EEW Modul 4 · Basisförderung für KMU
Förderung für Spritzgießmaschinen
Der Austausch einer bestehenden Spritzgießmaschine kann über die EEW Modul 4 Basisförderung gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die neue Maschine reinelektrisch arbeitet, Servo-Antriebe für die Hauptachsen besitzt und den jährlichen Endenergiebedarf um mindestens 15 % reduziert.
✓ 15 % Förderung für kleine Unternehmen möglich
✓ 10 % Förderung für mittlere Unternehmen möglich
✓ Für den Austausch bestehender Spritzgießmaschinen
Welche Spritzgießmaschinen werden gefördert?
Gefördert werden im EEW Modul 4 Basisförderung ausschließlich reinelektrische Spritzgießmaschinen. Für die Hauptachsen Werkzeugbewegung, Einspritzung und Dosierung müssen Servo-Antriebe eingesetzt werden. Die Kraftübertragung selbst darf dabei mechanisch oder hydraulisch erfolgen.
Voraussetzung ist außerdem, dass die neue Maschine eine bestehende Spritzgießmaschine mit gleichem Einsatzzweck ersetzt und durch den Austausch mindestens 15 % Endenergie eingespart werden. Die Förderung ist auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt.
Reinelektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
Die neue Spritzgießmaschine muss ausschließlich elektrisch betrieben werden. Hybridanlagen, die zusätzlich fossile oder andere nicht elektrische Energieträger einsetzen, erfüllen diese Anforderung nicht.
Servo-Antriebe für die Hauptachsen
Werkzeugbewegung, Einspritzung und Dosierung müssen über Servo-Antriebe erfolgen. Das konkrete Antriebskonzept muss aus dem Angebot oder den technischen Unterlagen eindeutig hervorgehen.
Austausch einer vorhandenen Bestandsmaschine
Gefördert wird der Austausch einer bestehenden Spritzgießmaschine mit vergleichbarem Einsatzzweck. Die Bestandsmaschine muss seit mindestens fünf Jahren im Unternehmen eingesetzt, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Spritzgießmaschinen an?
Für die EEW Basisförderung Modul 4 reicht eine effiziente Neuanlage allein nicht aus. Entscheidend sind unter anderem KMU-Status, Energieverbrauch der Bestandsmaschine, Produktionsleistung, technische Daten der Neuanlage sowie die einbezogene Peripherie. Diese Punkte bilden die Grundlage für eine belastbare Förderprüfung.
KMU-Status
Die Basisförderung steht nur kleinen und mittleren Unternehmen offen. Bei verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen muss der KMU-Status insgesamt geprüft werden.
Energieverbrauch der Bestandsmaschine
Für den Einsparnachweis werden belastbare Daten zum bisherigen Endenergieverbrauch benötigt. Hilfreich sind insbesondere Messwerte, Betriebsstunden und vorhandene Verbrauchsaufzeichnungen.
Produktionsleistung und Zykluszeit
Die Energieeinsparung muss zur tatsächlichen Produktionsaufgabe passen. Stückzahlen, Zykluszeiten und vergleichbare Produktionsdaten helfen, alte und neue Maschine energetisch sinnvoll gegenüberzustellen.
Technische Daten der Neuanlage
Das Angebot sollte Antriebskonzept, Servo-Antriebe und relevante Leistungsdaten eindeutig ausweisen. Allgemeine Angaben wie „energieeffizient“ reichen für die Förderprüfung nicht aus.
Temperierung und Peripherie
Temperier- und Vorwärmgeräte können als Bestandteil der Spritzgießmaschine mitgefördert werden. Ihr Energiebedarf muss in der Bewertung berücksichtigt und die Kosten entsprechend zugeordnet werden.
Spritzgießmaschine ersetzen?
Teilen Sie uns kurz mit, welche Bestandsmaschine ersetzt werden soll und welche neue Anlage geplant ist. ecogreen prüft kostenfrei, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.
FAQ Förderung Spritzgießmaschinen
Im EEW Modul 4 Basisförderung erhalten kleine Unternehmen bis zu 15 % und mittlere Unternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 € betragen. Voraussetzung ist außerdem, dass durch den Austausch der Spritzgießmaschine die technischen Förderanforderungen erfüllt werden.
Hybride Spritzgießmaschinen sind nicht förderfähig. Die neue Maschine muss ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden und für die Hauptachsen Werkzeugbewegung, Einspritzung und Dosierung Servo-Antriebe einsetzen.
Eine hydraulische Kraftübertragung ist dagegen grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist also nicht, ob innerhalb der Maschine Hydraulik eingesetzt wird, sondern dass die Anlage reinelektrisch betrieben wird und die vorgeschriebenen Hauptachsen über Servo-Antriebe verfügen.
Nein. Die EEW Modul 4 Basisförderung setzt den Austausch einer bestehenden Spritzgießmaschine voraus. Eine zusätzliche Maschine zur Kapazitätserweiterung oder eine reine Erstinvestition ohne vorhandene Bestandsmaschine ist über diesen Förderweg nicht förderfähig.
Da Spritzgießmaschinen ausdrücklich der Basisförderung zugeordnet sind, können sie grundsätzlich auch nicht einfach über die Premiumförderung beantragt werden.
Nein. Die EEW Modul 4 Basisförderung für Spritzgießmaschinen richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Große Unternehmen können diesen Förderweg daher nicht nutzen.
Auch eine einzelne Spritzgießmaschine kann grundsätzlich nicht einfach über die Premiumförderung beantragt werden, da diese Technologie ausdrücklich der Basisförderung zugeordnet ist. Nur wenn sie ein untergeordneter Bestandteil eines größeren, technisch zusammenhängenden Premiumprojekts ist, kann eine separate Prüfung sinnvoll sein.
Neben der Spritzgießmaschine können auch notwendige Nebenaggregate und Nebenkosten förderfähig sein, wenn sie unmittelbar zur geförderten Anlage gehören und eindeutig zugeordnet werden können.
Dazu können insbesondere Temperier- und Vorwärmgeräte, Prozesskälte sowie notwendige Installations-, Inbetriebnahme- und Planungsleistungen gehören. Enthält ein Temperiergerät oder eine Prozesskälteanlage ein Kältemittel, muss auch dessen GWP-Wert geprüft werden. Kältemittel mit einem GWP über 150 können zum Ausschluss der betreffenden Komponente führen.
Bei mitgeförderten Nebenaggregaten muss außerdem deren Energiebedarf bei der energetischen Bewertung berücksichtigt werden.
Die ausgetauschte Spritzgießmaschine darf nach der Förderung nicht weiter im Unternehmen betrieben werden. Sie kann beispielsweise fachgerecht entsorgt oder an einen unabhängigen Dritten verkauft werden.
Der Verbleib der Bestandsmaschine muss offiziell nachgewiesen werden. Bei einer Entsorgung ist beispielsweise eine entsprechende Entsorgungsbestätigung erforderlich, bei einem Verkauf ein geeigneter Verkaufsnachweis. Ein Weiterbetrieb oder eine Weitergabe an ein verbundenes Unternehmen ist nicht zulässig. Verkaufserlöse müssen im Nachweisverfahren angegeben werden.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)