Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für Abwärmenutzung
Abwärme aus Produktion, Kälteanlagen, Druckluft oder anderen betrieblichen Prozessen kann innerbetrieblich genutzt oder an externe Wärmeabnehmer abgegeben werden. Förderfähig können unter anderem Wärmeübertrager, Wärmepumpen, Speicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen sein.
✓ Bis zu 45 % der Investitionsmehrkosten förderfähig
✓ Bis zu 10 Prozentpunkte Bonus bei außerbetrieblicher Nutzung
✓ Förderung für KMU und große Unternehmen möglich
Welche Maßnahmen zur Abwärmenutzung können gefördert werden?
Im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (→ EEW) gilt als Abwärme Wärme, die bei einem industriellen oder gewerblichen Prozess als bislang ungenutztes Nebenprodukt entsteht und ansonsten an die Umwelt abgegeben würde. Dazu kann beispielsweise Wärme aus Kälteanlagen, Kompressoren, Maschinenkühlung, Öfen, Trocknung, Prozesswasser oder Abluft gehören.
Für umfassende Abwärmeprojekte ist in der Regel EEW Modul 4 relevant, etwa für Wärmeauskopplung, Wärmepumpen, Leitungen, Speicher, Regelung oder Wärmenetze. Je nach Unternehmensgröße sind dabei bis zu 45 % Förderung möglich, bei außerbetrieblicher Nutzung mit zusätzlichem Bonus.
Für klar abgegrenzte Wärmeübertrager-Projekte kann alternativ EEW Modul 1 infrage kommen. Kleine Unternehmen erhalten dabei bis zu 25 %, mittlere Unternehmen bis zu 20 % Förderung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (→ BEG EM) kann relevant sein, wenn es nicht um eine industrielle Prozessabwärmeanlage, sondern um gebäudetechnische Wärmerückgewinnung geht. Dazu gehören beispielsweise → raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung. Die genaue Abgrenzung zwischen Gebäudeenergie und Prozessenergie muss projektspezifisch erfolgen.
Ergänzende Maßnahmen zur Abwärmevermeidung
Auch Maßnahmen zur Verringerung von Wärmeverlusten können förderrelevant sein. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen, Behältern und industriellen Anlagen.
Abwärme erfassen und auskoppeln
Am Anfang steht die technische Erschließung der Wärmequelle. Wärmeübertrager nehmen die Energie aus einem warmen Luft-, Wasser-, Abgas- oder Kühlmittelstrom auf und übertragen sie auf einen nutzbaren Wärmekreislauf.
Abwärme innerbetrieblich nutzen
Die zurückgewonnene Wärme kann auf demselben Betriebsgelände für einen anderen Prozess oder betrieblichen Wärmebedarf eingesetzt werden.
Abwärme außerbetrieblich bereitstellen
Kann die Wärme im eigenen Unternehmen nicht vollständig genutzt werden, kommt eine Lieferung an ein benachbartes Unternehmen oder ein Wärmenetz infrage.
Für wen kommt die Förderung infrage?
Produktions- und Prozessbetriebe
Unternehmen mit Öfen, Trocknern, Maschinen, Waschprozessen oder warmen Medienströmen, deren bislang ungenutzte Wärme in einem anderen Produktionsschritt eingesetzt werden soll.
Kühlhäuser, Lebensmittelbetriebe, Rechenzentren und Unternehmen mit großen Druckluftanlagen, die kontinuierlich Wärme auf einem niedrigen oder mittleren Temperaturniveau abgeben.
Unternehmen in Gewerbe- und Industrieparks, bei denen die Abwärme eines Betriebs über Leitungen an ein benachbartes Unternehmen oder ein lokales Wärmenetz geliefert werden kann.
