EEW Modul 4 Premium · Modul 4 Basis · Modul 1
Förderung für Absauganlagen in Unternehmen
Energieeffiziente Absaug- und Filteranlagen für industrielle und gewerbliche Prozesse können über verschiedene Förderwege der EEW förderfähig sein. Entscheidend sind Anlagenart, Prozessbezug und die nachweisbare Energie- oder Ressourceneinsparung.
✓ Bis zu 45 % Förderung je nach Förderweg und Unternehmensgröße✓ Für Austausch, Neuplanung und energetische Systemoptimierung
✓ Förderung für Prozessluftabsaugung, Filtertürme und hocheffiziente Komponenten möglich
Welche Absauganlagen und Komponenten können gefördert werden?
Förderfähig können sowohl komplette Prozessluftabsaugungen und Filteranlagen als auch einzelne hocheffiziente Komponenten sein. Je nach Förderweg können dazu Erfassungselemente, Rohrleitungsnetz, Filter- und Abscheidetechnik, Ventilatoren, Motoren, Frequenzumrichter und Regelungstechnik gehören.
Auch eine Wärmerückgewinnung und notwendige Nebenleistungen können Bestandteil eines förderfähigen Gesamtsystems sein. Entscheidend ist der direkte betriebliche bzw. prozessbezogene Einsatz der Absauganlage und die nachweisbare Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz.
Welcher Förderweg passt zu einer Absauganlage?
Für Absauganlagen kommen innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterschiedliche Förderwege infrage. Entscheidend ist, ob einzelne hocheffiziente Komponenten, ein freistehender Filterturm oder eine komplette Prozessluftabsaugung betrachtet werden.
Hocheffiziente Komponenten
Für einzelne Ventilatoren, Motoren, Frequenzumrichter oder Wärmeübertrager mit Prozessbezug.
Bis zu 25 % für kleine und 20 % für mittlere Unternehmen.
Freistehende Filtertürme
Für freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, wenn die technischen Förderanforderungen erfüllt werden.
Bis zu 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen.
Prozessluftabsaugung als Gesamtsystem
Für die Optimierung oder Neuplanung einer direkten Prozessluftabsaugung als Gesamtsystem. Ein Einsparkonzept ist erforderlich.
Bis zu 45 % für kleine, 35 % für mittlere und 25 % für große Unternehmen.
Typische Anwendungsfälle für geförderte Absaugtechnik
Schweißrauchabsaugung in der Metallverarbeitung
Mehrere Schweißarbeitsplätze werden zentral abgesaugt. Eine bedarfsgerechte Steuerung erkennt aktive Arbeitsplätze, öffnet Absperrklappen gezielt und reduziert die Ventilatorleistung auf den tatsächlichen Bedarf.
Staub- und Späneabsaugung in der Produktion
Eine zentrale Staub- und Späneabsaugung versorgt mehrere Maschinen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Rohrleitungsnetz, Ventilator, Filterabreinigung und Steuerung werden gemeinsam auf den tatsächlichen Absaugbedarf abgestimmt.
Ölnebelabsaugung an Werkzeugmaschinen
Bei Werkzeugmaschinen können Ölnebelabscheider energetisch optimiert werden. Niedrigere Druckverluste, effiziente Ventilatoren und eine automatische Abschaltung außerhalb der Maschinenlaufzeiten reduzieren den Energiebedarf.
Dezentrale Prozessluftreinigung
Freistehende Filtertürme können belastete Prozessluft dezentral reinigen. Beim Austausch bestehender Anlagen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der EEW Modul 4 Basisförderung erfüllt werden.
Für wen kommt die Förderung infrage?
Produktionsunternehmen
Betreiber gewerblicher und industrieller Anlagen
Anlagenbauer und technische Systemanbieter
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Absauganlagen an?
Eine neue Absauganlage ist nicht automatisch förderfähig. Entscheidend ist, ob die technische Lösung gegenüber dem Ausgangszustand eine nachweisbare Energie- oder Ressourceneinsparung erreicht und alle erforderlichen Funktionen nachvollziehbar beschrieben sind.
Prozess und abzusaugender Stoff
Zunächst muss klar sein, welche Emissionen entstehen und an welcher Stelle sie erfasst werden. Diese Angaben bestimmen Erfassungsart, Filtertechnik, Sicherheitsanforderungen und erforderlichen Luftvolumenstrom.
Ausgangszustand und Systemgrenze
Für die Einsparberechnung werden belastbare Bestandsdaten benötigt. Ohne nachvollziehbaren Ausgangszustand lässt sich die Verbesserung des neuen Systems nur schwer belegen.
Unterlagen und Nachweise
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei der Kreditvariante ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur nach gesondertem Antrag, Genehmigung und auf eigenes finanzielles Risiko möglich.
