Förderung über BEG EM und EEW Modul 3
Förderung für MSR und Gebäudeautomation
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik kann sowohl in der Gebäudetechnik als auch in Produktions- und Prozessanlagen förderfähig sein. Entscheidend ist, welchem Bereich die MSR funktional zugeordnet ist und welche Anlagen, Energie- oder Materialströme gemessen, gesteuert oder geregelt werden.
✓ 15 % Grundförderung für Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden über die → BEG EM möglich
✓ Bis zu 45 % Förderung für MSR, Sensorik und Energiemanagement im Zusammenhang mit betrieblichen Energie- und Materialströmen über die → EEW Modul 3 möglich
✓ Bei gemischten Systemen aus Gebäude- und Prozesstechnik muss die fördertechnische Zuordnung individuell geprüft werden
Welche MSR-Technik und Gebäudeautomation kann gefördert werden?
Bei der Förderung von MSR-Technik ist nicht allein entscheidend, welche Sensoren, Regler oder Systeme eingesetzt werden. Entscheidend ist vor allem, welche technische Funktion damit optimiert wird und ob die MSR der Gebäudetechnik oder einem betrieblichen Prozess zugeordnet ist.
Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden kann über die BEG EM förderfähig sein. Für MSR, Sensorik und Energiemanagement im Zusammenhang mit betrieblichen Energie- und Materialströmen kann dagegen die EEW Modul 3 relevant sein.
Warum dabei nicht nur die eingesetzte Technik, sondern auch Regelstrategie, Betriebsweise und Zusammenspiel der Anlagen entscheidend sind, zeigen wir in unserem Fachbeitrag zur MSR-Technik im Bestand.
MSR für Gebäudetechnik
Dient die MSR der energetischen Steuerung und Regelung technischer Gebäudeanlagen, kann die BEG EM relevant sein. Das betrifft beispielsweise Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Raumkühlung und übergeordnete Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden.
MSR für Prozesse und Produktion
Dient die MSR der Erfassung, Auswertung oder energetischen Optimierung betrieblicher Energie- und Materialströme, kann die EEW Modul 3 relevant sein. Dazu können beispielsweise Prozessanlagen, Prozesskälte, Sensorik und Energiemanagement gehören.
Gebäude, Prozess oder beides?
Nicht jedes Vorhaben lässt sich sofort eindeutig zuordnen. Werden Gebäude- und Prozesstechnik gemeinsam gemessen, gesteuert oder geregelt, muss geprüft werden, welcher Förderweg für die einzelnen Funktionen und Kosten infrage kommt.
Für wen kommt die Förderung infrage?
Betreiber komplexer Nichtwohngebäude
Eigentümer und Betreiber von Büro-, Hotel-, Handels-, Logistik- und Produktionsgebäuden.
Gewerbliche Mieter
Unternehmen, die die Gebäudetechnik einer gemieteten Gewerbe- oder Produktionsfläche automatisieren.
TGA-Planer, Energieeffizienz-Experten und Projektentwickler.
Filialisten, Investoren und Bestandshalter
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Gebäudeautomation an?
Eine Gebäudeleittechnik oder digitale Steuerung ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie neu oder technisch umfangreich ist. Entscheidend sind die energetischen Funktionen, der Ausgangszustand, die Systemgrenze und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Vorhandener Automatisierungsgrad
Der bestehende Zustand sollte vor Beginn des Projekts dokumentiert werden.
Datenpunkte und Schnittstellen
Sensoren, Aktoren, Regler, Datenpunkte und Schnittstellen sollten aus dem Angebot und der technischen Planung eindeutig hervorgehen.
Inbetriebnahme und Nachweise
Die Förderfähigkeit endet nicht mit der Lieferung der Hardware. Die geplanten Funktionen müssen tatsächlich eingerichtet, geprüft und dokumentiert werden.
Gebäude und Nutzung
Zunächst muss feststehen, welches Gebäude, welcher Gebäudeteil oder welcher betriebliche Prozess automatisiert werden soll. Bei gemischten Systemen müssen gebäudebezogene und prozessbezogene Funktionen klar voneinander getrennt werden.
Geplante Automationsfunktionen
Das Angebot sollte konkret beschreiben, welche Funktionen umgesetzt werden. Allgemeine Positionen wie „Gebäudeautomation komplett“ oder „GLT-Erweiterung“ sind für eine Förderprüfung häufig nicht ausreichend.
Typische Anwendungsfälle für Gebäudeautomation
Bürogebäude mit getrennten Steuerungen
Heizung, Lüftung und Kühlung werden bislang unabhängig voneinander betrieben. Eine gemeinsame Gebäudeautomation soll Betriebszeiten abstimmen, unnötigen Parallelbetrieb vermeiden und die Anlagen an Belegung und Raumzustand anpassen.
Hotel mit wechselnder Auslastung
Zimmer, Konferenzbereiche, Restaurant und Gemeinschaftsflächen haben unterschiedliche Nutzungszeiten. Präsenz-, Temperatur- und Luftqualitätssensoren sollen die Gebäudetechnik zonenweise und bedarfsgerecht steuern.
