Alles rund um die Fördermittelberatung
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit mit ecogreen, zum Ablauf der Beratung, zur Antragstellung, zu Kosten und zur Begleitung bis zur Auszahlung.
Zusammenarbeit mit ecogreen
ecogreen ist seit 2010 als Fördermittel-Experte für Unternehmen, Gewerbe und Industrie tätig. Der Schwerpunkt liegt auf Fördermitteln für Energieeffizienzmaßnahmen in Nichtwohngebäuden sowie für energie- und ressourceneffiziente Investitionen in Anlagen, Produktion und Prozesse.
ecogreen prüft Fördermöglichkeiten, unterstützt bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und begleitet Unternehmen von der Vorbereitung und Antragstellung bis zum Nachweisverfahren und zur Auszahlung der Fördermittel.
Zum Team gehören eigene, gelistete Energieeffizienz-Experten. Dadurch kann ecogreen die erforderliche fachliche Fördermittelbegleitung aus einer Hand abbilden und ist dabei nicht auf externe Energieeffizienz-Experten angewiesen.
ecogreen unterstützt Unternehmen, die in Deutschland investieren und energieeffiziente Technik, Nichtwohngebäude, Anlagen, Produktionsprozesse oder andere förderfähige Maßnahmen umsetzen möchten. Dazu zählen unter anderem Industrieunternehmen, Gewerbebetriebe, Betreiber und Eigentümer von Nichtwohngebäuden, Investoren, Filialunternehmen und Unternehmen mit mehreren Standorten.
Dabei arbeitet ecogreen sowohl für deutsche als auch für ausländische Unternehmen mit Investitionsvorhaben in Deutschland. Entscheidend sind das konkrete Projekt, der Investitionsstandort Deutschland und die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms.
ecogreen begleitet Unternehmen als Fördermittel-Experte durch den gesamten Förderprozess. Am Anfang steht eine kostenfreie Ersteinschätzung, bei der geprüft wird, ob für das geplante Vorhaben grundsätzlich Fördermöglichkeiten bestehen und welches Förderprogramm infrage kommt.
Nach der Beauftragung übernimmt ecogreen die Vorbereitung und Antragstellung, koordiniert die erforderlichen förderrelevanten Unterlagen und begleitet die Kommunikation mit den zuständigen Förderstellen. Auch nach der Bewilligung bleibt ecogreen Ansprechpartner und unterstützt beim Nachweisverfahren bis hin zur Auszahlung der Fördermittel.
ecogreen ist auf die Fördermittelbegleitung für Unternehmen, Gewerbe und Industrie spezialisiert. Wir verkaufen, liefern oder montieren keine technischen Anlagen und übernehmen keine Ausführungs- oder Detailplanung als Anlagenbauer oder Fachunternehmen.
Außerdem richtet sich unsere Beratung ausschließlich an den B2B-Bereich. Fördervorhaben von Privatpersonen sowie Maßnahmen an Wohngebäuden gehören nicht zu unserem Leistungsbereich.
ecogreen arbeitet herstellerneutral und unabhängig und konzentriert sich auf die Prüfung, Beantragung und Begleitung geeigneter Förderprogramme für gewerbliche Investitionsvorhaben.
Voraussetzungen und Zeitpunkt
Je früher ecogreen in ein geplantes Investitionsvorhaben eingebunden wird, desto besser. Idealerweise erfolgt die erste Kontaktaufnahme bereits in der Planungs- oder Angebotsphase, bevor förderrelevante Entscheidungen getroffen oder verbindliche Schritte eingeleitet werden.
ecogreen kann dann frühzeitig prüfen, welche Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Ablauf für das konkrete Vorhaben einzuhalten ist. Das ist besonders wichtig, da sich die Vorgaben zu Antragstellung, Vertragsabschluss und Projektbeginn je nach Förderprogramm unterscheiden können.
Bei einigen Förderprogrammen, beispielsweise der EEW-Förderung, können zudem längere Vorlaufzeiten für Prüfung, Einsparkonzepte oder Antragstellung erforderlich sein. Diese sollten bereits bei der Projekt- und Terminplanung berücksichtigt werden.
Für eine erste Fördermitteleinschätzung helfen vor allem Angaben zum Unternehmen, Investitionsstandort, geplanten Vorhaben und aktuellen Projektstatus. Auch Informationen zur bestehenden Technik und zur geplanten neuen Anlage sind hilfreich.