Erfassung und Rohrleitungsnetz
Eine effiziente Anlage erfasst Emissionen möglichst nah an der Entstehungsquelle. Ungünstige Erfassungshauben, offene Nebenabsaugungen oder lange Rohrleitungswege können deutlich höhere Luftmengen erforderlich machen.Deshalb sollten Angebote Erfassungsstellen, Rohrdurchmesser, Leitungsführung, Druckverluste und geplante Absperrungen erkennen lassen.
Ventilator und bedarfsgerechte Regelung
Ventilator, Motor und Frequenzumrichter müssen zum tatsächlichen Betriebspunkt passen. Eine bedarfsgerechte Steuerung sollte erkennen, welche Maschinen aktiv sind und welche Absaugstellen geöffnet werden müssen.Ein leistungsstärkerer Ventilator ist nicht automatisch effizienter. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Luftmenge, Druckbedarf, Wirkungsgrad und Laufzeit.
Absauganlage modernisieren?
Schildern Sie uns, welche Stoffe abgesaugt werden, welche Technik bereits vorhanden ist und welche neue Anlage geplant wird.
FAQ Absauganlagen
Förderfähig können unter anderem zentrale Staub-, Späne-, Schweißrauch- und Ölnebelabsauganlagen sowie bestimmte dezentrale Prozessluftreinigungssysteme sein. Entscheidend ist, dass die Anlage einen klaren betrieblichen bzw. prozessbezogenen Einsatz hat und die Energie- oder Ressourceneffizienz nachweisbar verbessert wird.
Nicht allein die Anlagenart entscheidet. Relevant sind insbesondere Volumenstrom, Ventilatorleistung, Rohrleitungsnetz, Filtertechnik, Regelung und Betriebsweise sowie die Zuordnung zum passenden EEW-Fördermodul.
Ja. Auch neue Absauganlagen können grundsätzlich förderfähig sein, insbesondere über die EEW Modul 4 Premiumförderung. Voraussetzung ist, dass gegenüber einer geeigneten Referenzanlage eine nachweisbare Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz erreicht wird.
Auch Erst- oder Erweiterungsinvestitionen können berücksichtigt werden. Entscheidend sind die technische Auslegung, der Systemnutzen und das nachgewiesene THG-Einsparpotenzial.
EEW Modul 1 ist relevant, wenn bei einer bestehenden Absauganlage einzelne hocheffiziente Querschnittstechnologien ausgetauscht oder nachgerüstet werden, zum Beispiel Ventilatoren, Motoren oder Frequenzumrichter mit Prozessbezug.
EEW Modul 4 ist dagegen sinnvoll, wenn die Absauganlage als Gesamtsystem optimiert oder neu errichtet wird. Dann können beispielsweise Rohrleitungsnetz, Filtertechnik, Regelung, Ventilatoren und weitere Komponenten gemeinsam betrachtet werden.
Welcher Förderweg passt, hängt daher davon ab, ob eine Einzelkomponente oder das gesamte Absaugsystem verbessert wird.
Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung können über die EEW Modul 4 Basisförderung förderfähig sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine bestehende Anlage ersetzt wird und die eingesetzten Ventilatoren und Elektromotoren die Effizienzkriterien von Modul 1 erfüllen. In der Premiumförderung sind freistehende Filtertürme dagegen ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei mobilen Absauggeräten gibt es keine vergleichbare pauschale Förderfähigkeit. Hier müssen Anlagenart, Einsatzbereich und Zuordnung zum Förderprogramm im Einzelfall geprüft werden. Ein mobiles Einzelgerät oder ein betrieblicher Staubsauger ist nicht automatisch förderfähig.
Ja. Eine Wärmerückgewinnung kann Teil der Förderung sein, wenn sie technisch zur Absauganlage gehört und die zurückgewonnene Wärme sinnvoll genutzt wird. Förderfähig können dabei zum Beispiel Wärmeübertrager, Regelung und notwendige Einbindung in das Gesamtsystem sein.
Bei größeren oder eigenständigen Maßnahmen zur Abwärmenutzung kann auch die EEW Modul 4 Premiumförderung relevant sein. Entscheidend ist immer, wie die Wärme ausgekoppelt und anschließend genutzt wird.
Entscheidend ist der überwiegende Einsatzzweck der Anlage. Dient sie der Absaugung oder Aufbereitung von Prozessluft, zum Beispiel bei Staub, Spänen, Schweißrauch oder Ölnebel, ist in der Regel die EEW-Förderung relevant.
Dient die Anlage dagegen überwiegend der Raumlüftung bzw. Raumluftqualität in einem Nichtwohngebäude, kommt eher die BEG EM für Lüftungsanlagen infrage.
Bei Anlagen mit gemischter Nutzung muss vor Antragstellung genau geprüft werden, welchem Bereich die Anlage überwiegend zuzuordnen ist oder ob sich die Systemanteile technisch und kostenmäßig trennen lassen.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)