Contractoren, Energieversorger, Fachplaner, Anlagenbauer und Energieeffizienz-Experten, die Abwärmequelle, technische Erschließung, Wärmetransport und Wärmesenke zu einem gemeinsamen Projekt verbinden.
ecogreen arbeitet ausschließlich B2B-orientiert mit Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Investoren, Betreibern von Nichtwohngebäuden, Herstellern, Anlagenbauern und technischen Systemanbietern. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zur Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Abwärmenutzung an?
Eine große theoretische Abwärmemenge allein reicht nicht aus. Förderfähig und wirtschaftlich sinnvoll wird ein Projekt erst, wenn Wärmequelle, technische Erschließung und Wärmesenke belastbar zusammenpassen.
Temperatur und nutzbare Wärmemenge
Entscheidend ist nicht nur die Energiemenge, sondern auch das Temperaturniveau. Niedertemperaturwärme aus einem Rechenzentrum oder einer Kälteanlage kann für eine direkte Nutzung zu kalt sein, sich aber mithilfe einer Wärmepumpe auf ein geeignetes Niveau bringen lassen.
Zeitliche Übereinstimmung und Speicherung
Quelle und Senke müssen möglichst gleichzeitig verfügbar sein. Pufferspeicher können kurze zeitliche Verschiebungen ausgleichen, lösen aber keine grundlegend unterschiedlichen saisonalen Lastprofile.
Systemgrenze und Einsparkonzept
Die gesamte technische Maßnahme muss einheitlich bilanziert werden. Berechnungsmethoden, technische Parameter und Anlagenangaben müssen plausibel, transparent und durch geeignete Dokumente belegt sein.
Abwärmequelle und Verfügbarkeit
Die Abwärmequelle muss technisch eindeutig beschrieben werden. Messwerte sind dabei regelmäßig belastbarer als rein theoretische Angaben aus der Nennleistung einer Anlage.
Geeignete Wärmesenke
Eine Abwärmequelle mit kontinuierlichem Sommerbetrieb passt beispielsweise nur eingeschränkt zu einer Wärmesenke, die überwiegend im Winter benötigt wird.
Typische Anwendungsfälle
Abwärme aus Druckluft nutzen
Ein Produktionsbetrieb führt die Wärme seiner Kompressoren bislang über Ventilatoren an die Umgebung ab. Ein Wärmeübertrager soll die Wärme künftig für Reinigungswasser, Prozesse oder die Hallenbeheizung nutzbar machen.Je nach Umfang und technischer Ausführung kann EEW Modul 1 oder Modul 4 infrage kommen.
Wärme aus einer Kälteanlage zurückgewinnen
In einem Lebensmittelbetrieb oder Kühlhaus entsteht an Verflüssigern ganzjährig Wärme. Diese soll für Warmwasser, Reinigung oder einen Prozess mit niedrigerem Temperaturniveau eingesetzt werden.Erforderlich sind belastbare Daten zum Kältebetrieb, zum Temperaturniveau und zum zeitgleichen Wärmebedarf.
Prozessabluft aus Ofen oder Trocknung nutzen
Warme Abluft eines Backofens, einer Lackierkabine oder eines Trocknungsprozesses wird bisher ungenutzt abgeführt. Über einen geeigneten Wärmeübertrager kann sie Zuluft, Wasser oder einen anderen Prozessstrom vorwärmen.Neben der Temperatur sind Verschmutzung, Feuchtigkeit und mögliche Stoffbelastungen der Abluft zu berücksichtigen.
Abwärme an ein Nachbarunternehmen liefern
Ein Unternehmen verfügt über kontinuierlich verfügbare Abwärme, kann diese am eigenen Standort aber nicht vollständig nutzen. Ein benachbarter Betrieb benötigt gleichzeitig Wärme für Produktion oder Gebäudebeheizung.Das Projekt umfasst Auskopplung, Leitung, Übergabestation, Messung und vertraglich geregelte Wärmeabnahme. Für diese außerbetriebliche Nutzung kann ein zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus infrage kommen.
Abwärmequelle vorhanden?
