Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden
Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden

Erhalten Sie attraktive Fördergelder für die Sanierung Ihrer Wärmepumpe.

- Sanierung, Optimierung und Neuanlagen in Bestandsgebäuden
- auch für große Unternehmen und Filialisten geeignet
- Beihilfefrei - kein Nachweis der De-Minimis erforderlich

+ Förderung ohne Risiko

+ Kostenfreie Ersteinschätzung

+ Ganzheitliche Betreuung

+ Wertvolles Know-how

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Förderung für Wärmepumpen

Fördermittel für Wärmepumpen

Attraktive Zuschüsse für Wärmepumpen im Überblick

In vielen Bereichen lässt sich das Heizsystem durch eine Wärmepumpe verbessern. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Wärmepumpen mit 25 – 40 % in einem Bestandsgebäude gefördert. Unabhängig ob dies eine Neuanschaffung, Sanierung oder Optimierung im Nichtwohngebäude ist. Stellen Sie uns Ihr Projekt vor und unsere Fördermittel-Experten geben Ihnen mit der kostenfreien Ersteinschätzung einen Einblick, welche Fördergelder möglich sind.

 

    • 25 % der förderfähigen Ausgaben für die Sanierung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.
    • 10 % Bonus – Heizungs-Tausch-Bonus (nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) mit folgenden Kriterien und Bedingungen:
      – Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
      – Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
      – Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
    • 5 % Bonus – Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
    • Erhalten Sie die Förderung als Direktzuschuss.
    • Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße (KMU / Nicht-KMU).
    • Beihilfefrei – Kein Nachweis über schon erhaltene Förderung (z.B. De-Minimis) nötig.

Ohne Risiko

Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Wertvolles Know-how

Sichern Sie sich unser Wissen aus der Förderbranche, um teure Fehler zu vermeiden.

Ganzheitliche Betreuung

Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung neu aufgestellt und weiterentwickelt. Dabei wurden die vier bestehenden Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm, Anreizprogramm Energieeffizienz  sowie das Heizungsoptimierungsprogramm zu einem Förderprogramm zusammengefasst. Insgesamt werden Sanierungen im Bereich der Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen gefördert.

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Wir unterstützen Sie in Ihrem Projekt. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an.

FAQ Förderung Wärmepumpe

Sie haben weitere Fragen zur Förderung von Wärmepumpen? Hier finden Sie häufige Fragen zur Förderung rund um Wärmepumpen. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail. Unsere Fördermittel-Experten freuen sich auf Sie.

Alles zur Förderung von Wärmepumpen

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen, die sowohl zur eigenständigen Wärmeproduktion als auch zur Integration in bivalente Systeme eingesetzt werden. Sie müssen die in der Anlage zur Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen und überwiegend (d.h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Raumheizung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • die Zuführung der Wärme in ein Gebäudenetz.

Förderfähig sind Anlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude erzeugen. Die Förderung umfasst den vollständigen Einbau einschließlich sonstiger erforderlicher Montage, Nebenarbeiten, Komponenten und das unabhängig vom Kältemittel.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude?

Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich gibt es einen Bonus, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden:

  • 10 % Bonus – Heizungs-Tausch-Bonus (nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) mit folgenden Kriterien und Bedingungen:
    – Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
    – Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
    – Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • 5 % Bonus – Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 15.000 Euro Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 10 Millionen Euro.

Kann eine neue Wärmepumpe im Neubau gefördert werden?

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Sanierungsförderung für gewerbliche Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude). Hier sind Neubauten von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Vorrausetzungen sind bei der Förderung für eine neue Wärmepumpe zu erfüllen?

Es muss sich um ein gewerbliches Bestandsgebäude (> 5 Jahre) handeln. Die jahresbedingte Raumheizungseffizienz (η s) oder der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (η s,h) müssen die vorgegebenen Mindestwerte einhalten.

Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden (ggf. zusätzliche Strom- und Wärmemengenzähler notwendig). Ebenfalls ist ein hydraulischer Abgleich nachzuweisen. Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen.

Wann kann ich die Wärmepumpe bestellen?

Um die Fördergelder für die geplante Maßnahme zu erhalten, darf die Wärmepumpe erst nach Antragsstellung bestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Jedoch weisen wir darauf hin, dass diese noch nicht abgerechnet werden. Die Planungskosten sind nur dann förderfähig, wenn sie in den Bewilligungszeitraum fallen.

Allgemeines zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM)

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Verbesserung des energetischen Niveaus eines Bestandsgebäudes (nur Nichtwohngebäude), welches älter als 5 Jahre ist. Sofern das Investitionsvorhaben in Deutschland durchgeführt wird, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • freiberuflich Tätige;
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?

„Bestandsgebäude“ sind GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden sind förderfähig.

Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Pro Gebäude ist ein Förderantrag zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Fördertrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.

Was ist noch alles in dem Förderprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM) förderfähig?

Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Rahmen einer Sanierung im Bestandsgebäude umgesetzt werden. Dabei beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € für folgende Bereiche:

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung;
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung; Klimaanlagen
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)

Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Es müssen somit keine erhaltenen Förderungen angegeben werden.

Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?

Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten. Aufgrund der Beihilfefreiheit in diesem Förderprogramm ist kein Nachweis über schon erhaltende Förderungen zu erbringen.

So können bedenkenlos auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren.

Ist Contracting als Finanzierungsmodell für eine neue Wärmepumpe möglich?

Grundsätzlich ist Contracting möglich. Der Contractor muss den Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informieren.

Ist eine Förderung für die Sanierung einer Wärmepumpe mit Leasing oder Mietkauf möglich?

Diese Finanzierungsformen sind möglich, aber nur bedingt zu empfehlen, denn aufgrund der Laufzeit kommt es oft zu einer Minderung der Fördersumme. Die aufgeführten Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Auszahlungen im Bewilligungszeitraum geleistet werden. Finanzierungsraten, die z.B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.

Fördermittelmanagement mit ecogreen

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der BAFA stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen häufige Fallstricke, dass eine Förderung scheitert.

Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen, haben alle benötigten Zulassung.

Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-How der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.

Wie viel Zeit hat man für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?

Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum).

Wie ist der Ablauf der Förderung, wenn ein Bestandsgebäude saniert werden soll?

Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten Ablauf sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.

Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.

WICHTIG ZU WISSEN: Lassen Sie zuerst die Förderung für die neue Wärmepumpe durch uns beantragen, danach dürfen Sie diese bestellen.