Bundesförderung für effiziente Gebäude · BEG EM
Förderung für Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden
Energieeffiziente Klimaanlagen und Kältetechnik zur Raumkühlung in bestehenden Nichtwohngebäuden können über die BEG EM förderfähig sein. ecogreen prüft Ihr Vorhaben unabhängig und herstellerneutral und begleitet Sie von der ersten Förder-Einordnung bis zur Auszahlung.
✓ Bis zu 15 Prozent Zuschuss möglich
✓ Für gewerbliche Gebäude und Nichtwohngebäude
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung vor Projektstart
Welche Klimaanlagen können gefördert werden?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (→ BEG) kann energieeffiziente Kältetechnik zur Raumkühlung in bestehenden Nichtwohngebäuden gefördert werden. Dazu können je nach technischer Ausführung beispielsweise Split- und Multisplit-Klimaanlagen, VRF- und VRV-Systeme sowie Kaltwassersätze und Kaltwassersysteme gehören.
Für die Förderung gelten feste technische Mindestanforderungen an die Kälteerzeugung. Bei elektrisch angetriebenen Kompressionssystemen sind unter anderem eine Leistungsregelung und Mindestwerte für den Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c einzuhalten. Die BEG unterscheidet dabei beispielsweise zwischen Luft-Luft-Klimageräten sowie Luft-Wasser- und Wasser-/Sole-Wasser-Kühlern.
Was EER, SEER und ηs,c bedeuten, welche Mindestwerte gelten und wie sich die Werte unterscheiden, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu den technischen Anforderungen für Klimaanlagen.
Ob eine konkrete Klimaanlage förderfähig ist, hängt deshalb von der technischen Ausführung, dem Einsatz zur Raumkühlung und dem jeweiligen Vorhaben ab. Wie sich Raumkühlung, Prozesskälte und typische Mischfälle fördertechnisch unterscheiden, zeigen wir zusätzlich anhand von sechs Praxisfällen zur Klimaanlagen-Förderung im Gewerbe.
Split- und Multisplit-Systeme
Für einzelne Räume und kleinere bis mittlere Bereiche: Split- und Multisplit-Systeme ermöglichen eine gezielte, bedarfsgerechte Klimatisierung mit separater Regelung der angeschlossenen Innengeräte.
VRF- und VRV-Klimasysteme
Für Gebäude mit vielen unterschiedlichen Kühlzonen: VRF- und VRV-Systeme sind besonders flexibel und individuell regelbar. Je nach System können sie reversibel zum Kühlen und Heizen eingesetzt werden.
Kaltwassersätze und Kaltwassersysteme
Für größere Gebäude und zentrale Versorgungskonzepte: Kaltwassersätze erzeugen die Kälte zentral und versorgen über ein Kaltwassernetz mehrere Räume oder Gebäudebereiche bedarfsgerecht.
Wer kann die Förderung für Klimaanlagen beantragen?
Eigentümer und Betreiber
Mieter und Pächter
Investoren und Bestandshalter
Filialisten und Standortbetreiber
Typische Nichtwohngebäude für die Klimaanlagen-Förderung im Rahmen der BEG sind beispielsweise Bürogebäude, Hotels, Verkaufsflächen, Lager- und Logistikgebäude sowie Produktionshallen. Ob ein Gebäude förderrechtlich als Nichtwohngebäude einzuordnen ist, hängt von seiner konkreten Nutzung ab. Mehr dazu erklären wir in unserem Beitrag zur Definition und BEG-Einordnung von Nichtwohngebäuden.
So funktioniert's
Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bereits vor der Antragstellung abgeschlossene Liefer- oder Leistungsverträge müssen die für die BEG erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
Den vollständigen Ablauf von der Projektprüfung bis zur Auszahlung erklären wir in unserem BEG EM Praxisleitfaden für Nichtwohngebäude.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Wann ist eine Klimaanlage förderfähig?
Ob eine Klimaanlage über die BEG EM gefördert werden kann, hängt nicht allein vom Anlagentyp ab. Entscheidend sind das Gebäude und seine Nutzung, die geplante Maßnahme, die technische Auslegung, der Projektstand sowie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
Gebäude und Nutzung
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude handelt. Typische Beispiele sind Bürogebäude, Hotels, Handelsflächen, Lager- und Logistikgebäude oder Produktionsgebäude.
Maßnahme und Anlagentyp
Ist eine neue Klimaanlage geplant oder wird bestehende Kälte- und Klimatechnik erneuert? Relevant sind beispielsweise Split-, Multisplit-, VRF-/VRV-Systeme und Kaltwassersätze.
Technische Auslegung
Systemart, Leistung, Leistungsregelung und Effizienzwerte müssen zu den technischen Mindestanforderungen passen. Dabei wird unter anderem zwischen Luft-Luft-Klimageräten und Luft-Wasser-Kühlern unterschieden.
