Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sanieren Sie Ihr Bestandsgebäude mit dem neuen Förderprogramm.

- auch für große Unternehmen und Filialisten geeignet
- Beihilfefrei - kein Nachweis der De-Minimis erforderlich

+ Förderung ohne Risiko

+ In drei Schritten zur Förderung

+ Kostenfreie Ersteinschätzung

+ Persönliche Beratung

Startseite » Fördermittel » Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 01. Januar 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neu aufgestellte und weiterentwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der neuen Förderrichtlinie sollen noch stärkere Anreize  für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Im Bereich der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes können Unternehmen sich attraktive Förderangebote sichern. Diese sind im Bereich der Einzelmaßnahmen als Direktzuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar. Die letzte größere Änderung und Anpassung der Fördersätze gab es am 15.08.2022.

 

Folgende Bereiche sind besonders attraktiv für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM):

So erhalten Sie die kostenfreie Ersteinschätzung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

1. Überprüfung Bestandsgebäude

Für eine erfolgreiche Förderung muss das Bestandsgebäude älter als 5 Jahre sein.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

2. Angebot einholen

Idealerweise haben Sie von Ihrem Hersteller, Fachplaner oder Installateur ein Angebot über die geplante Maßnahme.

KMU erhalten Förderbonus Bundesförderung für Energieeffizienz

3. Fördermittel-Experten kontaktieren

Schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen per E-Mail zu und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Sie haben Fragen zu Fördergeldern für Ihr Projekt?

Unsere Fördermittel-Experten unterstützen Sie in Ihrem Projekt.

FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sie wollen Ihr Bestandsgebäude sanieren und die neue BEG-Förderung in Anspruch nehmen? Wir haben Ihnen die am wichtigsten gestellten Fragen zum Thema Förderung in unserem FAQ zusammengefasst.

BEG-Förderung im Überblick

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung neu aufgestellt und weiterentwickelt. Dabei wurden die vier bestehenden Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm, Anreizprogramm Energieeffizienz  sowie das Heizungsoptimierungsprogramm zu einem Förderprogramm zusammengefasst. Darüber hinaus ist das Programm durch die Wahlfreiheit der Zuschussvariante flexibler gestaltet. So können Unternehmen zwischen einer Zuschussförderung oder einer Kreditförderung wählen. Ziel der neuen Richtlinie ist es, mit dem technologieoffenen Ansatz einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu leisten und dementsprechend attraktive finanzielle Anreize zu setzen.

Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?

„Bestandsgebäude“ sind GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden sind förderfähig.

Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Pro Gebäude ist ein Förderantrag zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Fördertrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.

Was ist im Bereich Einzelmaßnahmen (BEG-EM) förderfähig?

Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Rahmen einer Sanierung im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Dabei beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € für folgende Gegenstände:

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (Lüftungsanlagen) inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung;
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung;
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpe und Biomasseheizungen.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.

Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)

Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Es müssen somit keine erhaltenen Förderungen angegeben werden.

Wie viel Zeit hat man für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?

Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum).

Wichtiges zur Förderung und Finanzierung

Welche Unternehmen erhalten eine Förderung?

Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Verbesserung des energetischen Niveaus eines Bestandsgebäudes (nur Nichtwohngebäude), welches älter als 5 Jahre ist. Sofern das Investitionsvorhaben in Deutschland durchgeführt wird, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • freiberuflich Tätige;
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Was sind die zu erwartenden Förderhöhen?

Die folgenden Anlagentechniken (außer Heizungstechnik) bei Nichtwohngebäuden werden mit 15 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten bezuschusst:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Kälte- und Wärmerückgewinnung
  • Klimaanlagen
  • LED-Beleuchtung (Innenbeleuchtung)

Heizungstechnik, wie z. B. Wärmepumpen, können mit bis zu 25 bis 40 % gefördert werden.

Die förderfähigen Kosten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden (Bestandsgebäude) sind dabei auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt auf maximal 10 Mio. €.

Die Kosten für die Begleitung, durch die ecogreen, werden mit bis zu 50 % gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 5 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf 20.000 € netto begrenzt.

Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?

Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten. Aufgrund der Beihilfefreiheit in diesem Förderprogramm ist kein Nachweis über schon erhaltende Förderungen zu erbringen.

So können bedenkenlos auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren.

Ist eine Förderung mit Leasing oder Mietkauf möglich?

Diese Finanzierungsformen sind möglich, aber nur bedingt zu empfehlen, denn aufgrund der Laufzeit kommt es oft zu einer Minderung der Fördersumme. Die aufgeführten Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Auszahlungen im Bewilligungszeitraum geleistet werden. Finanzierungsraten, die z.B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.

Ist Contracting als Finanzierungsmodell möglich?

Grundsätzlich ist Contracting möglich. Der Contractor muss den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informieren.

Fördermittelmanagement mit ecogreen

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen häufige Fallstricke, dass eine Förderung scheitert.

Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen, haben alle benötigten Zulassung.

Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-How der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie zusätzlich das Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Kosten für die Begleitung, durch die ecogreen, werden mit bis zu 50 % gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 5 € pro m² Nettogrundfläche begrenzt.

Wie funktioniert die Förderung mit den Fördermittel-Experten von ecogreen?

Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten Ablauf sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.

Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.

WICHTIG ZU WISSEN: Erst die Förderung für eine neue LED Beleuchtung durch uns beantragen lassen und erst danach dürfen Sie diese bestellen.