Handels- und Filialstandorte
Ein Filialunternehmen möchte Lüftung, Raumtemperatur und Energieverbräuche mehrerer Standorte zentral überwachen. Einheitliche Regelungsstrategien sollen auffällige Verbrauchswerte und Fehlfunktionen schneller sichtbar machen.
Produktionsbetrieb mit Gebäude- und Prozessdaten
Ein Unternehmen möchte Gebäudetechnik und Produktionsverbräuche in einem gemeinsamen System erfassen. Dabei muss geprüft werden, welche Funktionen der BEG und welche Komponenten EEW zugeordnet werden können.
Gebäudeautomation geplant?
Schildern Sie uns, welche Anlagen automatisiert werden sollen, welche Technik bereits vorhanden ist und welchen Projektstand Sie erreicht haben. ecogreen prüft kostenfrei, welcher Förderweg voraussichtlich passt.
FAQ MSR und Gebäudeautomation
Je nach Einsatzbereich können für MSR und Gebäudeautomation Förderquoten von 15 % bis 45 % möglich sein.
Über die BEG EM beträgt die Förderung für Gebäudeautomation grundsätzlich 15 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. In der EEW Modul 3 richtet sich die Förderquote nach der Unternehmensgröße: 25 % für große, 35 % für mittlere und 45 % für kleine Unternehmen.
Welches Förderprogramm passt, hängt vor allem davon ab, ob die Technik der Gebäudetechnik oder den betrieblichen Energie- und Materialströmen zuzuordnen ist.
Die BEG EM ist relevant, wenn MSR- oder Gebäudeautomation überwiegend der Gebäudetechnik zugeordnet ist, zum Beispiel Heizung, Klima, Lüftung oder weitere technische Gebäudeanlagen.
Die EEW Modul 3 kommt dagegen infrage, wenn die Technik überwiegend betriebliche Energie- oder Materialströme erfasst, auswertet oder steuert, zum Beispiel in Produktions- oder Prozessanlagen.
Bei gemischt genutzten Systemen muss die Zuordnung vor Antragstellung geprüft und gegebenenfalls technisch oder kostenmäßig getrennt werden.
Der Gebäudeautomatisierungsgrad Klasse B ist bei entsprechenden Maßnahmen der BEG EM eine wichtige technische Förderanforderung. Dabei muss nicht zwangsläufig das gesamte Gebäude auf Klasse B gebracht werden. Die Anforderung kann sich auch auf den betroffenen Anlagen- oder Technologiebereich beziehen, zum Beispiel auf eine bedarfsgerechte Regelung einer Lüftungsanlage.
Entscheidend ist eine nachweisbare Verbesserung der Energieeffizienz und Regelungsqualität. Ein reiner 1:1-Austausch bestehender MSR-Komponenten ohne funktionale oder energetische Verbesserung ist daher in der Regel nicht förderfähig.
Förderfähig sein können je nach Förderprogramm unter anderem Sensorik, Energiezähler, Mess- und Regeltechnik, Aktoren, Automationsstationen, Gebäudeleittechnik sowie zugehörige Software und Schnittstellen.
Entscheidend ist, dass die Komponenten unmittelbar zur Messung, Steuerung oder energetischen Optimierung der betreffenden Anlagen beitragen. Zusätzlich können auch Planung, Installation und weitere notwendige Nebenleistungen als förderfähige Nebenkosten berücksichtigt werden.
Ein reiner 1:1-Austausch ohne funktionale oder energetische Verbesserung ist in der Regel nicht ausreichend.
Ja. Eine Gebäudeleittechnik oder Energiemanagementsoftware kann grundsätzlich auch ohne neue Feldgeräte förderfähig sein, wenn vorhandene Sensoren, Zähler und Regelungskomponenten weiter genutzt werden können und die Maßnahme zu einer nachweisbaren energetischen Verbesserung führt.
Bei der BEG EM muss die Maßnahme die Gebäudeautomation verbessern. Bei der EEW Modul 3 kann auch eine förderfähige Energiemanagementsoftware berücksichtigt werden. Neue Mess- oder Sensortechnik ist nicht zwingend erforderlich, sofern die vorhandenen Daten und Feldgeräte geeignet eingebunden werden können.
Reine Softwareupdates, Wartungen oder Lizenzverlängerungen sind dagegen in der Regel nicht förderfähig.
Bei MSR-Systemen, die sowohl Gebäudetechnik als auch Prozess- oder Produktionsanlagen steuern, muss die fördertechnische Zuordnung im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist, welchem Bereich die Funktionen und Kosten überwiegend zuzuordnen sind.
Gerade im Lebensmitteleinzelhandel ist die Abgrenzung häufig schwierig, da eine gemeinsame MSR beispielsweise Kältetechnik, Lüftung, Heizung und weitere Gebäudetechnik steuern kann. Hier muss genau geprüft werden, welche Systemanteile der BEG EM und welche der EEW-Förderung zuzuordnen sind.
Sind beide Bereiche technisch und kostenmäßig sauber voneinander abgrenzbar, kann eine getrennte Betrachtung der jeweiligen Systemanteile sinnvoll oder erforderlich sein.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)