Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für Produktionsanlagen
Neue, ersetzte oder optimierte Produktionsanlagen können förderfähig sein, wenn sie den Energie- oder Ressourcenverbrauch nachweisbar reduzieren. Gefördert werden können einzelne Maschinen, Fertigungslinien und Prozessoptimierungen.
✓ Bis zu 45 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten möglich
✓ Für Optimierung, Austausch, Erst- und Erweiterungsinvestitionen
✓ Technologieoffene Prüfung von Energie- und Ressourceneffizienz
Welche Produktionsanlagen können gefördert werden?
Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW-Förderung) können energie- und ressourceneffiziente Produktionsmaschinen, Fertigungslinien und industrielle Prozesse gefördert werden.
Im EEW Modul 4 gibt es zwei Förderwege: Die Basisförderung richtet sich an KMU und bestimmte festgelegte Technologien. Die Premiumförderung ist weitgehend technologieoffen und kann auch neue Anlagen, Erweiterungsinvestitionen und größere Prozessoptimierungen umfassen.
Entscheidend ist immer, dass durch die Investition eine nachweisbare Energie- oder Ressourceneinsparung erreicht wird.
Energieeffiziente Produktionsmaschinen und Anlagen
Gefördert werden können einzelne Maschinen oder klar abgegrenzte Produktionsanlagen, die gegenüber dem bisherigen Zustand oder einer geeigneten Referenztechnik eine nachweisbare Effizienzverbesserung erzielen.
Produktionslinien und verbundene Prozessanlagen
Eine Produktionsanlage besteht häufig aus mehreren technisch verbundenen Maschinen. Materialzuführung, Bearbeitung, Transport, Zwischenlagerung, Kühlung, Absaugung und Steuerung können gemeinsam den Energie- und Ressourcenverbrauch bestimmen.
Prozessumstellung, Elektrifizierung und Ressourceneffizienz
Auch eine grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens kann gefördert werden. Dabei wird nicht nur eine bestehende Maschine ersetzt. Der gesamte Prozess wird so umgestellt, dass weniger Energie, Rohstoffe, Wasser oder Hilfsmedien benötigt werden.
Für wen kommt die Förderung infrage?
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Produktionsanlagen an?
Investitionsart und Vergleichszustand
Zunächst muss geklärt werden, ob es sich um eine Bestandsoptimierung, einen Austausch, eine Erstinvestition oder eine Erweiterung handelt. Daraus ergibt sich, ob die geplante Anlage mit dem bisherigen Zustand oder einer Referenzanlage verglichen wird.
Produktionsleistung und Systemnutzen
Eine neue Anlage kann schneller produzieren, weitere Produkte herstellen oder zusätzliche Funktionen übernehmen. Diese Unterschiede müssen bei der Förderprüfung berücksichtigt werden.
Energie- und Ressourcenbilanz
Für den bisherigen und geplanten Prozess sollten die wesentlichen Verbrauchsströme erfasst werden. Wechselwirkungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Eine Maßnahme kann beispielsweise Material einsparen, zugleich aber mehr Strom benötigen. Beide Effekte gehören in die Gesamtbewertung.
Nebenaggregate und Systemgrenze
Prozesskälte, Absaugung, Druckluft, Pumpen, Ventilatoren, Materialtransport und Steuerung können einen wesentlichen Teil des Gesamtverbrauchs verursachen. Die Systemgrenze sollte deshalb bereits vor der Antragstellung mit den technischen Projektbeteiligten festgelegt werden.
Einsparkonzept
Das Einsparkonzept bildet die zentrale technische Grundlage der Premiumförderung. Darin werden Anlage, Prozess, Vergleichszustand, Energie- und Ressourcenströme sowie das jährliche Treibhausgas-Einsparpotenzial nachvollziehbar dokumentiert. Ein allgemeiner Energieauditbericht ersetzt das offizielle EEW-Einsparkonzept nicht.
Produktionsanlagen modernisieren?
ecogreen prüft kostenfrei, welcher Förderweg grundsätzlich infrage kommt und welche Daten für Antrag und Einsparkonzept benötigt werden.
FAQ Produktionsanlagen
Förderfähig können unterschiedlichste Produktions- und Prozessanlagen sein, wenn durch die Investition die Energie- oder Ressourceneffizienz verbessert wird.
Im EEW Modul 4 wird zwischen Basisförderung und Premiumförderung unterschieden. Die Basisförderung gilt nur für bestimmte förderfähige Technologien, während die Premiumförderung technologieoffener ausgerichtet ist und auch umfangreichere Produktions- und Prozessinvestitionen erfassen kann.
