Novellierung Kälte-Klima-Richtlinie

Aktualisierung der Richtlinie – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

von | 10. Jun 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die BEG-Förderrichtlinie aktualisiert und im Bundesanzeiger rechtskräftig veröffentlicht.

Zum Jahresbeginn wurde der Teilbereich Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet. Es sind bereits mehr als 100.000 Anträge eingegangen und die Tendenz ist weiterhin steigend. Nun wurden alle drei Richtlinien überarbeitet, um somit unklare Punkte zu beantworten oder zu konkretisieren, die vorher nur über die FAQ vom BMWi ausführlicher dargestellt wurden.

Im Bereich der Einzelmaßnahmen wurden beispielsweise die Förderbedingungen für den Anbau, Ausbau und Umwidmung konkretisiert. So können Einzelmaßen im Rahmen einer Erweiterung von Nichtwohngebäuden, Ausbau von Räumen, die vorher nicht beheizt wurden, mit einer Nettogrundfläche von 50 m² gefördert werden. Weiterhin werden Fenster, Türen und Tore ebenfalls beim erstmaligen Einbau gefördert. Wenn Antragsteller auf die Förderung verzichten, dürfen diese frühestens nach sechs Monaten einen erneuten Antrag für das gleiche Vorhaben stellen. Bei dem Wechsel zwischen einer Kreditförderung und Zuschussförderung gilt diese Sperrfrist nicht. Hier kann der Antrag sofort erneut gestellt werden.

Für unsere Kunden hat die Aktualisierung der Richtlinie (BEG Einzelmaßnahmen) keinerlei Nachteile.

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