Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der BEG EM bis zu 35 % Zuschuss für Bestandssanierungen – beihilfefrei und risikolos.

✅ Auch für große Unternehmen & Filialisten
✅ Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Heiztechnik und mehr
✅ 100 % erfolgsbasierte Begleitung

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 29. Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neu aufgestellte und weiterentwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der neuen Förderrichtlinie sollen noch stärkere Anreize  für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Im Bereich der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes können Unternehmen sich attraktive Förderangebote sichern. Diese sind im Bereich der Einzelmaßnahmen als Direktzuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in der Heizungssanierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verfügbar. 

 

Folgende Bereiche sind besonders attraktiv für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM):

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihre BEG Förderung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

1. Überprüfung Bestandsgebäude

Für eine erfolgreiche Förderung muss das Bestandsgebäude älter als 5 Jahre sein.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

2. Angebot einholen

Idealerweise haben Sie von Ihrem Hersteller, Fachplaner oder Installateur ein Angebot über die geplante Maßnahme.

KMU erhalten Förderbonus Bundesförderung für Energieeffizienz

3. Fördermittel-Experten kontaktieren

Schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen per E-Mail zu und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

erfolgreich geförderte Projekte

Mio. Euro Fördermittel akquiriert

Prozent Erfolg

FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sie wollen Ihr Bestandsgebäude sanieren und die neue BEG-Förderung in Anspruch nehmen? Wir haben Ihnen die am wichtigsten gestellten Fragen zum Thema Förderung in unserem FAQ zusammengefasst.

Allgemeines zur BEG Förderung

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst mehrere frühere Förderprogramme zu einem einheitlichen System zusammen. Unternehmen können Zuschüsse oder Kredite für die Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragen, z. B. für Dämmung, Heiztechnik, Lüftungs- und Klimaanlagen oder LED-Beleuchtung. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und die Klimaziele 2030 zu erreichen.

Welche Unternehmen können BEG EM Zuschüsse beantragen?

Förderberechtigt sind alle Unternehmen, auch große Betriebe und Filialisten, sofern das Investitionsvorhaben in Deutschland durchgeführt wird. Dazu zählen u. a.:

  • Eigentümer von Nichtwohngebäuden

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Contractoren, Kommunen, gemeinnützige Organisationen

  • Stadtstaaten und deren Einrichtungen

Auch Nicht-Eigentümer können antragsberechtigt sein, wenn der Eigentümer zustimmt und vor Antragstellung informiert wurde.

Welche Maßnahmen werden nach BEG EM gefördert?

Förderfähig sind u. a.:

  • Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung

  • Klimaanlagen und Kältetechnik

  • LED-Beleuchtungssysteme

  • Wärmepumpen und andere effiziente Wärmeerzeuger

  • Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz

Hinweise:

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € netto.

Gebrauchte Anlagentechniken sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderquote bei der BEG Gebäudesanierung?

Je nach Maßnahme sind bis zu 35 % Zuschuss möglich (z. B. Wärmepumpen). Lüftungsanlagen, Klimaanlagen und LED-Beleuchtung werden mit 15 % gefördert. Die Begleitung durch ecogreen kann mit bis zu 50 % bezuschusst werden.

Förderung mit ecogreen umsetzen

Wie läuft die Beantragung einer BEG Förderung ab?
  1. Kontakt aufnehmen – ecogreen prüft Förderfähigkeit und erstellt die Technische Projektbeschreibung.
  2. Antrag stellen – online bei BAFA oder KfW, vor Auftragserteilung.
  3. Zusage & Umsetzung – nach Bewilligung die Maßnahme umsetzen, ecogreen begleitet die Nachweisführung bis zur Auszahlung.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite So funktioniert’s.

Brauche ich für die BEG Förderung einen De-minimis-Nachweis?

Nein, die BEG Förderung ist beihilfefrei. Unternehmen müssen keine Angaben zu bereits erhaltenen Fördermitteln machen.

Wie lange dauert es, bis die BEG Förderung bewilligt wird?

In der Regel erfolgt die Bewilligung innerhalb weniger Wochen bis Monate, abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit bei BAFA oder KfW. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung beträgt 36 Monate.

Welche Vorteile habe ich mit ecogreen als Fördermittel-Experten?
  • Erfolgsbasierte Beratung – Kosten nur bei Bewilligung

  • Über 6.000 erfolgreich geförderte Projekte

  • Zulassung als Energie-Effizienz-Experten

  • Komplette Abwicklung von Antrag bis Auszahlung

Sie haben individuelle Fragen zur BEG Förderung für Ihr Projekt?

Lassen Sie Ihr Projekt kostenfrei prüfen – Unsere Fördermittel-Experten begleiten Sie von der Prüfung bis zur Auszahlung.

📞 04221 45776-90 oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de