Fördermittel für Lüftungsanlagen
Vielfältige Zuschussmöglichkeiten für Lüftungsanlagen
Eine Lüftungsanlage kann vielfältig in Unternehmen eingesetzt werden. Lüftungsanlagen mit einer Kälte- oder Wärmerückgewinnung werden bezuschusst über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei können Neuanschaffungen, Sanierungen oder Erweiterungen von Lüftungstechnik in Bestandsgebäuden mit 15 % bezuschusst werden.
Schicken Sie uns dazu die Angebote vom Hersteller und wir berechnen Ihnen in einer kostenfreien Ersteinschätzung die möglichen Fördergelder.
- 15 % Förderung für Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden
- Erhalten Sie die Förderung als Direktzuschuss.
- Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße (KMU / Nicht-KMU).
- Beihilfefrei – Kein Nachweis über schon erhaltene Förderung (z. B. De-Minimis) nötig.
Ohne Risiko
Wertvolles Know-how
Ganzheitliche Betreuung
Weitere Förderprogramme für Lüftungsanlagen
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Wir unterstützen Sie in Ihrem Projekt. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an.
oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de
FAQ Förderung Lüftungsanlagen
Noch nicht die richtige Antwort gefunden? Hier finden Sie häufige Fragen zur Förderung von Prozess Lüftungsanlagen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Unsere Fördermittel-Experten freuen sich auf Sie.
Was wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Lüftungsanlagen gefördert?
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird der Ersteinbau, Austausch oder die Optimierung einer raumlufttechnischen Anlage / Lüftungsanlage in Verbindung mit einer Kälte- / Wärmerückgewinnung sowie Luftleitungen und Montage in Bestandsgebäuden gefördert.
Zu den Optimierungen einer Lüftungstechnik zählen bauliche und anlagentechnische Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. So werden Maßnahmen wie bspw. der Ersatz von Ventilatoren, Motoren, Wärmerückgewinnung oder die Sanierung von bestehenden Lüftungskanälen ebenfalls gefördert.
Wie hoch ist die Förderung für Lüftungsanlagen im Bestandsgebäude?
Der Fördersatz für Lüftungsanlagen beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Fördermittel-Experten empfehlen für eine gewinnbringende Förderung Projekte ab einer Nettoinvestitionssumme von 20.000 Euro netto inkl. Montage und Nebenarbeiten.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 10 Millionen Euro.
Können Lüftungsanlagen im Neubau gefördert werden?
In der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen wird der Neubau von Anlagen nicht gefördert. Das Förderprogramm umfasst lediglich die Sanierung von Bestandsgebäuden.
Der Neubau einer Lüftungsanlage kann unter der Bedingung des Prozesseinsatzes gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Alternativ überprüfen die Fördermittel-Experten Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit, senden Sie uns dazu einfach das Angebot per E-Mail zu.
Welche Vorrausetzungen sind bei der Förderung zu erfüllen?
Um eine Förderung für die Sanierung von Lüftungsanlagen im Förderprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu erhalten, muss die Umsetzung in einem Bestandsgebäude erfolgen.
Zusätzlich müssen bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung feuchte-, kohlendioxid- bzw. CO2 oder mischgasgeführt sein. Darüber hinaus gibt es weitere technische Vorgaben, die projektspezifisch angefragt werden können.
Wann kann ich die Lüftungsanlage bestellen?
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt werden, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
- freiberuflich Tätige;
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?
Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.
Pro Gebäude ist ein Förderantrag zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Fördertrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.
Was wird alles im Förderprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert?
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung;
- bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
- bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung; Klimaanlagen
- bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)
Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?
Damit profitieren ebenso große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm.
Kann Lüftungstechnik über Contracting finanziert werden?
Ist eine Förderung für die Sanierung der Lüftungsanlagen mittels Leasing oder Mietkauf möglich?
Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?
Für einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ stellen Unternehmen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das nachstehende Förderverfahren, weist eine Vielzahl von Fallstricken auf, die selbst nach Erhalt des Förderbescheides noch zum Scheitern der Förderung führen können. Zusätzlich ist ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung notwendig – die Energieexperten von ecogreen haben alle erforderlichen Zulassungen.
Mit dem Know-how der Fördermittel-Experten von ecogreen vermeiden Sie Fehler. Zusätzlich sparen Sie Zeit und gehen kein Risiko ein, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?
Wie viel Zeit habe ich für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?
Für die Umsetzung der Maßnahme und Zahlung der Rechnungen haben Sie 24 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit (Bewilligungszeitraum).
Wie ist der Ablauf der Förderung, wenn ich mein Bestandsgebäude saniere?
Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten Ablauf sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.
Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.
WICHTIG ZU WISSEN: Der Antrag für die Förderung ist grundsätzlich vor der Bestellung der Anlagentechnik zu stellen.