Wenn bereits Angebote, Ausschreibungen, technische Datenblätter, Planungsunterlagen oder Verbrauchsdaten vorliegen, können diese die Einschätzung erleichtern. Für eine erste Anfrage müssen jedoch noch nicht alle Unterlagen vollständig vorhanden sein. ecogreen kann auch frühzeitig einordnen, welche technischen und förderrelevanten Informationen für die weitere Prüfung benötigt werden.
Nein. Für eine erste Einschätzung muss noch kein konkretes Angebot vorliegen. Häufig reichen zunächst eine Ausschreibung, eine Projektbeschreibung oder erste Angaben dazu aus, welche Maßnahme geplant ist und wie der aktuelle Projektstand aussieht.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen bereits vorliegen, desto genauer kann die Förderfähigkeit eingeschätzt werden. Dazu können technische Datenblätter, Planungsunterlagen, Angebote oder Angaben zum bestehenden Zustand gehören.
Auch in einer frühen Projektphase kann ecogreen bereits unterstützen und aufzeigen, welche technischen und förderrelevanten Anforderungen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollten, damit die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms von Anfang an mitgedacht werden.
Ein bereits verbindlich erteilter Auftrag oder abgeschlossener Vertrag kann für eine Förderung problematisch oder sogar förderschädlich sein. Ob eine Förderung noch möglich ist, hängt vom jeweiligen Förderprogramm und von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Bei Förderprogrammen, bei denen ein Vertrag vor der Antragstellung zulässig oder erforderlich ist, muss dieser förderkonform ausgestaltet sein, beispielsweise mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage.
Ist ein Projekt bereits beauftragt, sollte deshalb möglichst keine weitere förderrelevante Entscheidung getroffen werden, bevor der Sachverhalt geprüft wurde. Je früher ecogreen eingebunden wird, desto besser lassen sich solche Förderfallen vermeiden und die richtige Reihenfolge für das jeweilige Förderprogramm festlegen.
Die Anforderungen an Antragstellung, Vertragsabschluss und Projektbeginn unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Während bei einigen Programmen bestimmte Verträge bereits vor der Antragstellung erforderlich oder zulässig sind, können bei anderen Programmen verbindliche Beauftragungen vorzeitig förderschädlich sein.
Auch Bearbeitungszeiten, technische Nachweise oder erforderliche Einsparkonzepte können unterschiedlich sein. Deshalb sollte für jedes Vorhaben frühzeitig geprüft werden, welches Förderprogramm relevant ist und welche Reihenfolge eingehalten werden muss. Die konkreten Anforderungen erläutert ecogreen im Rahmen der Fördermittelprüfung.
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Ablauf der Beratung
Nach Ihrer Anfrage meldet sich das ecogreen-Team persönlich bei Ihnen. Zunächst geht es darum, das geplante Vorhaben, den aktuellen Projektstand und die wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Eckdaten zu verstehen.
Auf dieser Grundlage prüft ecogreen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Fördermittel grundsätzlich infrage kommen und welche weiteren Informationen oder Unterlagen für eine genauere Prüfung benötigt werden. Je nach Projekt erfolgt die weitere Abstimmung telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Online Termin.
Für die erste Fördermitteleinschätzung prüft ecogreen, ob die grundlegenden Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt werden können. Dazu gehören je nach Programm unter anderem technische Mindestanforderungen, Anforderungen an die Energieeffizienz sowie bei der EEW die mögliche Energie- beziehungsweise Treibhausgaseinsparung.
Zusätzlich werden die geplante Maßnahme, der Investitionsstandort, der Projektstatus und die vorhandenen technischen Unterlagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommt und welche weiteren Nachweise oder Berechnungen erforderlich sind.
Welches Förderprogramm am besten geeignet ist, hängt nicht allein von der möglichen Förderhöhe ab. Entscheidend sind unter anderem die geplante Maßnahme, die technischen Voraussetzungen, der Projektstatus sowie Zeitplan und geplanter Umsetzungsbeginn.
Ein höherer Fördersatz ist deshalb nicht automatisch die bessere Lösung. Wenn ein Förderprogramm beispielsweise deutlich längere Vorlaufzeiten, zusätzliche Nachweise oder umfangreichere Anforderungen mit sich bringt, kann ein anderes Programm trotz geringerer Förderhöhe für das konkrete Vorhaben sinnvoller sein.
ecogreen bewertet deshalb Förderhöhe, Anforderungen und zeitliche Umsetzbarkeit gemeinsam und ordnet das Projekt dem Förderprogramm zu, das fachlich und wirtschaftlich am besten zum Vorhaben passt.
