Im Tagesgeschäft tauchen immer wieder Fragen zur korrekten Handhabung von Rechnungen im Fördermittelbereich. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen – ein Detail, das für die Förderfähigkeit entscheidend sein kann.
✅ Anzahlungsrechnung: Eine Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten oder Lieferung der Waren – also ohne bereits erbrachte Leistung.
✅ Abschlagsrechnung: Eine Teilrechnung für bereits erbrachte, aber noch nicht vollständig abgerechnete Leistungen.
📌 Unter der Voraussetzung, dass ein Liefer-/Leistungsvertrag vorliegt, können Anzahlungsrechnungen auch vor Antragstellung geleistet werden.
Bei Fragen steht unser #teamecogreen gerne zur Seite! 💬
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