Förderung für Klimaanlagen
Klimaanlagen

Staatliche Förderung für Klimaanlagen –

einfach, schnell, risikofrei.

Für Eigentümer, Projektentwickler und Mieter von Nichtwohngebäuden

✅ Bis zu 15% Förderung
✅ Kostenloser Fördercheck
✅ Zuschuss für wertsteigernde Maßnahmen

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Förderung für Klimaanlagen

15 % Förderung für Ihre neue Klimaanlage – ohne Risiko, ohne Aufwand.

Jetzt staatliche Förderung für Klimaanlagen in Bestandsgebäuden sichern – egal ob Austausch oder Neuanschaffung.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie bis zu 15 % Direktzuschuss – egal ob Sie sanieren, ersetzen oder neu ausstatten.

  • Für Unternehmen jeder Größe – auch ohne Fördervorgeschichte
  • Kein Risiko: Nur bei Bewilligung entstehen Kosten
  • Vollständige Abwicklung – bundesweit durch ecogreen

Ob Bürogebäude, Einzelhandel, Hotel oder Freizeiteinrichtungen – Unsere Fördermittel-Experten unterstützen Sie bei der Fördermittelbeschaffung für Ihre Klimatechnik

Und so einfach geht’s

  1. Fördercheck starten – kostenlos & unverbindlich
  2. ecogreen stellt den Antrag – professionell & schnell
  3. Sie erhalten den Bescheid – und den Zuschuss

🛡️ Und das Beste = Auf Erfolgsbasis – keine Kosten ohne Bewilligung

Ohne Risiko

Ohne Risiko

Wir übernehmen das volle Risiko bei der Antragstellung.
Sie zahlen nur im Erfolgsfall – ohne Förderzusage keine Kosten.

Know How

Wertvolles Know-how

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus der Förderpraxis.
Wir vermeiden teure Fehler und holen das Maximum heraus.

Ganzheitliche Betreuung

Ganzheitliche Betreuung

Von der Antragsstellung bis zur Auszahlung begleiten wir Sie persönlich –
strukturiert, verständlich und verlässlich.

Für wen ist die Förderung gedacht?

💬 Und warum sich eine Anfrage bei ecogreen lohnt.

✅ Antragsberechtigt sind:

  • In- und Ausländische Unternehmen und Investoren
  • Eigentümer von Nichtwohngebäuden

  • Betreiber & Facility-Unternehmen

  • Projektentwickler & Projektsteuerer

  • Mieter (auch von Teilflächen)

🔧 Warum ecogreen?

  • Technisches Know-how + Förderkompetenz

  • 100 % unabhängig, 0 % Risiko

  • Antragstellung auf Erfolgsbasis

  • Wir übernehmen den kompletten Prozess – von Antrag bis Auszahlung

🟢 Noch unsicher, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist?

Dann senden Sie uns einfach eine Nachricht – wir prüfen es für Sie.

100 % unabhängig, 0 % Risiko = Maximale Förderung für Ihr Projekt

Was unsere Kunden sagen – echte Erfahrungen aus Förderprojekten

Vertrauen, Fachwissen und spürbarer Mehrwert – darauf kommt es bei der Fördermittelberatung an. Mit über 6.000 erfolgreich begleiteten Projekten wissen wir, worauf es ankommt. Unsere Kunden bestätigen: Die Zusammenarbeit mit ecogreen macht Förderung einfach.

Fördermittel für Ihre Klimaanlage sichern?

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an – so verschenken Sie kein Geld.

Häufige Fragen zur Förderung von Klimaanlagen im Bestand

Sie planen eine neue Klimaanlage im Bestandsgebäude?
In unserem FAQ zur BEG-Förderung finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen – kurz, verständlich und aktuell. 👉 Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.

Was wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Klimaanlagen gefördert?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können im Bereich Klimaanlagen in Bestandsgebäuden sowohl Neuanlagen als auch Sanierungen bestehender Anlagen gefördert werden – unabhängig vom verwendeten Kältemittel.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Kaltwassersätze

  • Split-, Multisplit- sowie VRV-/VRF-Direktverdampfungssysteme

  • Klimaanlagen zur Raumkühlung

📌 Wichtig:
Die Maßnahme muss in einem Nichtwohngebäude stattfinden und sich auf ein Bestandsgebäude beziehen. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (gerechnet ab dem Datum des Bauantrags). Neubauten sind im Rahmen der BEG EM grundsätzlich nicht förderfähig.

Was wird im Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert?

