Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
In 2019 startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft EEW. Diese wurde seit November 2021 durch einen neuen Förderschwerpunkt ergänzt und im Februar 2024 weiter novelliert. So werden nun investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Prozessen gefördert. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Das Förderprogramm ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Die antragstellenden Unternehmen haben nun die Möglichkeit zwischen einem direkten Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) und Zinsverbilligung um max. 0,5 Prozentpunkte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu wählen. Dies bietet einen großen Spielraum für die Umsetzung einer passenden Förderlösung für die Unternehmen.
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Unternehmensgröße
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bei einer Förderung einen Bonus von 5-10 %.
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oder per E-Mail: eew@ecogreen-gruppe.de
FAQ Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
EEW-Förderung im Überblick
Was ist das Bundesförderprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)?
In 2019 startete das BMWK die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Wärme in Unternehmen. Die antragstellenden Unternehmen haben nun die Möglichkeit zwischen einem direkten Zuschuss vom BAFA oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) zu wählen. Das Förderprogramm ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Damit haben Unternehmen eine hohe Flexibilität bei Umsetzung von energieeffizienten Prozessanlagen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen, welche Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
Was bedeuten die Module im Förderprogramm?
Alle Maßnahmen in den einzelnen Modulen erhalten einen festen Fördersatz zugeteilt, mit dem die Investitionskosten sowie direkten Nebenkosten gefördert werden. Dabei sind Fördersätze zwischen 10% – 60% zu erzielen. Für Modul 1 und 6 gilt ein maximaler Förderzuschuss von 200.000 Euro pro Vorhaben. Die Modul 2, 3 und 4 sind auf maximal 20 Millionen Euro Förderung pro Vorhaben gedeckelt. Große Unternehmen erhalten in der Regel die geringsten Fördersätze, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten jeweils höhere Fördersätze für den direkten Zuschuss (BAFA Förderung) oder Tilgungszuschuss (KfW-Förderung). Zusätzlich kann bei der KfW gemeinsam mit dem Darlehen eine Zinsvergünstigung um max. 0,5 Prozentpunkte beantragt werden. Außerbetriebliche Abwärmenutzung wird zusätzlich mit einem Bonus von 10 % gefördert.
In der Premiumförderung von Modul 4 ist die maximale Förderung für industrielle und gewerbliche Anlagen sowie Prozesse auf einen Betrag von 1.600 Euro pro eingesparte Tonne CO2 / Jahr begrenzt. Für KMU ist dieser Betrag auf 2.200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 festgelegt und für kleine Unternehmen (KU) sogar auf 2.600 Euro pro eingesparte Tonne CO2. Grundlage für die Berechnung des Tilgungszuschusses sind die jeweiligen beihilferechtlichen Bestimmungen, die zum großem Teil auf der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aber auch teilweise der De-Minimis-Verordnung beruhen.
Was ist in Modul 1 - Querschnittstechnologien förderfähig?
Hier wird ausschließlich der Ersatz einzelner hocheffizienter Anlagen und Aggregate gefördert.
- Elektromotoren und Antriebe
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Was ist in Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien förderfähig?
Gefördert wird die Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
- Geothermie
Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet wird. Dies können Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen sein.
Was ist in Modul 3 - MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software förderfähig?
Gefördert werden investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.
Was ist in Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen förderfähig?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Darüber hinaus können Unternehmen durch den neuen Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz (Nov. 2021) investive Umweltmaßnahmen fördern lassen, die zur Ressourcenvermeidung oder -einsparung führen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
- Neuanschaffung und Sanierung von energieeffizienten Produktionsanlagen
- Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
- Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Mit der Novellierung im Februar 2024 wurde das Modul 4 in die beiden Untermodule Basisförderung (4.1) und Premiumförderung (4.2) unterteilt.
Basisförderung
Bei der Basisförderung handelt es sich um einen vereinfachten Fördersansatz für eine fest vorgegebene Liste von Prozessanlagen. Sofern das Unternehmen über den Ersatz einer solchen Anlage auf der Positivliste nachdenkt, kann eine Förderung für den Anlagenersatz beantragt werden. Zwischen der alten Anlage und der Neuanlage muss sich mindestens eine Energieeinsparung von 15% ergeben. Die Fördersätze hierfür liegen bei 10% für mittlere Unternehmen (MU) und 15% für kleine Unternehmen (KU). Beispiele für Anlagen und Maschinen auf dieser Liste sind:
- elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- vollelektrische Spritzgießanlagen bzw. Spritzgussanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneider
- Laserschneider
- Werkzeugmaschinen (CNC-Bearbeitungszentrum, Drehmaschine, Fräsmaschine, Schleifmaschine, …)
- Schweißgeräte
Premiumförderung
Alle Produktionsanlagen, die nicht auf der Positivliste für die Basisförderung geführt werden, können auf Förderfähigkeit in der Premiumförderung geprüft werden. Die Einstiegshürde hierfür liegt bei einer Mindesteinsparung von 30% THG-Emissionen. Typischerweise förderfähig in diesem Bereich ist eine Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und/ oder Ressourceneinsparungen führen. Hierzu gehören insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen, beispielsweise durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie durch energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens. Jedoch können hierüber auch die Elektrifizierung von Prozessen gefördert werden. In diesem Untermodul gilt es genau die Zugangsvoraussetzungen zu prüfen.
Was ist in Modul 6 - Elektrifizierung von kleinen Unternehmen förderfähig?
Dieses Modul richtet sich speziell an kleine Unternehmen KU bis 50 Mitarbeiter und soll die Elektrifizierung von Prozessen unterstützen. Gegenstand der Förderung ist hier somit der Austausch von Bestandsanlagen hin zu elektrischen zu betriebenen Neuanlagen bzw. die Umrüstung von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden.
Der Fördersatz beträgt hierbei 33 % ohne weitere Auflagen und wird als De-Minimis-Beihilfe vergeben.
Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?
Um einen Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Jedoch sind verwaltungsrechtliche Aufgaben, die nach der Antragsstellung folgen, dass eine Förderung scheitert.
Weiterhin wird ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung benötigt. Die Energieexperten der ecogreen, haben alle benötigten Zulassung.
Damit Sie Fehler vermeiden, setzen Sie auf das Know-how der Fördermittel-Experten von ecogreen. Sie sparen Zeit und gehen auch kein Risiko ein, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?
Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie funktioniert die Förderung mit den Fördermittel-Experten von ecogreen?
Für die Förderung im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW bieten Ihnen unsere Fördermittel-Experten eine Fördermittel-Begleitung ohne Risiko:
- Gerne können Sie uns Ihr Projekt auch per E-Mail schildern.
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Weitere Informationen zur Fördermittel-Begleitung mit ecogreen finden Sie auf unserer so funktioniert’s-Seite.
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