Im Bereich der Fördermittel ist die genaue Definition eines Nichtwohngebäudes (NWG) entscheidend. Die Abgrenzung erfolgt anhand des Signierschlüssels des Statistischen Bundesamtes – auch wenn dieser Begriff weder im Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) explizit definiert ist.
Beispiel:
Garagen zählen zwar zu den Nichtwohngebäuden, werden jedoch nicht beheizt und sind daher nicht förderfähig.💡
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gerne die Frage, ob es sich im konkreten Projekt um ein Nichtwohngebäude handelt und welche Fördermöglichkeiten sich daraus ergeben.
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