15 % Förderung für Ihre Klimaanlage im Gewerbe – ohne Risiko, ohne Aufwand.
Jetzt staatliche Förderung für Klimaanlagen in Gewerbegebäuden sichern – ob Nachrüstung, Austausch oder Neuanschaffung:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie bis zu 15 % Direktzuschuss – egal ob Sie sanieren, ersetzen oder neu ausstatten.
- ✅ Für Unternehmen jeder Größe – auch ohne Fördervorgeschichte
- ✅ Ohne Risiko: Es entstehen nur bei erfolgreicher Bewilligung Kosten
- ✅ Komplettservice durch ecogreen – bundesweit & unabhängig
ecogreen unterstützt Sie bei der förderfähigen Umsetzung Ihrer Klimatisierung – für Gewerbeimmobilien, Produktionsstätten und gewerblich genutzte Mietflächen.
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🛡️ Und das Beste = Auf Erfolgsbasis – keine Kosten ohne Bewilligung
Ohne Risiko
Wir übernehmen das volle Risiko bei der Antragstellung.
Sie zahlen nur im Erfolgsfall – ohne Förderzusage keine Kosten.
Spezialisiert auf Gewerbegebäude
Förderung für Klimaanlagen im Gewerbe nach BEG EM. Wir kennen alle Anforderungen – unabhängig & anbieterfrei.
Fördermittelberatung von A bis Z
BAFA-Antrag, Fristen, Nachweise – wir begleiten Sie vollständig. Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung durch die Förderstelle.
BAFA Klimaanlagen - Förderung
🟢 Für wen ist die Förderung relevant?
Und warum sich eine Anfrage bei ecogreen besonders lohnt.
✅ Antragsberechtigt sind:
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Unternehmen und Investoren – inländisch wie ausländisch
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Eigentümer von Verwaltungs- oder Gewerbegebäuden
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Betreiber, Facility- und Instandhaltungsunternehmen
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Projektentwickler und technische Projektsteuerer
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Langfristige Mieter gewerblich genutzter Flächen
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Mieter gewerblich genutzter Flächen (auch von Teilflächen)
🧠 Warum ecogreen?
- Spezialist für Klimaanlagen-Förderung Gewerbe / Industrie (BEG EM / BAFA)
- Branchenverständnis inklusive: Unsere Berater kommen aus der Kälte- und Klimatechnik
- Unabhängig & risikofrei: Keine Kosten ohne Förderzusage
- Förderanträge auf höchstem Niveau: Passend zur Immobilie und Maßnahme
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🟢 Noch unsicher, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist?
Dann senden Sie uns einfach eine Nachricht – wir prüfen kostenlos, ob eine Förderung für eine Klimaanlage in Ihrem Nichtwohngebäude oder Gewerbeobjekt möglich ist.
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Was unsere Kunden sagen – echte Erfahrungen aus Förderprojekten
Ob Gewerbeimmobilie, Produktionshalle oder Verwaltungsgebäude – viele Unternehmen setzen bei der Förderung ihrer Klimaanlage im Gewerbe auf ecogreen. Mit Erfahrung aus über 6.000 Projekten sichern wir maximale Förderquoten und reibungslose Abläufe.
Fördermittel für Ihre Klimaanlage sichern?
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an – so verschenken Sie kein Geld.
oder per E-Mail: beg@ecogreen-gruppe.de
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung von Klimaanlagen in Büro- und Gewerbegebäuden
Sie möchten eine Klimaanlage im Gewerbe- oder Nichtwohngebäude nachrüsten, austauschen oder neu installieren? In unserem FAQ zur BAFA-Förderung nach BEG EM finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Förderung von Klimaanlagen in Gewerbeimmobilien, Produktionsstätten und Verwaltungsgebäuden – kompakt, aktuell und verständlich erklärt. 👉 Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.
Was wird bei der BEG EM gefördert – speziell bei Klimaanlagen in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Klimaanlagen in Bestandsgebäuden gefördert werden – egal ob Nachrüstung, Austausch oder Sanierung bestehender Systeme. Entscheidend ist: Es muss sich um ein Nichtwohngebäude handeln, z. B. Gewerbeimmobilie, Verwaltungsgebäude oder Produktionshalle.
Förderfähig sind unter anderem:
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❄️ Kaltwassersätze
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❄️ Split-, Multisplit- Klimasysteme
- ❄️ VRV/VRF- Klimaanlagen Direktverdampfungssysteme
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❄️ Anlagen zur Raumkühlung
📌 Wichtig:
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Die Maßnahme muss in einem Bestandsgebäude Nichtwohngebäude erfolgen – mindestens fünf Jahre alt (gerechnet ab Bauantragsdatum).
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Neubauten sind im Rahmen der BEG EM nicht förderfähig.
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Das verwendete Kältemittel ist für die Förderung nicht relevant.
Was wird im Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Gewerbegebäude gefördert?
Das Förderprogramm BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen unterstützt eine Vielzahl an energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden von Gewerbe und Industrie. Dazu zählen u. a. Kälte- und Klimatechnik, wie Klimaanlagen für Gewerbeimmobilien, Produktionsstätten und Nichtwohngebäude.
Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € (netto) und ein Gebäudealter von mindestens fünf Jahren (gerechnet ab Bauantrag).
