Förderung für Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
Gebäudehülle

Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Erhalten Sie Fördermittel für die Sanierung des Bestandsgebäudes.

- Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes
- Einzelmaßnahmen wie Fenster, Türen oder Dämmung der Außenwände
- Beihilfefrei - kein Nachweis der De-Minimis erforderlich

+ Förderung ohne Risiko

+ Kostenfreie Ersteinschätzung

+ Ganzheitliche Betreuung

+ Wertvolles Know-how

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Förderung für die Sanierung der Gebäudehülle

Fördermittel für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Attraktive Zuschüsse für die Sanierung der Gebäudehülle im Überblick

Die Gebäudehülle eines Nichtwohngebäudes kann durch verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung von Fenstern, Türen oder die Dämmung der Außenwände, erheblich zur Effizienzsteigerung des Gebäudes beitragen. Diese Maßnahmen werden vom Staat durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 % gefördert. Welche Fördersummen in Ihrem Projekt möglich sind, erfahren Sie von unseren Fördermittel-Experten durch eine kostenfreien Ersteinschätzung.

 

    • 15 % der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Effizienzsteigerung in Bestandsgebäuden.
    • Erhalten Sie die Förderung als Direktzuschuss.
    • Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße (KMU / Nicht-KMU).
    • Beihilfefrei – Kein Nachweis über schon erhaltene Förderung (z.B. De-Minimis) nötig.

Ohne Risiko

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Wertvolles Know-how

Sichern Sie sich unser Wissen aus der Förderbranche, um teure Fehler zu vermeiden.

Ganzheitliche Betreuung

Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.

FAQ Förderung Gebäudesanierung

Sie haben weitere Fragen zur Förderung von Wärmepumpen? Hier finden Sie häufige Fragen zur Förderung rund um Wärmepumpen. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail. Unsere Fördermittel-Experten freuen sich auf Sie.

Speziell zur Förderung im Bereich der Gebäudesanierung und -dämmung

Was wird bei der Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung  der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle. Dazu zählt die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen der Gebäudehülle sowie die Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden. Weiterhin ist der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren ebenso förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung beim Austausch von Fenstern und Außentüren?

​Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 20.000 € Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik und Gebäudehülle (außer Heizung) sind gedeckelt auf 500 Euro/m² pro Kalenderjahr und Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen).

Wie hoch ist die Förderung bei der Dämmung einer Gebäudehülle?

Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 20.000 € Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik und Gebäudehülle (außer Heizung) sind gedeckelt auf 500 Euro/m² pro Kalenderjahr und Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen).

Können Gebäudesanierungsmaßnahmen auch im Neubau gefördert werden?

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Sanierungsförderung für gewerbliche Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude). Hier ist ein Neubau von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Vorrausetzungen sind für die Sanierungsförderung von Gebäudehüllen zu erfüllen?

Die Grundvoraussetzung für das Förderprogramm ist eine Sanierungsmaßnahme in einem Bestandsgebäude, welches älter als 5 Jahre ist. Zusätzlich muss der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der jeweiligen Bauteile eingehalten werden.

Wann kann ich das Bauvorhaben starten und wie ist der Ablauf?

Um die Fördergelder für die geplante Maßnahme an der Gebäudehülle zu erhalten ist hier ein besonders Vorgehen zu berücksichtigen.

  1. Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir besprechen die Maßnahme. Wir übernehmen als Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) die Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) und bereiten alles soweit möglich vor.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen. Hier ist das Hauptgewerk z. B. die LED – Beleuchtung ausreichend. Nebenarbeiten können auch später beauftragt werden.
  3. Online-Antrag wird gestellt.
  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.
  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch die ecogreen als Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE).
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID durch die ecogreen.

Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Jedoch weisen wir darauf hin, dass diese noch nicht abgerechnet werden. Die Planungskosten sind nur dann förderfähig, wenn sie in den Bewilligungszeitraum fallen.

Allgemeines zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM)

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Verbesserung des energetischen Niveaus eines Bestandsgebäudes (nur Nichtwohngebäude), welches älter als 5 Jahre ist. Sofern das Investitionsvorhaben in Deutschland durchgeführt wird, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist er nur dann antragberechtigt, wenn auch der Gebäudeeigentümer antragsberechtigt ist und dieser vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde.

Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?

„Bestandsgebäude“ sind GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden sind förderfähig.

Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Pro Gebäude ist ein Förderantrag zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Fördertrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.

Was ist noch alles in dem Förderprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM) förderfähig?

Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Rahmen einer Sanierung im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Dabei beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € für folgende Bereiche:

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung;
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung; Klimaanlagen
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

 

Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.

Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)

Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Es müssen somit keine erhaltenen Förderungen angegeben werden.

Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?

Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten. Aufgrund der Beihilfefreiheit in diesem Förderprogramm ist kein Nachweis über schon erhaltende Förderungen zu erbringen.

So können bedenkenlos auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren.

Ist Contracting als Finanzierungsmodell möglich?

Grundsätzlich ist Contracting möglich. Der Contractor muss den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informieren.

Ist eine Förderung für die Sanierung mit Leasing oder Mietkauf möglich?

Diese Finanzierungsformen sind möglich, aber nur bedingt zu empfehlen, denn aufgrund der Laufzeit kommt es oft zu einer Minderung der Fördersumme. Die aufgeführten Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Auszahlungen im Bewilligungszeitraum geleistet werden. Finanzierungsraten, die z.B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.

Fördermittelmanagement mit ecogreen

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag als Direktzuschuss bei der BAFA stellen. In dem folgenden Antragsprozess bestehen eine Vielzahl von Fallstricken, an denen die Förderung scheitern kann. Daher lohnt es sich, die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Aufgaben an die Experten von ecogreen zu geben, um so den Erfolg des Förderantrags gewährleisten zu können.

Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen haben alle benötigten Zulassung.

Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-How der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.

Wie viel Zeit hat man für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?

Die Dauer der Befristung beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum). Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.

Wie ist der Ablauf der Förderung, wenn ein Bestandsgebäude saniert werden soll?
Oben wurde der Ablauf schon erklärt, aber die Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ist ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten übergreifenden Ablauf, sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.

Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.