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Fördermitteln!
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Bis max. 65 % Zuwendung in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW/EFRE) für
z.B. Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen und das ohne Risiko!

Startseite » Fördermittel » Wirtschaftsförderung Deutschland GRW

Mit GRW Förderung Zuschüsse für Investitionen erhalten

Die GRW Förderung – „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist eine oft unbekannte Fördermöglichkeit für Investitionen. Hier gibt es den Zuschuss für die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.

Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung sind Erweiterungen des Anlagevermögens, bspw. Maschinen und Anlagen, mobile Wirtschaftsgüter, Gebäude und Lizenzen/ Rechte (immaterielle Wirtschaftsgüter) förderfähig. Sie können bis zu 45 % an staatlichen Zuschüssen bekommen.

Als Fördermittel-Experten unterstützen wir Sie deutschlandweit in der Beschaffung von Fördermitteln für Ihre Investition.

 

  • Erhalten Sie bis zu 45 % GRW Förderung für Investitionsprojekte.
  • Die GRW Förderung wird als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
  • Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen – KMU und auch Großunternehmen können  antragsberechtigt sein.
  • Investitionen in einem Förderantrag für bis zu 36 Monate (max. Durchführungszeitraum)
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Sie möchten wissen, ob es Fördermittel für Ihr Investitionsvorhaben gibt. Dann nutzen Sie unseren kostenfreien GRW-Fördermittel-Check!
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GRW Förderung ohne Risiko

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Wir übernehmen das Risiko für die Antragsstellung. Fördermittelbeschaffung auf Erfolgsbasis, denn ohne Förderbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.
Fördermittel-Experten in der GRW-Förderung

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Ganzheitliche Betreuung bei der GRW Förderung Wirtschaftsförderung

Ganzheitliche Betreuung

Wir betreuen Sie von der Antragsstellung bis hin zum Nachweisverfahren und der Auszahlung der Förderung durch den Fördergeber.
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FAQ GRW Förderung
Sie planen Investitionen, beispielsweise in Gebäude, Maschinen, Anlagen oder in Ihre IT-Infrastruktur? Unsere Fördermittelabschätzung gibt Ihnen kostenfrei darüber Auskunft, ob Sie die GRW Förderung in Anspruch nehmen können.
Spezifische Fragen zur GRW Förderung – „einzelbetrieblichen Investitionsförderung“

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einem überwiegend überregionalen Absatz
  • In einigen GRW Regionen sind auch Nicht – KMU Unternehmen (große Unternehmen) förderfähig
  • Existenzgründer und Bestandsunternehmen mit einer Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet
  • für Beherbergungsbetriebe gelten gesonderte Kriterien

Was wird gefördert?

Infrastruktur- und Investitionsprojekte, beispielsweise in Gebäude, Maschinen, Anlagen oder in Ihre IT-Infrastruktur.

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten

Wichtig: Durch die Investitionen müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen und / oder gesichert werden.

Was wird gefördert? – Förderfähige Kosten

Gefördert werden Bau- und Erweiterungsvorhaben sowie Investitionen in Maschinen und Anlagen, IT-Infrastruktur, Einrichtungen als auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente und Lizenzen. Die Investitionen müssen in der Bilanz aktiviert werden. Die Dauer der Maßnahme darf maximal 36 Monate betragen.

Wie hoch ist die Förderung bei der GRW Förderung?

Die Förderhöhe ist von der GRW Region abhängig, in der das Projekt realisiert werden soll, sowie von der Größe des antragstellenden Unternehmens. Hier sind bis zu 45 % Förderung möglich. Für eine konkrete Abschätzung prüfen unsere Fördermittel-Experten das Vorhaben und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Allgemeines zur GRW Förderung – Einzelbetrieblichen Investitionsförderung

Welche Vorteile habe ich durch eine Förderung?

Unternehmen, die Fördermittel einsetzen bekommen in erster Linie eine finanzielle Unterstützung. Dennoch erwähnen wir an dieser Stelle, dass die Investition auch ohne eine Förderung realisierbar sein sollte. Auch die Ersparnis der laufenden Kosten sowie die geringere Amortisationszeit gelten als zusätzliche finanzielle Vorteile. Darüber hinaus bekommen Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit die projektbezogene Subvention der EU öffentlichkeitswirksam zu platzieren.

VORTEILE – MEHRWERT:

  • Kürzere Amortisationszeiten
  • Effiziente Anlagentechnik und somit niedrigere Energiekosten
  • Geringere Investitionskosten
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Banken erkennen i.d.R. den bewilligten Zuschuss als Eigenkapital an

Kann mein Unternehmen Fördermittel erhalten?

Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können je nach GRW Fördergebiet nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

Viele Branchen sind förderfähig. Dies ist individuell zu prüfen. Ausgeschlossen sind jedoch Freiberufler, Einzelhandel, personenbezogene Dienstleistungen und Bauunternehmen. Es ist sicherzustellen, dass ein gewichtiger Anteil des Umsatzes eines antragstellenden Unternehmens überregional erwirtschaftet wird.

Die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Zeitraum 2022 – 2027 finden Sie hier zum Download Koordinierungsrahmen. Hier finden Sie auf der letzten Seite die Fördergebiete.

Strukturschwache Regionen fördern, Investitionen stärken.

Über die GRW werden insbesondere Investitionen von Unternehmen sowie Investitionen in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur finanziell unterstützt. Hierzu gehören unter anderem Industrie- und Gewerbegelände, Gewerbezentren, touristische Infrastruktureinrichtungen, Bildungs-, aber auch Forschungseinrichtungen. Ebenfalls gefördert werden nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie zur regionalen Zusammenarbeit etwa im Rahmen von Regionalmanagements oder Innovationsclustern.

Für die Durchführung der GRW sind allein die Länder zuständig. Der Bund trägt aber die Hälfte der Ausgaben und gestaltet gemeinsam mit den Ländern die Förderregeln (GRW-Koordinierungsrahmen). Die Förderung erfolgt ausschließlich in ausgewählten Gebieten mit Strukturproblemen. Diese wurden nun für die Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 ebenso wie die Aufteilung der GRW-Bundesmittel auf die Länder neu festgelegt.

Quelle: bmwk.de

Fördermittelmanagement mit ecogreen

Was kostet die Fördermittelberatung von ecogreen?

Neben einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein Angebot über unsere Beratungsdienstleistung. Die Höhe der Dienstleistung wird anhand des Projektumfangs bemessen. So können Sie entscheiden, ob eine Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt und das ganz ohne Druck und unverbindlich. In den meisten Fällen, wird die Beratung auch über das jeweilige Förderprogramm mit gefördert.

Wie ist der Ablauf der Förderung bei einer Investitionen, beispielsweise in Gebäude, Maschinen, Anlagen oder in Ihre IT-Infrastruktur?

Sie haben ein aktuelles Projekt? Dann schauen Sie auf unsere so funktioniert’s-Seite. Dort finden Sie den Ablauf sowie weitere relevante Fragen zur Förderung. Oder schicken Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen uns unter 04221 45776-0 an.

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