Das Förderprogramm BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen unterstützt eine Vielzahl an energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € (netto) und ein Gebäudealter von mindestens fünf Jahren ab Bauantrag.

Gefördert werden:

🔧 1. Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von RLT-/Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) zur Gebäudeautomation (mind. Klasse B nach DIN V 18599-11 – nur bei Nichtwohngebäuden)

  • Klimaanlagen und Kältetechnik zur Raumkühlung (Nichtwohngebäude)

  • Effiziente LED-Beleuchtungssysteme (Nichtwohngebäude)

♨️ 2. Heizungstechnik (Wärmeerzeugung)

  • Wärmepumpen

  • Biomasseheizungen

  • Anlagen zur Heizungsunterstützung

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

🧱 3. Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken und Bodenflächen

  • Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren

  • Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtoptimierung (z. B. außenliegender Sonnenschutz)

📌 Hinweis:
Förderfähig sind ausschließlich Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, nicht an Neubauten.

Du bist dir unsicher, ob deine geplante Maßnahme förderfähig ist?
👉 Wir prüfen das für dich – kostenlos & unverbindlich.

Bekommen auch große Unternehmen, Investoren oder Filialisten eine Förderung?

Ja, das BEG-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) steht sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch großen Unternehmen (Nicht-KMU) offen. Auch Investoren, Filialunternehmen und Unternehmensgruppen mit mehreren Beteiligungen können von den Fördermöglichkeiten profitieren – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. 

📌 Wichtig:
Es ist nicht relevant, ob es sich um ein in- oder ausländisches Unternehmen handelt – entscheidend ist allein, dass sich der Investitionsstandort in Deutschland befindet.

Ein besonderer Vorteil:
Das Programm ist beihilfefrei ausgestaltet. Das bedeutet, es muss kein Nachweis über bereits erhaltene Förderungen erbracht werden. Dadurch entfällt die oft komplizierte Kumulierungsprüfung gemäß EU-Beihilferecht.

📌 Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Handelsketten & Filialisten

  • Projektentwickler & Bestandshalter

  • Facility- und Immobiliengesellschaften

  • Einzelhandels- oder Filialbetriebe

  • Großunternehmen mit Liegenschaften im Bestand

💬 Tipp:
Auch bei vielen Standorten oder Beteiligungen kann zentral eine einheitliche Förderstrategie aufgebaut werden – mit maximaler Ausschöpfung der Zuschüsse.

Warum benötige ich die Fördermittel-Experten von ecogreen?

Für eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen Unternehmen beim BAFA einen formal korrekten Förderantrag stellen. Das Verfahren ist komplex und voller Fallstricke – selbst nach Erhalt des Förderbescheids kann ein Fehler zur vollständigen Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen.

Daher ist für viele Maßnahmen ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich. Die Energieexperten von ecogreen verfügen über alle erforderlichen Zulassungen und jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Klimaanlagen-Projekten in Nichtwohngebäuden.

✅ Warum ecogreen?

  • Vermeidung von Antragsfehlern durch spezialisierte Fördermittelberater

  • Zugelassene Energieeffizienz-Experten nach BEG-Richtlinie

  • Zeitersparnis durch strukturierte Abwicklung und direkte BAFA-Kommunikation

  • Null Risiko: Sie zahlen nur bei Erfolg – ohne Förderzusage keine Kosten

💬 Tipp:
Ein falsch formulierter Antrag kann Fördergelder in fünfstelliger Höhe kosten. Unsere Experten holen das Maximum aus Ihrer Maßnahme heraus – sicher & effizient.

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Bei ecogreen starten Sie immer mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
Nach Prüfung Ihrer Eckdaten erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot für unsere Fördermittelberatung – transparent, nachvollziehbar und auf Ihr Vorhaben abgestimmt.

Die Kosten richten sich nach dem Projektumfang und dem erwarteten Fördervolumen. Dabei gilt:

✅ Unsere Grundsätze:

  • Keine Kosten ohne Gegenwert: Sie zahlen erst, wenn Sie einen positiven Förderbescheid erhalten.

  • Fairer Festpreis: Klare Kalkulation statt prozentualer Erfolgsbeteiligung

  • Volle Sicherheit: Ohne Förderzusage entstehen keine Beratungskosten

💬 Tipp:
Sie entscheiden erst, wenn Sie wissen, dass sich die Förderung lohnt. In den meisten Fällen übersteigen die gesicherten Zuschüsse unsere Beratungskosten deutlich – und das ohne finanzielles Risiko für Sie.