Schildern Sie uns, wo die Wärme entsteht, welches Temperaturniveau vorliegt und wofür sie künftig genutzt werden soll. ecogreen prüft kostenfrei, welcher Förderweg für Ihr individuelles Projekt passt.
FAQ Abwärmenutzung
Förderfähig ist Abwärme aus industriellen oder gewerblichen Prozessen, die als ungenutztes Nebenprodukt entsteht und bislang an die Umgebung abgegeben wird. Entscheidend sind dabei Herkunft, Entstehung und bisherige Nutzung der Wärme. Nicht jede warme Abluft oder jedes Abgas gilt automatisch als förderfähige Abwärme. Insbesondere für Wärme aus Energieerzeugungsanlagen, KWK, Abfallverbrennung oder Pyrolyse gelten Ausschlüsse.
Bei der EEW Modul 4 Premiumförderung sind bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten bis zu 45 % für kleine, 35 % für mittlere und 25 % für große Unternehmen möglich. Bei einer außerbetrieblichen Abwärmenutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzukommen.
Die tatsächliche Förderung hängt jedoch auch von der erzielten THG-Einsparung ab. Über den sogenannten CO₂-Förderdeckel wird die maximal mögliche Förderung anhand des jährlichen THG-Einsparpotenzials und der Unternehmensgröße begrenzt. Die genannten Fördersätze sind daher immer als Maximalfördersätze zu verstehen.
Die konkrete Förderquote hängt unter anderem von der Einsparung, Unternehmensgröße, Kostenmodell und Beihilfegrundlage ab.
Bei einer innerbetrieblichen Abwärmenutzung wird die Abwärme überwiegend innerhalb der Betriebsstätte des geförderten Unternehmens genutzt, zum Beispiel für eigene Produktionsprozesse oder die Beheizung von Gebäuden.
Bei einer außerbetrieblichen Abwärmenutzung wird die Wärme überwiegend außerhalb dieser Betriebsstätte genutzt, zum Beispiel durch ein Nachbarunternehmen oder ein Wärmenetz. Auch die Abgabe an ein verbundenes Unternehmen kann als außerbetriebliche Nutzung gelten.
Ja. Wärmepumpen können über verschiedene Module der EEW förderfähig sein. Wird eine Wärmepumpe eingesetzt, um vorhandene Prozessabwärme auf ein nutzbares Temperaturniveau anzuheben, kann sie Bestandteil einer Förderung über EEW Modul 4 sein. Nutzt die Wärmepumpe dagegen erneuerbare Wärmequellen wie Umgebungsluft zur Bereitstellung von Prozesswärme, kann eine Förderung über EEW Modul 2 relevant sein. Entscheidend sind Wärmequelle, Verwendungszweck und technische Auslegung der Anlage.
Ja, allerdings gelten bei neu geplanten Anlagen besondere Voraussetzungen. Bei einer bestehenden Anlage kann die nachträgliche Erschließung und Nutzung der Abwärme grundsätzlich als eigene Maßnahme gefördert werden. Bei einer neu geplanten Anlage muss dagegen auch die abwärmeerzeugende Anlage bzw. das entsprechende Aggregat Bestandteil des Förderantrags sein. Eine alleinige Förderung der Wärmerückgewinnung einer gleichzeitig neu errichteten, aber nicht geförderten Anlage ist grundsätzlich nicht möglich.
Ja. Prozessabwärme kann grundsätzlich auch zur Beheizung eines Gebäudes genutzt werden. Über die EEW Modul 4 können dabei die Erschließung der Abwärme sowie notwendige Komponenten für deren Aufbereitung und Transport bis zur Wärmesenke förderfähig sein.
Werden darüber hinaus gebäudeseitige Heizungsanlagen oder die Wärmeverteilung im Gebäude erneuert oder angepasst, ist für diese Maßnahmen gegebenenfalls die BEG-Förderung relevant. Deshalb muss die Systemgrenze zwischen Abwärmenutzung und Gebäudetechnik bei solchen Projekten vor Antragstellung sauber festgelegt werden.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)