Fördermittel für Klimaanlagen
Vielfältige Förderprogramme für Klimaanlagen im Überblick
Unternehmen, die eine Klimaanlage neu anschaffen oder ihre Klimatechnik sanieren bzw. ersetzen, können staatliche Zuschüsse erhalten. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es möglich, dass Unternehmen Ihre Bestandsgebäude mit effizienten Klimaanlagen sanieren können. Dabei haben Sie kein Risiko, denn ohne Zuwendungsbescheid entstehen Ihnen keine Kosten. Wir betreuen Sie ganzheitlich und deutschlandweit.
Unsere Fördermittel-Experten unterstützen Sie bei der Fördermittelbeschaffung für Ihre Klimatechnik im Büro, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen oder Hotels u.v.m.
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- 15 % Förderung für Klimaanlagen in Bestandsgebäuden.
- Erhalten Sie die Förderung als Direktzuschuss.
- Neuanlagen sind auch förderfähig.
- Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße (KMU / Nicht-KMU).
- Beihilfefrei – Kein Nachweis über schon erhaltene Förderung (z. B. De-Minimis) nötig.
Ohne Risiko
Wertvolles Know-how
Ganzheitliche Betreuung
Weitere Förderprogramme für Klimaanlagen
Sie wollen Fördergelder für Ihr Projekt?
Wir unterstützen Sie in Ihrem Projekt. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an.
oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de
Was wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Klimaanlagen gefördert?
Wichtig ist, dass es sich bei der Maßnahme um eine Sanierung oder Neuanlage im Bestandsgebäude handelt.
Wie hoch ist die Förderung für Klimaanlagen im Bestandsgebäude?
Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dabei sind Projekte ab einer Nettoinvestitionssumme von 20.000 Euro inkl. Montage und Nebenarbeiten für die Förderung sinnvoll.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 10 Millionen Euro.
Können Klimaanlagen für einen Neubau gefördert werden?
Die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen schließt die Förderung von Neubauten aus. Es werden nur Bestandsgebäude gefördert.
Weitere Förderprogramme können eine Förderung von Klimaanlagen im Neubau unterstützen. Diese ist abhängig von verschiedenen Kriterien, wie bspw. das Kältemittel oder die Leistung. Sofern Sie ein solches Projekt haben, überprüfen unsere Fördermittel-Experten ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit.
Welche Vorrausetzungen sind bei der Förderung für eine Klimaanlage zu erfüllen?
Für wassergeführte Klimasysteme ist zusätzlich die Installation eines Kälte-/Wärmemengenzähler erforderlich sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs.
Wann darf ich die Klimaanlage bestellen?
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt werden, sind folgende Empfänger antragsberechtigt:
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
- freiberuflich Tätige;
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Was ist ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung?
Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.
Pro Gebäude ist ein Förderantrag für eine neue Klimaanlage zu stellen. Falls sich in einem Standort unterschiedliche Gebäude befinden, dann muss pro Gebäude ein Fördertrag gestellt werden. Mehrere Einzelmaßnahmen können aber in einem Förderantrag pro Gebäude zusammengefasst werden.
Was wird alles im Förderprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert?
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung;
- bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11;
- bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung; Klimaanlagen
- bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
Hinweis: Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Förderung im Hinblick auf das EU-Beihilferecht (De-Minimis oder AGVO)
Kann Klimatechnik über Contracting finanziert werden?
Bekommen auch große Unternehmen oder Filialisten eine Förderung?
Damit profitieren ebenso große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm.
Ist eine Förderung für die Sanierung der Klimatechnik mittels Leasing oder Mietkauf möglich?
Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?
Für einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ stellen Unternehmen einen Antrag für den Direktzuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das nachstehende Förderverfahren, weist eine Vielzahl von Fallstricken auf, die selbst nach Erhalt des Förderbescheides noch zum Scheitern der Förderung führen können. Zusätzlich ist ein zugelassener Energieexperte für die Begleitung notwendig – die Energieexperten von ecogreen haben alle erforderlichen Zulassungen.
Mit dem Know-how der Fördermittel-Experten von ecogreen vermeiden Sie Fehler. Zusätzlich sparen Sie Zeit und gehen kein Risiko ein, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?
Wie viel Zeit habe ich für die Ausführung der bewilligten Maßnahmen?
Wie ist der Ablauf der Förderung, wenn ich mein Bestandsgebäude saniere?
Förderung ist mit den Fördermittel-Experten von ecogreen ganz einfach – Auf unserer so funktioniert’s-Seite finden Sie den gesamten Ablauf sowie eine Übersicht aller relevanten Fragen zur Förderung.
Sie möchten lieber ein persönliches Gespräch? Dann erreichen Sie uns unter 04221 45776-90.
WICHTIG ZU WISSEN: Der Antrag für die Förderung ist grundsätzlich vor der Bestellung der Anlagentechnik zu stellen.