15 % Förderung für Ihre Klimaanlage im Bürogebäude – ohne Risiko, ohne Aufwand.
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Ob Bürokomplex, Verwaltungsgebäude oder gewerblich genutzte Mietflächen – ecogreen unterstützt Sie bei der förderfähigen Umsetzung Ihrer Klimatisierung.
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Ohne Risiko
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Spezialisiert auf Bürogebäude
Förderung für Klimaanlagen im Nichtwohngebäude nach BEG EM. Wir kennen alle Anforderungen – unabhängig & anbieterfrei.
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BAFA-Antrag, Fristen, Nachweise – wir begleiten Sie vollständig. Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung durch die Förderstelle.
BAFA Klimaanlagen - Förderung
🟢 Für wen ist die Förderung relevant?
Und warum sich eine Anfrage bei ecogreen besonders lohnt.
✅ Antragsberechtigt sind:
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Unternehmen und Investoren – inländisch wie ausländisch
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Eigentümer von Büro-, Verwaltungs- oder Gewerbegebäuden
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Betreiber, Facility- und Instandhaltungsunternehmen
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Projektentwickler und technische Projektsteuerer
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Langfristige Mieter gewerblich genutzter Flächen
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Mieter gewerblich genutzter Flächen (auch von Teilflächen)
🧠 Warum ecogreen?
- Spezialisiert auf Klimaanlagen-Förderung nach BEG EM (BAFA)
- Branchenverständnis inklusive: Unsere Berater kommen aus der Kälte- und Klimatechnik
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- Spezialisiert auf Klimaanlagen-Förderung nach BEG EM (BAFA)
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Was unsere Kunden sagen – echte Erfahrungen aus Förderprojekten
Ob Bürokomplex, Gewerbeimmobilie oder Verwaltungsgebäude – viele Kunden setzen bei der Förderung ihrer Klimatechnik auf ecogreen. Mit Erfahrung aus mehr als 6.000 Projekten sorgen wir für maximale Förderquoten und verlässliche Abläufe.
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Häufige Fragen zur BAFA-Förderung von Klimaanlagen in Büro- und Gewerbegebäuden
Was wird bei der BEG EM gefördert – speziell bei Klimaanlagen in Bürogebäuden?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Klimaanlagen in Bestandsgebäuden gefördert werden – sowohl als Nachrüstung neuer Anlagen als auch bei der Sanierung bestehender Systeme. Entscheidend ist, dass es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (z. B. Büro, Verwaltung, Gewerbefläche).
Förderfähig sind unter anderem:
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❄️ Kaltwassersätze
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❄️ Split-, Multisplit- Klimasysteme
- ❄️ VRV/VRF- Klimaanlagen Direktverdampfungssysteme
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❄️ Anlagen zur Raumkühlung
📌 Wichtig:
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Die Maßnahme muss in einem Bestandsgebäude erfolgen – mindestens fünf Jahre alt (gerechnet ab Bauantragsdatum).
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Neubauten sind im Rahmen der BEG EM nicht förderfähig.
-
Das verwendete Kältemittel ist für die Förderung nicht relevant.
Was wird im Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert?
Das Förderprogramm BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen unterstützt eine Vielzahl an energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € (netto) und ein Gebäudealter von mindestens fünf Jahren ab Bauantrag.
Gefördert werden:
🔧 1. Anlagentechnik (außer Heizung)
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Einbau, Austausch oder Optimierung von RLT-/Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
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Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) zur Gebäudeautomation (mind. Klasse B nach DIN V 18599-11 – nur bei Nichtwohngebäuden)
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Klimaanlagen und Kältetechnik zur Raumkühlung (Nichtwohngebäude)
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Effiziente LED-Beleuchtungssysteme (Nichtwohngebäude)
♨️ 2. Heizungstechnik (Wärmeerzeugung)
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Wärmepumpen
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Biomasseheizungen
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Anlagen zur Heizungsunterstützung
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Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
🧱 3. Maßnahmen an der Gebäudehülle
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Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken und Bodenflächen
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Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren
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Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtoptimierung (z. B. außenliegender Sonnenschutz)
📌 Hinweis:
Förderfähig sind ausschließlich Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, nicht an Neubauten.
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Können auch große Unternehmen, Betreiber oder Projektentwickler Fördermittel erhalten?
Ja – das BEG-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ermöglicht die staatliche Förderung von Klimaanlagen in Büro- und Gewerbegebäuden – sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für große Unternehmen (Nicht-KMU).
