Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für Prozesswärme in Unternehmen
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Prozesswärme können mit bis zu 60 Prozent gefördert werden. Relevant sind insbesondere Solarthermie, industrielle Wärmepumpen, Geothermie und Anlagen zur Nutzung fester Biomasse.
✓ Bis zu 60 % Förderung für bestimmte erneuerbare Wärmeerzeuger
✓ Für kleine, mittlere und große Unternehmen
✓ Direktzuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
Welche Prozesswärmeanlagen können gefördert werden?
Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (→ EEW) Modul 2 können Anlagen gefördert werden, die Wärme aus Solarstrahlung, Wärmepumpen, Geothermie oder fester Biomasse für betriebliche Prozesse bereitstellen. Mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme müssen für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten beziehungsweise für eine gewerbliche Dienstleistung eingesetzt werden. Je nach Unternehmen und Technologie sind Förderquoten von bis zu 60 Prozent möglich, für Biomassefeuerungsanlagen gelten niedrigere Höchstsätze.
Neben dem Wärmeerzeuger können auch Speicher, Montage, Messgeräte, notwendige Baumaßnahmen und die Anbindung an die Prozesswärmesenke berücksichtigt werden. Gebäudebeheizung, Trinkwassererwärmung und fossile Spitzenlastkessel gehören nicht zur förderfähigen Prozesswärme nach Modul 2. ecogreen prüft individuell, ob Anlage, Wärmequelle, Wärmenutzung und Projektstatus zu den aktuellen Förderbedingungen passen.
Solarthermie für Prozesswärme
Solarkollektoranlagen können Wärme direkt aus der Sonnenstrahlung gewinnen und beispielsweise Wasser, Reinigungsmedien, Bäder oder andere Prozessströme erwärmen. Besonders geeignet sind Anwendungen mit regelmäßigem Wärmebedarf während der sonnenreichen Tages- und Jahreszeiten.
Industrielle Wärmepumpen und Geothermie
Wärmepumpen können Wärme aus Luft, Erdreich, Wasser oder anderen erneuerbaren Quellen auf das für den Prozess benötigte Temperaturniveau anheben. Förderfähig können auch Anlagen zur Erschließung oberflächennaher oder tiefer Geothermie sein.
Biomasse- und erneuerbare KWK-Anlagen
Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse können Prozesswärme in Form von Warmwasser, Heißwasser, Thermoöl oder Dampf bereitstellen. Je nach Projekt können auch KWK-Anlagen relevant sein, die Wärme und Strom durch direkte Nutzung fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie erzeugen.
Für wen kommt die Förderung infrage?
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Prozesswärme an?
Prozesswärmeanteil
Mehr als 50 Prozent der durch die geförderte Anlage erzeugten Wärme müssen betrieblichen Prozessen dienen. Gebäudebeheizung, Trinkwassererwärmung und Anwendungen nach dem Gebäudeenergiegesetz werden nicht als Prozesswärme angerechnet.
Temperaturniveau und Wärmesenke
Der neue Wärmeerzeuger muss die für den Prozess benötigte Temperatur zuverlässig bereitstellen können. Eine hohe theoretische Anlagenleistung reicht nicht aus, wenn sie nicht zur tatsächlichen Wärmesenke passt.
Dimensionierung und hydraulische Einbindung
Wärmeerzeuger, Speicher, Pumpen, Rohrleitungen und Wärmesenke müssen technisch aufeinander abgestimmt sein. Über- oder unterdimensionierte Komponenten sind zu vermeiden.Im Zuge der Maßnahme ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Erneuerbarer Strom für Wärmepumpen
Der Strom zum Betrieb einer über Modul 2 geförderten Wärmepumpe muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. Der Nachweis kann beispielsweise über eine ausreichend dimensionierte eigene Erzeugungsanlage, ein Stromlieferabkommen für erneuerbare Energie oder einen entsprechenden Ökostromvertrag geführt werden.
Messung und Dokumentation
Die erzeugte Wärmemenge muss fortlaufend gemessen und auf Monatsbasis mindestens drei Jahre lang dokumentiert werden. Bei Anlagen ab 100 kW thermischer Leistung muss zusätzlich erfasst werden, wie viel Wärme in die jeweiligen Wärmesenken eingespeist wird. Bei Solarthermie gilt diese zusätzliche Messanforderung ab einer Kollektorfläche von 140 Quadratmetern.