Eine einfache Faustregel: Förderfähig sind grundsätzlich stationäre Anlagen am Unternehmensstandort. Mobile Maschinen, Fahrzeuge oder Technik mit Straßenzulassung und Kennzeichen fallen dagegen in der Regel raus. Oder etwas vereinfacht gesagt: Was vom Betriebsgelände wegfahren kann, wird fördertechnisch meistens schwierig.
Welche Variante passt, hängt von der Anlagenart, der Investitionsart und dem nachweisbaren Einsparpotenzial ab.
Bei der Basisförderung werden nur bestimmte, fest definierte Technologien gefördert, zum Beispiel Spritzgießmaschinen oder Laserschneidanlagen. In der Regel geht es um den Austausch einer bestehenden Anlage, wobei mindestens 15 % Endenergie eingespart werden müssen.
Die Premiumförderung ist dagegen weitgehend technologieoffen. Hier können auch größere Prozessoptimierungen, neue Anlagen, Erweiterungsinvestitionen oder Verfahrensumstellungen förderfähig sein. Bei einem Vergleich mit einem gleichen Systemnutzen muss grundsätzlich ein THG-Einsparpotenzial von mindestens 30 % nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über ein Einsparkonzept.
Vereinfacht gesagt:
Basisförderung = nur für KMU, klar definierte Technik und einfacherer Förderweg.
Premiumförderung = für kleine, mittlere und große Unternehmen, deutlich mehr Möglichkeiten, aber auch eine umfangreichere technische Bewertung.
Ja. Über die EEW Modul 4 Premiumförderung können auch neue Produktionsanlagen gefördert werden. Die Premiumförderung umfasst neben dem Austausch bestehender Anlagen ausdrücklich auch Erstinvestitionen zur Schaffung neuer Produktionskapazitäten und Erweiterungsinvestitionen.
Entscheidend ist, dass gegenüber einem geeigneten Referenz- oder Vergleichssystem ein ausreichendes THG-Einsparpotenzial nachgewiesen wird. Die energetische Bewertung erfolgt über ein Einsparkonzept.
Die Basisförderung ist dagegen grundsätzlich auf den Austausch bestimmter bestehender Anlagen durch effizientere Neuanlagen beschränkt.
Bei neuen Produktionsanlagen oder Erweiterungsinvestitionen wird die Einsparung gegenüber einer technisch und wirtschaftlich vergleichbaren Referenzanlage bewertet. Entscheidend ist dabei der maximale Systemnutzen, zum Beispiel die Produktionsleistung einer Anlage.
Der maximale Systemnutzen der geplanten Anlage darf dabei höchstens 10 % von der Referenzanlage abweichen. Nur so können Energieverbrauch und THG-Einsparpotenzial vergleichbar bewertet werden. Bei größeren Abweichungen muss eine andere geeignete Referenz herangezogen werden. Die Bewertung und der Nachweis erfolgen über das Einsparkonzept.
Die Förderhöhe hängt davon ab, ob die Produktionsanlage über die Basis- oder Premiumförderung des EEW Modul 4 gefördert wird.
In der Basisförderung sind für KMU bis zu 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen auf die förderfähigen Nettoinvestitionskosten möglich. In der Premiumförderung sind bei Förderung der Investitionsmehrkosten bis zu 45 % für kleine, 35 % für mittlere und 25 % für große Unternehmen möglich. Bei Förderung der Investitionsgesamtkosten gelten niedrigere Maximalfördersätze.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt zusätzlich vom THG-Einsparpotenzial, der Unternehmensgröße, dem Kostenmodell und der Beihilfegrundlage ab. Die genannten Prozentsätze sind daher immer Maximalfördersätze.
Ja. Nebenaggregate und notwendige Nebenleistungen können mitgefördert werden, wenn sie technisch unmittelbar zur förderfähigen Produktions- oder Prozessanlage gehören und für deren Betrieb oder die Energie- bzw. Ressourceneffizienz erforderlich sind.
Dazu können beispielsweise Steuerungs- und Regelungstechnik, Prozesskälte, Absaugung, Materialtransport, Druckluftversorgung sowie notwendige Installations- und Planungsleistungen gehören. Bei Prozesskälte gelten zusätzliche Anforderungen an die Kältetechnik. Insbesondere darf das eingesetzte Kältemittel aktuell einen GWP von 150 nicht überschreiten.
Entscheidend ist, dass die Nebenaggregate und Kosten eindeutig dem geförderten Gesamtsystem zugeordnet werden können.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)