Nach der kostenfreien Ersteinschätzung erhält das Unternehmen eine Rückmeldung zu den grundsätzlich infrage kommenden Fördermöglichkeiten sowie ein transparentes Angebot für die weitere Fördermittelbegleitung durch ecogreen. Je nach Förderprogramm können auch Kosten für förderrelevante Beratungs- oder Fachplanungsleistungen berücksichtigt bzw. gefördert werden.
Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen selbst entscheiden, ob sich die Fördermittelbegleitung wirtschaftlich lohnt und ecogreen beauftragt werden soll. Erst nach der Beauftragung beginnt ecogreen mit der konkreten Vorbereitung und Antragstellung nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms.
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie vollständig die erforderlichen Projektunterlagen vorliegen und wie schnell noch offene Informationen, technische Unterlagen, Freigaben oder Unterschriften bereitgestellt werden können. Auch der Umfang des Projekts und die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms spielen eine Rolle.
Sobald die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und ecogreen beauftragt ist, kann die Vorbereitung des Förderantrags in der Regel zügig erfolgen. Bei komplexeren Vorhaben, beispielsweise wenn zusätzliche Berechnungen oder Einsparkonzepte erforderlich sind, ist entsprechend mehr Vorbereitungszeit einzuplanen.
Kosten und Abrechnung
Ja. Die erste Fördermitteleinschätzung durch ecogreen ist kostenfrei und unverbindlich. Dabei prüfen wir anhand der ersten Projektinformationen, ob für das geplante Vorhaben grundsätzlich Fördermöglichkeiten bestehen und ob eine weitere Fördermittelbegleitung sinnvoll sein kann.
Das Unternehmen erhält damit eine erste fachliche Orientierung, bevor es über eine Beauftragung von ecogreen entscheidet. Eine verbindliche Förderzusage ist mit der Ersteinschätzung nicht verbunden.
Die Vergütung von ecogreen besteht in der Regel aus einem festen Betrag und einer erfolgsabhängigen Vergütung. Der feste Betrag wird erst bei einem positiven Zuwendungsbescheid fällig. Wird für das Vorhaben kein Zuwendungsbescheid erteilt, fällt dieser Betrag nicht an.
Die zusätzliche Erfolgsvergütung richtet sich nach der tatsächlich erzielten Förderung und wird erst im weiteren Verlauf des Förderprojekts relevant. Damit sind die Interessen klar ausgerichtet: Je erfolgreicher das Förderprojekt für das Unternehmen umgesetzt wird, desto stärker partizipiert auch ecogreen am Ergebnis.
Die konkreten Konditionen werden vor der Beauftragung transparent im Angebot festgehalten.
Die erfolgsbasierte Vergütung sorgt dafür, dass das Unternehmen und ecogreen ein gemeinsames wirtschaftliches Interesse haben: eine förderfähige Investition möglichst vollständig und professionell im jeweiligen Förderprogramm abzubilden.
Dabei werden nicht nur die eigentlichen Investitionskosten betrachtet. Je nach Förderprogramm können beispielsweise auch förderfähige Neben-, Planungs- oder weitere projektbezogene Kosten berücksichtigt werden. Die vollständige Erfassung und fördertechnische Einordnung dieser Kosten ist häufig deutlich aufwendiger, als nur die eigentliche Technologie oder Hauptinvestition in den Förderantrag aufzunehmen.
ecogreen prüft deshalb das gesamte Vorhaben und welche Kosten im Rahmen der geltenden Förderbedingungen berücksichtigt werden können. Die Erfolgsvergütung orientiert sich an der tatsächlich erzielten Förderung. Für das Unternehmen bedeutet das: Je vollständiger das vorhandene Förderpotenzial genutzt werden kann, desto besser ist das wirtschaftliche Ergebnis des Förderprojekts. Die Vergütung von ecogreen ist anschließend an dieses Ergebnis gekoppelt.
Ja, je nach Förderprogramm können auch Kosten für förderrelevante Beratung, Fachplanung und weitere projektbezogene Leistungen förderfähig sein. Teilweise werden diese Leistungen separat gefördert, teilweise können sie als förderfähige Neben- oder Planungskosten der eigentlichen Investition berücksichtigt werden.
Ob und in welcher Höhe diese Kosten angesetzt werden können, hängt vom jeweiligen Förderprogramm, der konkreten Maßnahme und den geltenden Förderbedingungen ab. Dabei sind auch die jeweils maximal förderfähigen Ausgaben des Vorhabens zu berücksichtigen.
ecogreen prüft deshalb im Rahmen des Förderprojekts, welche zusätzlichen Kosten neben der eigentlichen Investition förderfähig angesetzt werden können.
