Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für die Gebäudehülle
Dämmmaßnahmen, neue Fenster, Außentüren, Tore und außenliegender Sonnenschutz können in bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden förderfähig sein. Entscheidend sind das jeweilige Bauteil, der energetische Ausgangszustand, die technischen Kennwerte und der Projektstatus.
✓ 15 % Grundförderung
✓ Beihilfefrei, keine Anrechnung auf De-minimis
✓ ecogreen prüft Ihr Vorhaben unverbindlich & kostenfrei
Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (→ BEG) werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden gefördert. Dazu gehören unter anderem Dämmmaßnahmen, Fenster, Türen und außenliegender Sonnenschutz.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt und eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden wird. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der BAFA-Zuschuss ist beihilfefrei und wird nicht auf den De-minimis-Rahmen angerechnet.
Neben der Gebäudehülle kann bei einer energetischen Sanierung auch die technische Gebäudeausrüstung relevant sein. Informieren Sie sich deshalb auch über mögliche Fördermittel für → Wärmepumpen, → Klimaanlagen und → Lüftungsanlagen.
Dämmung von Fassade, Dach und weiteren Bauteilen
Förderfähig können Maßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken und Bodenflächen sein.
Fenster, Außentüren, Tore und Vorhangfassaden
Förderfähig können der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und gewerblich genutzten Toren sein.
Sommerlicher Wärmeschutz mit Tageslichtnutzung
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen können förderfähig sein, wenn sie den sommerlichen Wärmeeintrag reduzieren und gleichzeitig eine optimierte Tageslichtversorgung ermöglichen.
Für wen kommt die Förderung infrage?
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung der Gebäudehülle an?
Eine Baumaßnahme ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie Fassade, Dach oder Fenster betrifft. Der energetische Nutzen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen müssen anhand des konkreten Bauteils nachgewiesen werden.
Bauteilspezifischer U-Wert
Für Außenwand, Dach, Fenster, Vorhangfassade, Außentür und Tor gelten unterschiedliche Grenzwerte. Außerdem können sich die Anforderungen nach Temperaturniveau, Gebäudeart, Denkmalschutz oder vorhandener Konstruktion unterscheiden.
Wärmebrücken, Luftdichtheit und Feuchteschutz
Anschlüsse zwischen Fenstern, Fassade, Dach und weiteren Bauteilen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Wärmebrücken oder undichte Anschlüsse können zu höheren Energieverlusten, Zugerscheinungen und Feuchteschäden führen.
Teilflächen und Maßnahmenabgrenzung
Auch die Sanierung einzelner Fassadenabschnitte, Dachflächen oder Gebäudeteile kann grundsätzlich förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die geförderte Fläche technisch und kostenmäßig eindeutig abgegrenzt wird.
Nachweise nach Fertigstellung
Nach der Umsetzung müssen die ausgeführten Bauteile und die entstandenen Kosten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bestandsgebäude und Gebäudenutzung
Die Maßnahme muss an einem Bestandsgebäude durchgeführt werden. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss bei Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Typische Anwendungsfälle
Fassadendämmung eines Bürogebäudes
Die Außenwände eines älteren Bürogebäudes weisen hohe Wärmeverluste auf. Im Zuge einer Fassadensanierung soll ein neues Dämmsystem aufgebracht und der Anschluss an Fenster, Dach und Sockel energetisch verbessert werden. Für die Förderprüfung sind Fassadenfläche, vorhandener Wandaufbau, geplantes Dämmsystem, Wärmeleitfähigkeit und erreichter U-Wert erforderlich.
Dachsanierung einer Produktionshalle
Das Dach einer beheizten Produktionshalle muss erneuert werden. Gleichzeitig soll die Dämmung verbessert werden, um Wärmeverluste und sommerliche Aufheizung zu reduzieren. Die energetische Maßnahme muss im Angebot klar von einer reinen Instandsetzung oder Abdichtung getrennt werden.
Fenster- und Fassadenerneuerung einer Gewerbeimmobilie
Ein Bestandshalter plant, Fenster und Teile einer Vorhangfassade zu erneuern. Neben den energetischen Kennwerten sind die Anschlussdetails, betroffenen Flächen und Kostenanteile der einzelnen Bauteile zu dokumentieren.
Sonnenschutz für Büro- und Verkaufsflächen
Große Glasflächen verursachen im Sommer hohe Kühllasten. Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit geeigneter Tageslichtsteuerung sollen den Wärmeeintrag reduzieren, ohne die Räume dauerhaft zu verdunkeln.
Sanierung der Gebäudehülle geplant?
Schildern Sie uns, welches Nichtwohngebäude saniert werden soll, welche Bauteile betroffen sind und wie weit die Planung fortgeschritten ist. ecogreen prüft kostenfrei, ob die Maßnahme grundsätzlich förderfähig sein kann.
FAQ Gebäudehülle
Gefördert werden können energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle bestehender Nichtwohngebäude. Dazu zählen insbesondere die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung oder energetische Verbesserung von Fenstern, Außentüren, gewerblichen Toren und Vorhangfassaden. Auch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen können förderfähig sein, wenn die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Der Fördersatz beträgt aktuell 15 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Für Nichtwohngebäude sind die anrechenbaren Nettoinvestitionskosten auf maximal 500 € je m² Nettoraumfläche und Kalenderjahr begrenzt.
Auch Nebenarbeiten und Nebenkosten können förderfähig sein, sofern sie der energetischen Maßnahme direkt zugeordnet werden können. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich damit nach den förderfähigen Nettoinvestitionskosten, der Nettoraumfläche und der Einhaltung der technischen Förderanforderungen.
Die zulässigen U-Werte unterscheiden sich je nach Bauteil und Temperaturbereich. Bei Nichtwohngebäuden wird dabei insbesondere zwischen Bereichen mit einer vorgesehenen Raumtemperatur von 12 °C bis unter 19 °C und ab 19 °C unterschieden.
Für Dach, Fassade, Fenster und weitere Bauteile gelten jeweils eigene Höchstwerte. Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz können abweichende Anforderungen gelten.
Ja. Auch einzelne Fassaden- oder Dachflächen können grundsätzlich gefördert werden. Es ist nicht erforderlich, die gesamte Gebäudehülle auf einmal energetisch zu sanieren. Entscheidend ist, dass die jeweilige Teilfläche die technischen Mindestanforderungen erfüllt und die Maßnahme in Angebot, Rechnung und Nachweis eindeutig abgegrenzt werden kann.
Für die Förderung gilt auch hier der jeweilige Höchstbetrag der förderfähigen Nettoinvestitionskosten auf Basis der Nettoraumfläche.
Die BEG-Einzelmaßnahmen sind grundsätzlich für bestehende Nichtwohngebäude vorgesehen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen die betroffenen Gebäudebereiche außerdem grundsätzlich einer beheizten Zone mit mindestens 12 °C Raum-Solltemperatur zugeordnet sein. Für Neubauten gelten andere Förderbereiche und technische Anforderungen.
Nein. Eine reine Instandsetzung oder Sanierung ohne energetische Verbesserung ist grundsätzlich nicht förderfähig. Dazu zählen zum Beispiel eine reine Dachabdichtung oder Fassadenreparatur.
Werden diese Arbeiten jedoch im direkten Zusammenhang mit einer förderfähigen energetischen Maßnahme durchgeführt, können notwendige Neben- und Wiederherstellungsarbeiten grundsätzlich mit berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass die energetischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllt werden.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)