
Fördergelder, die sich für Ihren Faserlaser lohnen
Im Rahmen der technologieoffenen Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft sind Laserschneidanlagen und Festkörperlaser zum Schneiden förderfähig.
Unabhängig davon, ob Sie einen CO2-Laser, Fiberlaser, Faserlaser oder Diodenlaser im Bestand haben, können Sie bis zu 15 % an staatlichen Zuschüssen bekommen, sofern Sie eine Einsparung von mindestens 15 % erzielen.
Als Fördermittel-Experten unterstützen wir Sie deutschlandweit in der Beschaffung von Fördermitteln für Ihren neuen Festkörperlaser.
- Erhalten Sie bis zu 15 % Förderung im Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- Wählen Sie zwischen einem Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss.
- Die Förderung ist kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten.
- Insgesamt sind bis zu 20 Mio. € Förderung pro Projekt möglich.
Ohne Risiko
Wertvolles Know-how
Ganzheitliche Betreuung
Wer kann Fördermittel für Laseranlagen beantragen?
💬 Und warum sich eine Anfrage bei ecogreen lohnt.
✅ Antragsberechtigt sind:
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Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
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Freiberuflich Tätige
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Kommunale Unternehmen und Betriebe
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Contractoren im Rahmen von Contracting-Modellen
🔧 Warum ecogreen?
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Technisches Know-how + Förderkompetenz
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100 % unabhängig, 0 % Risiko
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Antragstellung auf Erfolgsbasis
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Wir übernehmen den kompletten Prozess – von Antrag bis Auszahlung
🟢 Noch unsicher, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist?
Dann senden Sie uns einfach eine Nachricht – wir prüfen es für Sie.
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Förderfähige Maßnahmen rund um Laseranlagen
Die staatliche Förderung für Laseranlagen umfasst zahlreiche Investitionen, mit denen Unternehmen Energieverbrauch und CO₂-Emissionen deutlich senken können. Förderfähig sind unter anderem:
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Umrüstung von CO₂-Lasern auf effiziente Faserlaser
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Ersatz alter Laseranlagen durch neue, energieeffiziente Systeme
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Neuanschaffung von Laserschneid- oder Laserschweißanlagen
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Investition in Kombinationsmaschinen (z. B. Stanz-Faserlaser-Maschinen)
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Maßnahmen zur Optimierung der Peripherie (z. B. Kühlung, Absaugung)
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und kann – je nach Vorhaben – bis zu 15 % Zuschuss oder Tilgungszuschuss umfassen. Die Abwicklung erfolgt über das BAFA oder die KfW.
Förderfähig sind ausschließlich neue Anlagen. Gebrauchte Laseranlagen oder reine Ersatzbeschaffungen ohne Effizienzsteigerung sind ausgeschlossen.
✅ Vorteil für Unternehmen: Neben der Investitionsförderung profitieren Betriebe dauerhaft von niedrigeren Energiekosten, kürzeren Amortisationszeiten und einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit.
Was unsere Kunden sagen – echte Erfahrungen aus Förderprojekten
Vertrauen, Fachwissen und spürbarer Mehrwert – darauf kommt es bei der Fördermittelberatung an. Mit über 6.000 erfolgreich begleiteten Projekten wissen wir, worauf es ankommt. Unsere Kunden bestätigen: Die Zusammenarbeit mit ecogreen macht Förderung einfach.
Fördermittel für Ihre Laseranlage sichern?
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an – so verschenken Sie kein Geld.
oder per E-Mail: eew@ecogreen-gruppe.de
Speziell zur Förderung von Faserlasern
Welche Vorteile haben Faserlaser gegenüber CO₂-Lasern?
Faserlaser arbeiten bis zu dreimal effizienter als CO₂-Laser, benötigen weniger Kühlung, haben geringere Betriebskosten und ermöglichen höhere Schnittgeschwindigkeiten. Damit sparen Unternehmen sowohl Energie als auch Wartungskosten – oft im fünfstelligen Bereich jährlich.
Welche Lasermaschinen sind förderfähig?
Gefördert werden neue oder modernisierte Laseranlagen, die CO₂-Emissionen einsparen. Dazu zählen Faser- und Fiberlaser, Laserschneidanlagen, Laserschweißanlagen sowie Kombinationsmaschinen. Gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung für Faserlaser?
Die Förderhöhe hängt von der CO₂-Einsparung und dem Vorhaben ab. Möglich sind Zuschüsse bis zu 15 % der Investitionskosten oder alternativ KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Unsere Experten prüfen individuell, welche Variante für Ihr Projekt am besten geeignet ist.
Welche Unternehmen können Fördermittel beantragen?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Energieeffizienz verbessern wollen.
Förderung mit ecogreen umsetzen
Wie läuft die Beantragung einer EEW Förderung ab?
Sie erhalten zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung. Anschließend begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zum Förderbescheid – vollständig risikofrei. Ohne Förderzusage entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite So funktioniert’s.
Was kostet die Fördermittelberatung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Für die weitere Begleitung rechnen wir erfolgsbasiert ab – das heißt: Nur wenn Sie den Förderbescheid erhalten, fallen Kosten an.
Welche Vorteile habe ich mit ecogreen als Fördermittel-Experten?
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Erfolgsbasierte Beratung – Kosten nur bei Bewilligung
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Über 6.000 erfolgreich geförderte Projekte
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Zulassung als Energie-Effizienz-Experten
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Komplette Abwicklung von Antrag bis Auszahlung
💬 Tipp:
Ein falsch formulierter Antrag kann Fördergelder in fünfstelliger Höhe kosten. Unsere Experten holen das Maximum aus Ihrer Maßnahme heraus – sicher & effizient.
Sie haben individuelle Fragen zur Förderung von Laseranlagen im Rahmen Ihres Projekts?
Lassen Sie Ihr Projekt kostenfrei prüfen – Unsere Fördermittel-Experten begleiten Sie von der Prüfung bis zur Auszahlung.
📞 04221 45776-80 oder per E-Mail: eew@ecogreen-gruppe.de