Prozesswärme, Abwärmenutzung oder Prozessanlagen?
KfW führt die erneuerbare Prozesswärmeerzeugung in Modul 2 und die energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme, Prozessumstellungen sowie Elektrifizierung in Modul 4 als unterschiedliche Fördergegenstände.
Prozesswärme
Ein betrieblicher Prozess benötigt Wärme. Die Wärme soll künftig aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Primärer Förderweg: EEW Modul 2
Abwärmenutzung
In einem Prozess entsteht bereits Wärme, die bisher ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird. Diese Wärme soll innerbetrieblich oder außerbetrieblich weitergenutzt werden. Primärer Förderweg: EEW Modul 4
Prozessanlagen
Eine Produktionsanlage oder ein vollständiger Prozess soll energetisch oder ressourcenbezogen optimiert, elektrifiziert oder technisch umgestellt werden. Primärer Förderweg: EEW Modul 4
Prozesswärme optimieren?
Schildern Sie uns, welcher Prozess Wärme benötigt, welches Temperaturniveau erforderlich ist und welche Technik vorgesehen wird. ecogreen prüft kostenfrei, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
FAQ Prozesswärme
Im Rahmen der EEW Modul 2 können Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Dazu zählen insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie bestimmte KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien.
Voraussetzung ist, dass mehr als 50 % der bereitgestellten Wärme für betriebliche Prozesse genutzt werden und die jeweiligen technischen Förderanforderungen erfüllt sind.
In der EEW Modul 2 richtet sich die Förderhöhe nach der eingesetzten Technologie und der Unternehmensgröße. Für Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie und entsprechende KWK-Anlagen sind bis zu 60 % für kleine, 50 % für mittlere und 40 % für große Unternehmen möglich.
Für Biomasseanlagen gelten niedrigere Fördersätze von bis zu 40 %, 30 % beziehungsweise 20 %. Gefördert werden die förderfähigen Nettoinvestitionskosten einschließlich notwendiger Nebenmaßnahmen.
Prozesswärme ist Wärme, die unmittelbar für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder für die Erbringung einer betrieblichen Dienstleistung benötigt wird.
Raumheizung und Trinkwassererwärmung gelten grundsätzlich nicht als Prozesswärme. Versorgt eine gemeinsame Anlage sowohl Prozesse als auch das Gebäude, müssen für eine Förderung über EEW Modul 2 mehr als 50 % der bereitgestellten Wärme für betriebliche Prozesse genutzt werden.
Ja. Wärmepumpen können über die EEW Modul 2 gefördert werden, wenn sie zur Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt werden und ihre nutzbare Wärme aus erneuerbaren Wärmequellen, zum Beispiel Umgebungsluft, beziehen. Damit können grundsätzlich auch Luft-Wasser-Wärmepumpen förderfähig sein.
Voraussetzung ist, dass mehr als 50 % der bereitgestellten Wärme für betriebliche Prozesse genutzt werden und die Wärmepumpe die jeweiligen technischen Effizienzanforderungen erfüllt. Wird dagegen vorhandene Prozessabwärme als Wärmequelle genutzt, kann je nach Projekt auch die EEW Modul 4 relevant sein.
Ja. Eine gemeinsame Anlage kann sowohl Prozesswärme als auch Gebäudewärme bereitstellen. Für eine Förderung über EEW Modul 2 müssen jedoch mehr als 50 % der bereitgestellten Wärme für betriebliche Prozesse genutzt werden.
Bei einer solchen gemischten Nutzung muss der Prozesswärmeanteil messtechnisch erfasst und dokumentiert werden. Die Gebäudebeheizung darf entsprechend nur den untergeordneten Anteil der Wärmenutzung ausmachen.
EEW Modul 2 ist relevant, wenn Prozesswärme aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, zum Beispiel über Wärmepumpen. Als erneuerbare Wärmequellen gelten dabei insbesondere Umgebungsluft, Erdreich bzw. Geothermie oder Wasser. Prozessabwärme gilt hierbei nicht als erneuerbare Wärmequelle.
Nutzt z. B. eine Wärmepumpe überwiegend vorhandene Prozessabwärme, um diese auf ein höheres Temperaturniveau anzuheben und weiterzuverwenden, ist in der Regel die EEW Modul 4 zu prüfen. Welche Förderung passt, hängt deshalb wesentlich von der Wärmequelle und der geplanten Nutzung ab.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)