Gefördert werden:
🔧 1. Anlagentechnik (außer Heizung)
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Einbau, Austausch oder Optimierung von RLT-/Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
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Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) zur Gebäudeautomation (mind. Klasse B nach DIN V 18599-11 – nur bei Nichtwohngebäuden)
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Klimaanlagen und Kältetechnik zur Raumkühlung (Nichtwohngebäude)
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Effiziente LED-Beleuchtungssysteme (Nichtwohngebäude)
♨️ 2. Heizungstechnik (Wärmeerzeugung)
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Wärmepumpen
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Biomasseheizungen
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Anlagen zur Heizungsunterstützung
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Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
🧱 3. Maßnahmen an der Gebäudehülle
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Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken und Bodenflächen
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Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren
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Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtoptimierung (z. B. außenliegender Sonnenschutz)
📌 Hinweis:
Förderfähig sind ausschließlich Sanierungsmaßnahmen an Gewerbe Bestandsgebäuden bzw. Nichtwohngebäude, nicht an Neubauten.
Du bist dir unsicher, ob deine geplante Maßnahme förderfähig ist?
👉 Wir prüfen das für dich – kostenlos & unverbindlich.
Können auch große Unternehmen, Betreiber oder Projektentwickler Fördermittel für Klimaanlagen im Gewerbe erhalten?
Ja – das BEG-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ermöglicht die staatliche Förderung von Klimaanlagen in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie große Unternehmen (Nicht-KMU).
Auch Investoren, Projektentwickler, Facility-Dienstleister, Filialunternehmen und Unternehmensgruppen mit mehreren Standorten können Zuschüsse beantragen – unabhängig von Branche, Größe oder Beteiligungsstruktur.
📌 Wichtig:
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Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein in- oder ausländisches Unternehmen handelt.
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Entscheidend ist: Der Investitionsstandort muss in Deutschland liegen.
💡 Besonderer Vorteil:
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Die BAFA-Förderung nach BEG EM ist beihilfefrei – es muss kein Nachweis über bereits erhaltene Fördermittel erbracht werden.
-
Die sonst übliche Kumulierungsprüfung nach EU-Beihilferecht entfällt vollständig.
🏢 Typische Anwendungsfälle für förderfähige Maßnahmen:
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Nachrüstung von Klimaanlagen in Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäuden und Produktionshallen
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Förderung von Klimatechnik in Unternehmenszentralen und Liegenschaften
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Förderstrategie für Projektentwickler mit großem Objektbestand
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Förderung für Filialunternehmen mit mehreren Standorten
💬 Tipp:
Auch bei mehreren Standorten oder komplexer Beteiligungsstruktur lässt sich eine einheitliche Förderstrategie für z. B. Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden aufbauen – mit maximaler Zuschussquote.
Warum lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Fördermittelberater wie ecogreen für die Förderung von Klimaanlagen im Gewerbe?
Für eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen Unternehmen beim BAFA einen formal korrekten Förderantrag stellen. Das Verfahren ist komplex – ein Fehler kann zur Ablehnung oder Rückforderung der Förderung führen, selbst nach Erhalt des Förderbescheids.
Deshalb ist bei vielen Maßnahmen ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Die Fördermittelberater von ecogreen bieten:
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Alle erforderlichen Zulassungen nach BEG EM
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Erfahrung bei Klimaanlagen-Förderung in Nichtwohngebäuden und Gewerbeimmobilien
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Branchenkenntnis in Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik – wir sprechen die Sprache der Technik und der Förderstellen
✅ Warum ecogreen?
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Vermeidung von Antragsfehlern durch spezialisierte Fördermittelberater
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Technisches Verständnis aus der Praxis: Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik sind unser Herkunftsfeld
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Zugelassene Energieeffizienz-Experten nach BEG-Richtlinie
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Zeitsparnis durch strukturierte Abwicklung und direkte BAFA-Kommunikation
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Null Risiko: Sie zahlen nur bei Erfolg – ohne Förderzusage keine Kosten
💬 Tipp:
Ein fehlerhafter Antrag kann Fördergelder in fünfstelliger Höhe kosten. Unsere Experten holen das Maximum aus Ihrer Maßnahme – sicher, effizient, technisch fundiert.
Was kostet die Fördermittelberatung bei ecogreen – und wann zahlen Sie?
Bei ecogreen starten Sie immer mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
Nach Prüfung Ihrer Eckdaten (z. B. bei der Förderung einer Klimaanlage im Gewerbe- oder Nichtwohngebäude) erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot auf Erfolgsbasis – transparent, nachvollziehbar und exakt auf Ihre Maßnahme abgestimmt.
Die Abrechnung erfolgt nur bei positivem Förderbescheid – z. B. im Rahmen einer BAFA-Förderung nach BEG EM für Klimaanlagen in Gewerbeimmobilien oder Produktionsstätten.
✅ Unsere Grundsätze:
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Keine Kosten ohne Zuschuss: Sie zahlen erst, wenn eine Förderung bewilligt wird
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Erfolgsbasierte Vergütung: keine versteckten Kosten
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Volle Sicherheit: Ohne Förderzusage zahlen Sie keine Beratungskosten
💬 Tipp:
Bei der Förderung von Klimaanlagen in Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden übersteigen die bewilligten Zuschüsse in der Regel deutlich die Beratungskosten.
Sie tragen kein finanzielles Risiko, denn Sie zahlen nur bei Erfolg.
Wissenswertes zur Förderung von Klimaanlagen in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden
Die Förderung energieeffizienter Klimaanlagen in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Gefördert werden insbesondere Nachrüstung oder Sanierung bestehender Systeme – z. B. durch Split-Klimageräte, VRF-Systeme oder Kaltwasseranlagen.
ecogreen ist spezialisiert auf die Beantragung dieser Zuschüsse – unabhängig, erfolgsbasiert und mit technischem Verständnis aus der Kälte- und Klimatechnik.
Unternehmen, Betreiber und Projektentwickler profitieren von einer strukturierten Antragstellung mit maximaler Fördersicherheit.

