Fördermittel für eine Kältemittelumstellung von R404A auf R449A im Supermarkt

Kältemittelumstellung von R404A wird Supermärkte finanziell treffen

von | 10. Jul 2017

Supermarktbetreiber müssen sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die nächste große Welle der Kältemittelumstellung ansteht. Dieses wird zu enormen finanziellen Belastungen der Betreiber von Kälteanlagen führen.

Mit dem Ausstieg aus den ozonschädigenden H-FCKW Kältemitteln, wie R12, R22, R502, etc., wurden die H-FKW Kältemittel (R404A, R507, etc.) mit z.T. sehr hohem Treibhauseffekt (GWP – Global Warming Potential) eingeführt. Ein großer Anteil der Kältetechnik wurde damals auf das Kältemittel R404A umgestellt oder mit diesem neu gebaut. Mittlerweile sollen im Lebensmitteleinzelhandel über 30.000 Kälteanlagen installiert sein. Meist handelt es sich um Verbundanlagen mit Direktverdampfung.

Wie in unserem Artikel „Hersteller erhöhen die Preise für H-FKW Kältemittel! Sind natürliche Kältemittel die richtige Wahl?“ haben wir auf die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase hingewiesen.

Aktuell (Stand 10.07.2017) sind die Preise des Kältemittels R404a stark angestiegen bzw. haben sich verdoppelt. Ein weiterer Anstieg der Kältemittelpreise ist nicht auszuschließen.

Lieferengpässe und Verfügbarkeit von dem Kältemittel R-404A

Ein größeres Problem ist die Tatsache, dass zum 01. Januar 2018 der erste große Reduktionsschritt, oder auch Phase-Down genannt, kommen wird. Das bedeutet, dass die vom Markt verwendete Menge an CO2-Äquivalent (Produkt aus GWP und Kältemittelmenge) um mehr als 37% reduziert wird.

Durch die Preiserhöhungen und Lieferengpässe, wird es über kurz oder lang zu einer großflächigen Kältemittelumstellung von R404A und R507 Bestandsanlagen in der Kältetechnik führen.

Gesetzliche Anforderungen: Was sollten Betreiber von Supermärkten oder Gewerbekälteanlagen beachten?

Betreiber ortsfester Gewerbekälteanlagen und Klimaanlagen hatten bereits mit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase eine Reihe von Pflichten übertragen bekommen. Mit der neuen F-Gase Verordnung für Kältemittel bleiben diese weitgehend bestehen. Einige Pflichten kommen ergänzend hinzu, wie z. B.

  • Allgemeine Emissionsminderungspflicht (Art. 3 Abs. 1 und 2);
  • Reparaturpflicht (Art. 3 Abs. 3)
  • Pflicht zu Dichtheitskontrollen an Kälteanlage (Art. 4 Abs. 1);
  • Pflicht für Leckageerkennungssysteme (Art. 5);
  • Aufzeichnungspflichten (Art. 6 Abs. 1 – 2);
  • Rückgewinnungspflichten (Art. 8);
  • Pflicht zur Prüfung, ob ein mit der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme beauftragtes Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen besitzt (Art. 10 Abs. 11);
  • Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen (Art. 11 Abs. 4).

Diese aufgeführten Punkte können und werden die wenigsten Betreiber verstehen bzw. haben nicht die Zeit sich einzuarbeiten. Hier sehen wir die zertifizierten Kälte- und Klima-Fachbetriebe in der Pflicht dem Endkunden unterstützend und beratend zur Seite zu stehen.

Was kann ich als Betreiber einer gewerblichen Kälteanlage tun?

Mittlerweile hat ecogreen Energie GmbH & Co. KG schon über 250 Lebensmitteleinzelhändler LEH beraten und wird regelmäßig gefragt: Was soll ich tun? Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen, denn viele Faktoren sind für das Ergebnis der Beratung relevant.

In unserer Beratung schauen wir immer auf folgende Faktoren:

  • Was hat die Kälteanlage für ein Kältemittel?
  • Wie alt ist die Kühltechnik?
  • Welchen Zustand hat die Anlage inkl. Rohrleitungen, Regelung und Kühlmöbel?
  • Restlaufdauer inkl. möglicher Verlängerung des Pacht- oder Mietvertrags?
  • Wie sind die finanziellen Mittel des Betreibers oder Investors?
  • Liegt ein Umbau oder eine Erweiterung vom Supermarkt an?

Weiterhin sollte man auch betonen, dass Energieeffizienz und die Wirtschaftlichkeit einer Investition wichtige Faktoren sind! Manchmal bieten Umbauten aber auch Chancen neue Kühlmöbel zu wählen, welche eine bessere Präsentation gekühlter Ware ermöglichen und POS-Maßnahmen für positive Kaufimpulse auslösen.