Projektstand
Wurde bereits bestellt, beauftragt oder mit der Maßnahme begonnen? Der Projektstand ist entscheidend, damit das Vorhaben rechtzeitig und förderkonform eingeordnet werden kann.
Unterlagen und Nachweise
Für eine erste Einschätzung reichen häufig wenige Eckdaten. Hilfreich sind insbesondere Angebote, technische Datenblätter, Leistungsdaten und vorhandene Planungsunterlagen.
Klimaanlage geplant?
Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was vor Antragstellung und Projektstart zu beachten ist.
FAQ Klimaanlagen
Im Rahmen der BEG EM können Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben sind dabei auf maximal 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr begrenzt. Entscheidend ist außerdem, dass die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Ja. Im Rahmen der BEG EM kann sowohl der Austausch einer bestehenden Klimaanlage als auch die Nachrüstung einer neuen Klimaanlage in einem Nichtwohngebäude förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen technischen Förderanforderungen erfüllt werden und die Maßnahme förderkonform umgesetzt wird.
Ja. Split-, Multisplit-, VRF-/VRV-Systeme sowie unterschiedliche Kaltwassersysteme können grundsätzlich förderfähig sein. Die Anlage muss der Raumkühlung in einem Nichtwohngebäude dienen.
Bei der Förderung von Klimaanlagen (Kältetechnik zur Raumkühlung) gelten andere Kältemittelanforderungen als bei der BEG-Förderung von Wärmepumpen. Bis Ende 2029 schreibt die BEG für förderfähige Kälteanlagen zur Raumkühlung nicht generell den Einsatz natürlicher Kältemittel vor. Unabhängig davon müssen selbstverständlich die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an das eingesetzte Kältemittel eingehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2030 werden im Rahmen der BEG ausschließlich Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
Für Wärmepumpen gilt eine eigene Förderlogik: Dort werden bereits ab dem 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Diese Anforderungen sollten daher nicht mit der Förderung von Klimaanlagen beziehungsweise Kältetechnik zur Raumkühlung verwechselt werden.
Mehr zu den Anforderungen für Wärmepumpen finden Sie auf unserer Seite zur Förderung von Wärmepumpen. Welche Anforderungen für ein konkretes Klimaprojekt gelten, prüft ecogreen individuell anhand der geplanten Anlage und des Vorhabens.
Für die Förderung muss der erforderliche Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηsC nachgewiesen werden, zum Beispiel über ein Herstellerdatenblatt oder ein Eurovent-Zertifikat. Bei hydraulisch betriebenen Systemen ist zusätzlich ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Bei Split- und Multisplit-Anlagen muss die konkrete Kombination aus Außen- und Innengeräten im Datenblatt oder Eurovent-Zertifikat eindeutig ausgewiesen sein.
Eine Kälteanlage gilt als Raumkühlung, wenn sie überwiegend der thermischen Konditionierung von Räumen in einem Nichtwohngebäude dient. Wird die Kälte dagegen überwiegend für Produktionsprozesse, Maschinen, Waren oder andere betriebliche Prozesse benötigt, handelt es sich in der Regel um Prozesskälte. In diesem Fall kann die EEW-Förderung relevant sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Förderung von Prozesskälte. Wie sich Raumkühlung, Produktionsbereiche und Mischfälle in der Praxis unterscheiden, zeigen wir außerdem in unseren 6 Praxisfällen zur Förder-Einordnung von Klimaanlagen.
Ja, je nach Vorhaben kann auch die BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie als Förderweg infrage kommen. Sie fördert bestimmte stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln und kann insbesondere bei Neuanlagen oder Projekten relevant sein, die nicht über die BEG EM eingeordnet werden können, beispielsweise im Neubau.
Die BEG EM ist dagegen auf energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden ausgerichtet und kann bei Nichtwohngebäuden Kältetechnik zur Raumkühlung fördern. Welcher Förderweg besser zum Projekt passt, hängt unter anderem von Gebäude, Nutzung, Anlagentechnik, Kältemittel und Projektstand ab.
Wichtig: Die derzeitige BAFA-Kälte-Klima-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Deshalb sollte bei geplanten Projekten frühzeitig geprüft werden, ob die BAFA-Förderung noch infrage kommt oder ein anderer Förderweg sinnvoller ist. ecogreen prüft diese Einordnung individuell für das jeweilige Vorhaben. Weitere Möglichkeiten und Infos finden Sie in unserem Blogartikel BAFA Kälteförderung endet nicht automatisch in 2026.
Noch eine Frage offen? Weitere Antworten zu Fördermitteln, Antragstellung und der Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen →