Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Am 01. Januar 2019 startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft. Diese wurde seit November 2021 durch einen neuen Förderschwerpunkt ergänzt. So werden nun investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Prozessen gefördert. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Das Förderprogramm ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Die antragsstellenden Unternehmen haben nun die Möglichkeit zwischen einem direkten Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu wählen. Dies bietet einen großen Spielraum für die Umsetzung einer passenden Förderlösung für die Unternehmen.
Ohne Risiko
Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Wertvolles Know-how
Sichern Sie sich unser Wissen aus der Förderbranche, um teure Fehler zu vermeiden.
Ganzheitliche Betreuung
Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.
Attraktive Förderung für die Industrie
Förderhöhe
Erhalten Sie für Ihr Projekt bis zu 45 % Förderzuschuss.
Zwei Fördervarianten
Wählen Sie bei der Förderung zwischen einem Direktzuschuss oder einem Kredit mit Teilschulderlass.
Unternehmensgröße
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei einer Förderung einen Bonus von 10 %.
Sie haben Fragen zu Fördergeldern für Ihr zukünftiges Projekt?
Unsere Fördermittel-Experten haben die Antwort.
oder per E-Mail: eew@ecogreen-gruppe.de
FAQ Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Sie haben mehrere Fragen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)? Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Bundesförderung in unserem FAQ zusammengefasst.
EEW-Förderung im Überblick
Was ist das Bundesförderprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)?
Am 01. Januar 2019 startete das BMWi die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Wärme in Unternehmen. Die antragstellenden Unternehmen haben nun die Möglichkeit zwischen einem direkten Zuschuss vom BAFA oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) – KfW 295 zu wählen. Das Förderprogramm ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Damit haben Unternehmen eine hohe Flexibilität bei Umsetzung von energieeffizienten Prozessanlagen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen, welche Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
Was bedeuten die Module im Förderprogramm?
Alle Maßnahmen, die im Modul 1, 3 und 4 gefördert werden, bekommen bis zu 30 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten bezuschusst. Für alle Maßnahmen aus dem Modul 2 werden bis zu 45 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten bezuschusst. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten darüber hinaus einen Bonus in allen Modulen auf den direkten Zuschuss (BAFA Förderung) oder Tilgungszuschuss (KfW Förderung) in Höhe von 10 %. Somit sind bis zu 55 % Förderung für Ihr Projekt möglich. Außerbetriebliche Abwärmenutzung wird zusätzlich mit einem Bonus von 10 % gefördert.
In Modul 4 ist die maximale Förderung für industrielle und gewerbliche Anlagen sowie Prozesse auf einen Betrag von 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2 / Jahr begrenzt. Für KMU ist dieser Betrag auf 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2 festgelegt. Der maximale Tilgungszuschuss-Betrag pro Vorhaben in Ihrem Unternehmen beläuft sich in Modul 1 auf 200.000 Euro. In den Modulen 2 bis 4 beläuft sich dieser auf 15 Millionen Euro. Grundlage für die Berechnung des Tilgungszuschusses sind die jeweiligen beihilferechtlichen Bestimmungen.
Was ist in Modul 1 - Querschnittstechnologien förderfähig?
Hier werde sowohl der Ersatz als auch die Neuanschaffung einzelner hocheffizienter Anlagen und Aggregate gefördert.
- Elektromotoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Was ist in Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien förderfähig?
Gefördert wird die Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet wird. Dies können Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen sein.
Was ist in Modul 3 - MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software förderfähig?
Gefördert werden investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.
Was ist in Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen förderfähig?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Darüber hinaus können Unternehmen durch den neuen Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz (Nov 2021) investive Umweltmaßnahmen fördern lassen, die zur Ressourcenvermeidung oder -einsparung führen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
- Neuanschaffung und Sanierung von energieeffizienten Produktionsanlagen
- Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
- Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Fördermittelmanagement mit ecogreen
Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?
Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen, dass eine Förderung scheitert.
Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen, haben alle benötigten Zulassung.
Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-how der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?
Neben einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie zusätzlich das Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen.
Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie funktioniert die Förderung mit den Fördermittel-Experten von ecogreen?
Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten Ablauf sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.
Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-80.