Klimafreundlich mit einer CO2 Kälteanlage kühlen

Wer auf den Einsatz von HFKW Kältemittel verzichten möchte, hat dazu bereits heute die Möglichkeit sich für eine Anlage mit halogenfreien Stoffen, wie Kohlenwasserstoffe und CO2 als Kältemittel in Gewerbekälteanlagen einzusetzen. Viele Anlagen mit CO2 als natürlichem Kältemittel sind in verschiedenen Ländern Europas realisiert und haben inzwischen den Stand der Technik erreicht. Weitere natürliche Kältemittel wie Propan R290 und Ammoniak R717 werden in Supermärkten derzeit eher selten eingesetzt.

Beim Neubau ist es bereits üblich, den Markt und somit das Gebäude als energetisches Gesamtsystem zu betrachten. Dabei wird auch die bei der Kälteerzeugung entstehende Abwärme zur Brauchwassererwärmung oder Heizung des Gebäudes genutzt.

In diesem Zuge sollte bei einer Kälteanlagensanierung oder Neuanschaffung gleich eine effiziente Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden. Der Einsatz von CO2 als Kältemittel mit einer effizienten Wärmerückgewinnung führt zu einem starken Rückgang des Primärenergieeinsatzes für das Heizen, sodass die Heizenergieversorgung bei neueren Märkten bis zu 100 % durch diese Wärmerückgewinnung erfolgen kann. Eine Fachplanung für die Bestimmung der Heizlast ist hier unumgänglich.

Kältemittelumstellung von R404A auf R449A

Eine Kältemittelumstellung ist selbstverständlich kostengünstiger, als eine komplette Neuanschaffung von Kältetechnik. Ist die Kälteanlage noch in einem guten Zustand, empfiehlt sich in vielen Fällen die Kältemittelumstellung als Alternative.

Die derzeit gängigsten Low GWP Kältemittel R449A, sind ozonunschädlich und zeichnen sich dadurch als Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial aus. Mit einem GWP von weniger als 1.500 kann es in den meisten Kälteanwendungen langfristig eingesetzt werden, um die Nutzungsdauer einer Anlage optimal auszuschöpfen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Kältemittelumstellung!

Bedingt durch steigende Energiekosten nimmt in der Branche die Bereitschaft zu, sich mit dem Thema Energieeffizienz zu befassen. Besonders in der Kältetechnik sind erhebliche technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale vorhanden. Wenn Sie eine ältere Kälteanlage mit einem der erwähnten Kältemitteln betreiben, ist zu empfehlen, dass Sie sich mit Ihrem Kälteanlagenbauer frühzeitig zusammensetzen und eine mögliche Maßnahme planen. Es ist abzusehen, dass es in ca. 1 -2 Jahren einen Boom bei der Umstellung bestehender Anlagen geben wird. Fakt ist, dass das Kälteanlagenbauerhandwerk unter einem Fachkräftemangel leidet, daher wagen wir es zu bezweifeln, dass die Kälte- und Klimabranche eine Umstellung in solchem Ausmaß stemmen kann. Dieser Mangel an Fachkräften wird sich später in den Preisen und der Auslastung der Kältefachbetriebe widerspiegeln. Ein Ansprechpartner für Sie in diesem Thema ist auch die ecogreen Energie, wir beraten Sie und sind unterstützend tätig.

Jetzt investieren und Fördermittel nutzen!

Fördermittel für eine CO2 Kälteanlage mit WRG

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Bei dem Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % zu senken muss auch die Energieeffizienz von Kälte und Klimaanlagen verbessert werden. Die Kälte Klima Richtlinie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Bestandteil der Maßnahmen zur Reduktion der F-Gase Emissionen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020. In einem Supermarkt beispielsweise verursacht die Kälteerzeugung nahezu 50 % des Energieverbrauchs. Auch wird ca. 15 % des bundesweiten Stromes durch Klima- und Kälteanlagen verbraucht. Durch eine Förderung sollen Kälteanlagen einen wichtigen Teil dazu beitragen die Treibhausgas Emissionen zu senken.

Bei der Förderung nach Maßgabe der Förderrichtlinie handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den beihilfefähigen Investitionskosten im Wege einer Festbetragsförderung gewährt.

Die Förderhöchstgrenze liegt für die Basis- und Bonusförderung bei insgesamt 150.000 Euro pro Maßnahme.

Weitere Informationen zu der Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen finden Sie hier!

 

FAZIT: Energieeffizienz lohnt sich für Betriebe und Klima

Als Anreiz für mehr Energieeffizienz gibt es viele Möglichkeiten der Förderung, welche ein Unternehmer in Anspruch nehmen kann.

Für einen Betreiber ist die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kälte überlebenswichtig und eine Sanierung der Kältetechnik sollte frühzeitig geplant und angegangen werden. Die Erfahrung zeigt, je früher Planungen beginnen, umso günstiger bekommt man das Projekt umgesetzt.

Marcel Riethmüller

Geschäftsführer, ecogreen Energie GmbH & Co. KG

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© Urheber:  Aleksandar Milutinovic – shutterstock.com | Stockfoto-ID: 531857344 | Gaskühler einer CO2 Kälteanlage
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