Auch Investoren, Projektentwickler, Facility-Dienstleister, Filialunternehmen und Unternehmensgruppen mit mehreren Standorten können Zuschüsse beantragen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Beteiligungsstruktur.
📌 Wichtig:
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Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein in- oder ausländisches Unternehmen handelt.
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Entscheidend ist: Der Investitionsstandort muss in Deutschland liegen.
💡 Besonderer Vorteil:
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Die BAFA-Förderung nach BEG EM ist beihilfefrei – es muss kein Nachweis über bereits erhaltene Fördermittel erbracht werden.
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Die sonst übliche Kumulierungsprüfung nach EU-Beihilferecht entfällt vollständig.
🏢 Typische Anwendungsfälle für förderfähige Maßnahmen:
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Nachrüstung von Klimaanlagen in Filial- und Verwaltungsgebäuden
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Förderung von Büroklimageräten für Facility- und Immobiliengesellschaften
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Zentrale Förderstrategie für Projektentwickler mit großem Objektbestand
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Klimaanlagenförderung für Unternehmenszentralen und Liegenschaften
💬 Tipp:
Auch bei mehreren Standorten oder Beteiligungsstrukturen lässt sich eine einheitliche Förderstrategie aufbauen – z. B. zur Nachrüstung von Klimaanlagen in Büroflächen, zentral koordiniert und mit maximaler Zuschussquote.
Warum lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Fördermittelberater wie ecogreen?
Für eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen Unternehmen beim BAFA einen formal korrekten Förderantrag stellen. Das Verfahren ist komplex und voller Fallstricke – selbst nach Erhalt des Förderbescheids kann ein Fehler zur vollständigen Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen.
Deshalb ist für viele Maßnahmen ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich. Die Fördermittelexperten von ecogreen verfügen über:
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Alle erforderlichen Zulassungen nach BEG EM
-
Jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Klimaanlagen-Projekten in Nichtwohngebäuden
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Und: Branchenkenntnis aus der Kälte- und Klimatechnik – wir sprechen Ihre Sprache, nicht nur die der Förderstellen
✅ Warum ecogreen?
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Vermeidung von Antragsfehlern durch spezialisierte Fördermittelberater
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Technisches Verständnis aus der Praxis: Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik sind unser Herkunftsfeld
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Zugelassene Energieeffizienz-Experten nach BEG-Richtlinie
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Zeitsparnis durch strukturierte Abwicklung und direkte BAFA-Kommunikation
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Null Risiko: Sie zahlen nur bei Erfolg – ohne Förderzusage keine Kosten
💬 Tipp:
Ein fehlerhafter Antrag kann Fördergelder in fünfstelliger Höhe kosten. Unsere Experten holen das Maximum aus Ihrer Maßnahme heraus – sicher, effizient und technisch fundiert.
Wie viel kostet die Fördermittelberatung bei ecogreen – und wann?
Bei ecogreen starten Sie immer mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
Nach Prüfung Ihrer Eckdaten (z. B. bei der Förderung einer Klimaanlage im Bürogebäude) erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot auf Erfolgsbasis – transparent, nachvollziehbar und abgestimmt auf Ihre Maßnahme.
Die Abrechnung erfolgt nur bei positivem Förderbescheid – zum Beispiel im Rahmen einer BAFA-Förderung nach BEG EM für Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden.
✅ Unsere Grundsätze:
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Keine Kosten ohne Zuschuss: Sie zahlen erst, wenn eine Förderung bewilligt wird
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Erfolgsbasierte Vergütung: keine versteckten Kosten
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Volle Sicherheit: Ohne Förderzusage zahlen Sie keine Beratungskosten
💬 Tipp:
Bei der Förderung von Klimaanlagen in Büro- oder Verwaltungsgebäuden übersteigen die bewilligten Zuschüsse in der Regel deutlich die Beratungskosten. Sie tragen kein finanzielles Risiko, denn Sie zahlen nur bei Erfolg.
Wissenswertes zur Förderung von Klimaanlagen in Bürogebäuden
Die Förderung energieeffizienter Klimaanlagen in Büro- und Gewerbegebäuden ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Nachrüstung oder Sanierung bestehender Systeme in Nichtwohngebäuden – etwa durch Splitgeräte, VRF-Systeme oder Kaltwasseranlagen.
ecogreen ist spezialisiert auf die Beantragung dieser Zuschüsse – unabhängig, erfolgsbasiert und mit technischem Verständnis aus der Kälte- und Klimatechnik.
Unternehmen, Betreiber und Projektentwickler profitieren von einer strukturierten Antragstellung mit maximaler Fördersicherheit.