Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Bundesförderung für Energie- Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Bis zu 60 % staatliche Zuschüsse sichern – risikofrei und unabhängig.

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Seit 2019 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) Unternehmen aller Branchen bei Investitionen in energieeffiziente Prozesse und ressourcenschonende Technologien. Das Förderprogramm EEW wurde 2021 um den Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz erweitert und 2024 nochmals angepasst. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Energieoptimierung in der Produktion, zur Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte aus erneuerbaren Energien sowie Projekte zur Energieeinsparung.

Die EEW Förderung ist technologieoffen und bietet Fördermittel für Unternehmen in der Industrie – vom kleinen Betrieb bis zum Großunternehmen. Je nach Maßnahme sind bis zu 60 % Förderung für Prozessanlagen möglich. Unternehmen können zwischen einem direkten Zuschuss des BAFA oder einer Energieeffizienzförderung mit Tilgungszuschuss der KfW wählen; eine kombinierte Förderung über BAFA und KfW ist ebenfalls möglich.

Besonders attraktiv: Im EEW Modul 4 wird die Basis- und Premiumförderung für die energieeffiziente Optimierung von Produktionsanlagen und Prozessen detailliert geregelt – so lassen sich passgenaue Maßnahmen umsetzen und die staatliche Förderung für Energieeffizienz in Unternehmen optimal ausschöpfen.

Attraktive Förderung für die Industrie
Bis zu 40 Prozent Förderzuschuss Bundesförderung für Energieeffizienz

Förderhöhe

Erhalten Sie für Ihr Projekt bis zu 60 % Förderzuschuss. (bei Prozesswärme für KU)

BAFA und KFW Bundesförderung für Energieeffizienz

Zwei Fördervarianten

Wählen Sie bei der Förderung zwischen einem Direktzuschuss oder einem Kredit mit Teilschulderlass.

KMU erhalten Förderbonus Bundesförderung für Energieeffizienz

Unternehmensgröße

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bei einer Förderung einen Bonus.

erfolgreich geförderte Projekte

Mio. Euro Fördermittel akquiriert

Prozent Erfolg

FAQ Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Sie haben mehrere Fragen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)? Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Bundesförderung in unserem FAQ zusammengefasst.

EEW-Förderung im Überblick

Was ist das Bundesförderprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)?

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen aller Branchen bei Investitionen in energieeffiziente und ressourcenschonende Technologien. Gefördert werden sowohl Zuschüsse als auch Kredite mit Tilgungszuschuss, vergeben durch das BAFA oder die KfW.

 

Welche Vorteile habe ich durch eine Förderung?

Unternehmen, die Fördermittel einsetzen, bekommen in erster Linie eine finanzielle Unterstützung. Dennoch erwähnen wir an dieser Stelle, dass die Investition auch ohne eine Förderung realisierbar sein sollte. Auch die Ersparnis der laufenden Kosten sowie die geringere Amortisationszeit gelten als zusätzliche finanzielle Vorteile. Darüber hinaus bekommen Unternehmen Wettbewerbsvorteile am Markt durch die Innovation der neuen Technik. Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit, das Projekt als Klimaziel den jeweiligen Stakeholdern zu präsentieren.

VORTEILE – MEHRWERT:

  • Kürzere Amortisationszeiten
  • Effiziente Anlagentechnik und somit niedrigere Energiekosten
  • Geringere Investitionskosten
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Welche Fördermodule gibt es?

Das Programm umfasst mehrere Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Modul 1: Austausch von Querschnittstechnologien

  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software

  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Maßnahme können zwischen 10 % und 60 % der förderfähigen Investitions- und Nebenkosten übernommen werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von höheren Sätzen und zusätzlichen Boni.

  • Modul 1 und Modul 6: Maximaler Zuschuss 200.000 € pro Vorhaben

  • Module 2, 3 und 4: Maximal 20 Mio. € Förderung pro Vorhaben

Spezialbonus: Für außerbetriebliche Abwärmenutzung gibt es einen 10 %-Förderbonus.

Was ist in Modul 4 förderfähig?

Modul 4 unterstützt investive Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern oder die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien in gewerblichen Prozessen ermöglichen. Seit November 2021 können im Rahmen des Förderschwerpunkts Ressourceneffizienz zusätzlich auch Maßnahmen gefördert werden, die den Materialverbrauch reduzieren oder Ressourcen einsparen.

Die Förderung ist technologieoffen – sie kann auch Maßnahmen aus Modul 1 (Querschnittstechnologien) oder Modul 3 (MSR-Technik) umfassen. Typische förderfähige Maßnahmen sind:

  • Neuanschaffung oder Sanierung energieeffizienter Produktionsanlagen

  • Umstellung von Produktionsprozessen auf energieeffiziente Technologien

  • Abwärmenutzung (z. B. Wärmerückgewinnung aus Abwasser oder Abluft)

  • Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie überwiegend für Produktionsprozesse genutzt wird

  • Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte

  • Vermeidung von Energieverlusten in Produktionsprozessen

 

Unterteilung in Basis- und Premiumförderung (seit Feb. 2024)

Basisförderung (4.1)

  • Gilt für den Ersatz bestimmter, in einer Positivliste festgelegter Anlagen

  • Mindestanforderung: 15 % Energieeinsparung gegenüber der Altanlage

  • Fördersätze: 10 % für mittlere Unternehmen (MU), 15 % für kleine Unternehmen (KU)

  • Beispiele: elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, vollelektrische Spritzgießanlagen, Lackierkabinen, Wasserstrahl- und Laserschneider, CNC-Bearbeitungszentren, Schweißgeräte

Premiumförderung (4.2)

  • Für alle Produktionsanlagen, die nicht auf der Positivliste stehen

  • Mindestanforderung: 30 % Einsparung von Treibhausgas-Emissionen (THG)

  • Fördert komplexe Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Energie- und/oder Ressourceneinsparung

  • Beispiele: Optimierung der Prozessführung, Austausch einzelner Komponenten, Elektrifizierung von Prozessen

  • Wichtig: Zugangsvoraussetzungen genau prüfen, da die Anforderungen höher sind als bei der Basisförderung

Förderung mit ecogreen umsetzen

Wie läuft die Beantragung einer EEW Förderung ab?
  1. Kontakt aufnehmen – ecogreen prüft Förderfähigkeit und erstellt die Technische Projektbeschreibung.
  2. Antrag stellen – online bei BAFA, vor Auftragserteilung.
  3. Zusage & Umsetzung – nach Bewilligung die Maßnahme umsetzen, ecogreen begleitet die Nachweisführung bis zur Auszahlung.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite So funktioniert’s.

Was kostet die Fördermittelberatung?

Die Erstberatung ist kostenlos. Für die weitere Begleitung rechnen wir erfolgsbasiert ab – das heißt: Nur wenn Sie den Förderbescheid erhalten, fallen Kosten an.

Welche Vorteile habe ich mit ecogreen als Fördermittel-Experten?
  • Erfolgsbasierte Beratung – Kosten nur bei Bewilligung

  • Über 6.000 erfolgreich geförderte Projekte

  • Zulassung als Energie-Effizienz-Experten

  • Komplette Abwicklung von Antrag bis Auszahlung

Sie haben individuelle Fragen zur EEW Förderung für Ihr Projekt?

Lassen Sie Ihr Projekt kostenfrei prüfen – Unsere Fördermittel-Experten begleiten Sie von der Prüfung bis zur Auszahlung.

📞 04221 45776-80 oder per E-Mail: eew@ecogreen-gruppe.de