiche Dokumente zum Nachweis eingereicht werden, die die Qualifikationen des Beraters wiederspiegeln und gleichzeitig den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nach §8b EDL-G entsprechen. Herr Marcel Riethmüller, Geschäftsführer von ecogreen Energie GmbH & Co. KG wurde nun von der BAFA als Energieauditor zugelassen. Die Liste zugelassener Berater wird zukünftig auf den Seiten des BAFA veröffentlicht, spätestens mit dem Inkrafttreten des novellierten EDL-G erwartungsgemäß im April/Mai diesen Jahres.

Durch diese Vorabregistrierung ist es dem BAFA nun möglich bei einer Überprüfung der Auditpflicht bei Nicht-KMU nach EDL-G schneller eine Erfüllung der Pflichten positiv zu bestätigen.

Haben Sie Fragen zur EDL-G-Novelle, bzw. sind auch Sie hiervon betroffen und benötigen noch ein Energieaudit – Sprechen Sie uns an.

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