Antragstellung, Nachweise und Auszahlung
Welche Unterlagen für einen Förderantrag erforderlich sind, hängt vom Förderprogramm, der geplanten Maßnahme und dem konkreten Projekt ab. Benötigt werden in der Regel zunächst Unternehmensdaten und Angaben zum Antragsteller sowie eine entsprechende Vollmacht für die Fördermittelbegleitung.
Hinzu kommen projektbezogene Informationen, beispielsweise zum Nichtwohngebäude, zur bestehenden Technik, zur geplanten Anlage oder zum Produktionsprozess. Angebote, technische Datenblätter, Planungsunterlagen und weitere Nachweise werden je nach Förderprogramm und Projektstand ergänzt.
Bei komplexeren Förderungen können zusätzliche fachliche Unterlagen erforderlich sein. Bei der EEW-Förderung kann dazu beispielsweise ein Energieeinsparkonzept gehören. ecogreen stellt projektbezogen zusammen, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, und begleitet die Vorbereitung für die Antragstellung.
Nach Eingang des Förderbescheids prüft ecogreen zunächst, ob die bewilligte Förderung und die wesentlichen Angaben mit dem eingereichten Förderantrag übereinstimmen und welche Vorgaben für die weitere Umsetzung zu beachten sind.
Während der Projektumsetzung bleibt ecogreen aktiv im Prozess. Wir fragen regelmäßig den aktuellen Projektstand sowie vorhandene Abschlags- und Schlussrechnungen, Zahlungsbelege und weitere relevante Nachweise ab. Diese Unterlagen werden bereits während der Umsetzung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft, damit mögliche Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und geklärt werden können.
ecogreen hält das Unternehmen über den Stand des Förderprojekts auf dem Laufenden und bereitet die erforderlichen Unterlagen fortlaufend für das spätere Nachweisverfahren und die Auszahlung der Förderung vor.
Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms entsprechen und eindeutig dem geförderten Vorhaben zugeordnet werden können. Wichtig ist insbesondere, dass Rechnungsempfänger und Antragsteller übereinstimmen und die Zahlungen grundsätzlich durch das antragstellende Unternehmen erfolgen.
Die Rechnungen sollten die ausgeführten Leistungen und gelieferten Komponenten ausreichend detailliert ausweisen. Reine Pauschalrechnungen ohne nachvollziehbare Leistungsaufstellung können im Förderverfahren problematisch sein. Abschlagsrechnungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber ebenfalls eindeutig dem Projekt und den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können.
ecogreen begleitet die Zusammenstellung der Rechnungen, Abschlagsrechnungen und Zahlungsbelege während der Projektumsetzung und weist auf erkennbare Abweichungen oder fehlende Angaben hin. So können mögliche Unstimmigkeiten frühzeitig geklärt werden, bevor das abschließende Nachweisverfahren beginnt.
Ja. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme begleitet ecogreen das Nachweisverfahren bis zur Auszahlung der Förderung. Dafür werden die förderrelevanten Kosten, Rechnungen, Zahlungsbelege und weiteren erforderlichen Unterlagen zusammengeführt und dem jeweiligen Förderprojekt zugeordnet.
Je nach Förderprogramm gehören dazu auch technische Nachweise und Fachunternehmererklärungen der beteiligten Unternehmen. ecogreen koordiniert die erforderlichen Unterlagen, bereitet das Nachweisverfahren auf und reicht die entsprechenden Nachweise bei der zuständigen Förderstelle ein.
Kommt es im weiteren Verfahren zu Rückfragen, beispielsweise zu einzelnen Rechnungspositionen, Kosten oder technischen Nachweisen, begleitet ecogreen auch die Kommunikation mit der Förderstelle und unterstützt bei der erforderlichen Klärung.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreichem Nachweisverfahren. Dafür werden die erforderlichen Rechnungen, Zahlungsbelege, technischen Nachweise und weiteren Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle eingereicht.
Nach Prüfung und Freigabe durch die Förderstelle wird die Förderung ausgezahlt beziehungsweise entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm gutgeschrieben. Wie lange die Prüfung und Auszahlung dauert, hängt vom Förderprogramm und der Bearbeitungszeit der zuständigen Stelle ab.
ecogreen begleitet das Förderprojekt bis zu diesem Zeitpunkt, unterstützt bei Rückfragen der Förderstelle und hält das Unternehmen über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
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