
Fördermittel für Lüftungsanlagen
Jetzt staatliche Förderung für Lüftungsanlagen im Gewerbe sichern – egal ob Neuanschaffung, Sanierung oder Erweiterung bestehender Systeme. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Unternehmen bis zu 15 % Zuschuss – als Direktzuschuss, unabhängig von Unternehmensgröße oder Fördervorgeschichte.
✅ Für Unternehmen jeder Größe – auch ohne De-Minimis-Nachweis
✅ Fördermittel für Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung
✅ Komplette Abwicklung – bundesweit durch die Fördermittel-Experten von ecogreen
Ob Industrie, Handel, Logistik oder öffentliche Einrichtungen – wir prüfen kostenfrei Ihr Projekt und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder.
Und so einfach geht’s:
- Fördercheck starten – kostenlos & unverbindlich
- Antrag stellen – professionell & schnell durch ecogreen
- Bescheid & Zuschuss erhalten – 100 % erfolgsabhängig
🛡️ Das Beste: Keine Kosten ohne Bewilligung
Ohne Risiko
Wertvolles Know-how
Ganzheitliche Betreuung
Wer kann Fördermittel für Lüftungsanlagen beantragen?
💬 Und warum sich eine Anfrage bei ecogreen lohnt.
✅ Antragsberechtigt sind:
- In- und Ausländische Unternehmen und Investoren
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Eigentümer von Nichtwohngebäuden
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Betreiber & Facility-Unternehmen
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Projektentwickler & Projektsteuerer
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Mieter (auch von Teilflächen)
🔧 Warum ecogreen?
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Technisches Know-how + Förderkompetenz
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100 % unabhängig, 0 % Risiko
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Antragstellung auf Erfolgsbasis
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Wir übernehmen den kompletten Prozess – von Antrag bis Auszahlung
🟢 Noch unsicher, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist?
Dann senden Sie uns einfach eine Nachricht – wir prüfen es für Sie.
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Förderfähige Maßnahmen für Lüftungsanlagen
Die staatliche Förderung für Lüftungsanlagen umfasst vielfältige Maßnahmen, mit denen sich Energieverbrauch und Betriebskosten nachhaltig senken lassen. Förderfähig sind unter anderem der Einbau neuer raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) mit Wärmerückgewinnung, der Austausch veralteter Systeme durch energieeffiziente Geräte, die Nachrüstung moderner Steuerungs- und Regeltechnik sowie die Optimierung bestehender Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Luftqualität und Energieeffizienz.
Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss von bis zu 15 %, ausgezahlt durch das BAFA und bleibt dabei beihilfefrei über die De-Minimis-Regelung.
Für die Förderung müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein:
-
Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %
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Niedriger spezifischer Ventilatorstrombedarf (SFP-Wert) gemäß BEG-Vorgaben
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Fachgerechte Installation durch ein qualifiziertes, zertifiziertes Unternehmen
❗️ Diese Kriterien sind durch Hersteller- oder Fachunternehmererklärung nachzuweisen und stellen sicher, dass nur besonders energieeffiziente Lüftungsanlagen gefördert werden.
Was unsere Kunden sagen – echte Erfahrungen aus Förderprojekten
Vertrauen, Fachwissen und spürbarer Mehrwert – darauf kommt es bei der Fördermittelberatung an. Mit über 6.000 erfolgreich begleiteten Projekten wissen wir, worauf es ankommt. Unsere Kunden bestätigen: Die Zusammenarbeit mit ecogreen macht Förderung einfach.
Fördermittel für Ihre Lüftungsanlage sichern?
Wir unterstützen Sie in Ihrem Projekt. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an.
oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de
Speziell zur Förderung von Lüftungsanlagen
Was wird bei der Förderung von Lüftungsanlagen gefördert?
Gefördert werden der Einbau und Austausch raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) in beheizten Nichtwohngebäuden. Dazu zählen Systeme mit Wärmerückgewinnung, energieeffiziente Ventilatoren, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen. Außenluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Fördersatz für Lüftungsanlagen?
Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 20.000 € Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich Anlagentechnik und Gebäudehülle (außer Heizung) sind gedeckelt auf 500 Euro/m² pro Kalenderjahr und Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen).
Können Lüftungsanlagen in Neubauten gefördert werden?
Nein. Die Förderung gilt ausschließlich für Sanierungen in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Welche technischen Anforderungen gelten für förderfähige Lüftungsanlagen?
Gefordert werden u. a. ein Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %, ein niedriger spezifischer Ventilatorstrombedarf (SFP-Wert) und die Installation durch ein zertifiziertes Fachunternehmen. Die Einhaltung dieser Werte muss durch Hersteller- oder Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden.
Förderung mit ecogreen umsetzen
Wie läuft die Beantragung einer BEG Förderung ab?
- Kontakt aufnehmen – ecogreen prüft Förderfähigkeit und erstellt die Technische Projektbeschreibung.
- Antrag stellen – online bei BAFA, vor Auftragserteilung.
- Zusage & Umsetzung – nach Bewilligung die Maßnahme umsetzen, ecogreen begleitet die Nachweisführung bis zur Auszahlung.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite So funktioniert’s.
Was kostet die Fördermittelberatung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Für die weitere Begleitung rechnen wir erfolgsbasiert ab – das heißt: Nur wenn Sie den Förderbescheid erhalten, fallen Kosten an.
Welche Vorteile habe ich mit ecogreen als Fördermittel-Experten?
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Erfolgsbasierte Beratung – Kosten nur bei Bewilligung
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Über 6.000 erfolgreich geförderte Projekte
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Zulassung als Energie-Effizienz-Experten
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Komplette Abwicklung von Antrag bis Auszahlung
💬 Tipp:
Ein falsch formulierter Antrag kann Fördergelder in fünfstelliger Höhe kosten. Unsere Experten holen das Maximum aus Ihrer Maßnahme heraus – sicher & effizient.
Sie haben individuelle Fragen zur Förderung von LED Beleuchtung im Rahmen Ihres Projekts?
Lassen Sie Ihr Projekt kostenfrei prüfen – Unsere Fördermittel-Experten begleiten Sie von der Prüfung bis zur Auszahlung.
📞 04221 45776-90 oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de