Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sanieren Sie Ihr Bestandsgebäude mit dem neuen Förderprogramm.

- auch für große Unternehmen und Filialisten geeignet
- Beihilfefrei - kein Nachweis der De-Minimis erforderlich

+ Förderung ohne Risiko

+ In drei Schritten zur Förderung

+ Kostenfreie Ersteinschätzung

+ Persönliche Beratung

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 29. Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neu aufgestellte und weiterentwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der neuen Förderrichtlinie sollen noch stärkere Anreize  für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Im Bereich der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes können Unternehmen sich attraktive Förderangebote sichern. Diese sind im Bereich der Einzelmaßnahmen als Direktzuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in der Heizungssanierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verfügbar. 

 

Folgende Bereiche sind besonders attraktiv für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM):

So erhalten Sie die kostenfreie Ersteinschätzung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

1. Überprüfung Bestandsgebäude

Für eine erfolgreiche Förderung muss das Bestandsgebäude älter als 5 Jahre sein.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

2. Angebot einholen

Idealerweise haben Sie von Ihrem Hersteller, Fachplaner oder Installateur ein Angebot über die geplante Maßnahme.

KMU erhalten Förderbonus Bundesförderung für Energieeffizienz

3. Fördermittel-Experten kontaktieren

Schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen per E-Mail zu und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Sie haben Fragen zu Fördergeldern für Ihr Projekt?

Unsere Fördermittel-Experten unterstützen Sie in Ihrem Projekt.

FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sie wollen Ihr Bestandsgebäude sanieren und die neue BEG-Förderung in Anspruch nehmen? Wir haben Ihnen die am wichtigsten gestellten Fragen zum Thema Förderung in unserem FAQ zusammengefasst.

BEG-Förderung im Überblick

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung neu aufgestellt und weiterentwickelt. Dabei wurden die vier bestehenden Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm, Anreizprogramm Energieeffizienz  sowie das Heizungsoptimierungsprogramm zu einem Förderprogramm zusammengefasst. Darüber hinaus ist das Programm durch die Wahlfreiheit der Zuschussvariante flexibler gestaltet. So können Unternehmen zwischen einer Zuschussförderung oder einer Kreditförderung wählen. Ziel der neuen Richtlinie ist es, mit dem technologieoffenen Ansatz einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu leisten und dementsprechend attraktive finanzielle Anreize zu setzen.

Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?

„Bestandsgebäude“ sind GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden, sind förderfähig.

Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Pro Gebäude ist ein Förderantrag zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Förderantrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.

Was ist im Bereich Einzelmaßnahmen (BEG-EM) förderfähig?

Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Rahmen einer Sanierung im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Dabei beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € für folgende Gegenstände:

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (Lüftungsanlagen) inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung; 
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung;
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.

Wann kann ich die Technik bestellen und wie ist der Ablauf?

Um die Fördergelder für die geplante Maßnahme, z. B. Lüftungsanlage, Klimaanlagen, LED Beleuchtung oder Wärmepumpen zu erhalten, ist hier ein besonders Vorgehen zu berücksichtigen.

  1. Sie nehmen mit uns Kontakt auf und wir besprechen die Maßnahme. Wir übernehmen als Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) die Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) und bereiten alles soweit möglich vor.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen. Hier ist das Hauptgewerk z. B. die LED – Beleuchtung ausreichend. Nebenarbeiten können auch später beauftragt werden.
  3. Online-Antrag wird gestellt.
  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.
  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch die ecogreen als Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE).
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID durch die ecogreen.

Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Jedoch weisen wir darauf hin, dass diese noch nicht abgerechnet werden. Die Planungskosten sind nur dann förderfähig, wenn sie in den Bewilligungszeitraum fallen.

Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)

Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Es müssen somit keine erhaltenen Förderungen angegeben werden.

Wie viel Zeit hat man für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?

Die Dauer der Befristung beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum). Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.

Wichtiges zur Förderung und Finanzierung

Welche Unternehmen erhalten eine Förderung?

Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Verbesserung des energetischen Niveaus eines Bestandsgebäudes (nur Nichtwohngebäude), welches älter als 5 Jahre ist. Sofern das Investitionsvorhaben in Deutschland durchgeführt wird, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist er nur dann antragsberechtigt, wenn auch der Gebäudeeigentümer antragsberechtigt ist und dieser vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde.

Was sind die zu erwartenden Förderhöhen?

Die folgenden Anlagentechniken (außer Heizungstechnik) bei Nichtwohngebäuden werden mit 15 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten bezuschusst:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Kälte- und Wärmerückgewinnung
  • Klimaanlagen
  • LED-Beleuchtung (Innenbeleuchtung)

Heizungstechnik, wie z. B. Wärmepumpen, können mit bis zu 30 bis 35 % gefördert werden.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik und Gebäudehülle (außer Heizung) sind gedeckelt auf 500 Euro/m² pro Kalenderjahr und Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen).

Die Kosten für die Begleitung, durch die ecogreen, werden mit bis zu 50 % gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 5 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf 20.000 € netto begrenzt.

Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?
Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten. Aufgrund der Beihilfefreiheit in diesem Förderprogramm ist kein Nachweis über schon erhaltende Förderungen zu erbringen.

So können bedenkenlos auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren.

Ist eine Förderung mit Leasing oder Mietkauf möglich?

Diese Finanzierungsformen sind möglich, aber nur bedingt zu empfehlen, denn aufgrund der Laufzeit kommt es oft zu einer Minderung der Fördersumme. Die aufgeführten Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Auszahlungen im Bewilligungszeitraum geleistet werden. Finanzierungsraten, die z.B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.

Ist Contracting als Finanzierungsmodell möglich?

Grundsätzlich ist Contracting möglich. Der Contractor muss den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informieren.

Fördermittelmanagement mit ecogreen

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen, häufige Fallstricke, dass eine Förderung scheitert.

Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen, haben alle benötigten Zulassung.

Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-How der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie zusätzlich das Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Kosten für die Begleitung, durch die ecogreen, werden mit bis zu 50 % gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 5 € pro m² Nettogrundfläche begrenzt.

Wie funktioniert die Förderung mit den Fördermittel-Experten von ecogreen?

Oben wurde der Ablauf schon erklärt, aber die Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ist ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten übergreifenden Ablauf, sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.

Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.