Neue Kälte-Klima-Richtlinie in Kraft getreten
Ab heute haben Unternehmen die Möglichkeit eine Förderung zur novellierten Kälte-Klima-Richtlinie zu beantragen. Die Richtlinie wurde im Wesentlichen erweitert, angepasst und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Die attraktiven Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die sich nachhaltig auf das Klima auswirken.
Die Förderung von stationären Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln ist wie bisher modular aufgebaut. So werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher gefördert, die besonders energieeffizient sind. Eine besondere Neuerung betrifft Kleinanlagen für Dorfläden. Diese werden erstmalig im Zuge der Novellierung gefördert und ermöglichen es im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels für nachhaltigen Klimaschutz zu sorgen.
Neuigkeiten im Überblick
- Kälteanlagen im niedrigen Leistungsbereich werden ab dem 1. Dezember 2020 gefördert.
- Anlagen im höheren Leistungsbereich wurden bisher ausgeschlossen und werden nunmehr durch die Novellierung gefördert.
Insgesamt gilt die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie auf bundesweiter Ebene vom 01. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderung erfolgt auf einer Zuschussbasis mit Festbeträgen in Abhängigkeit der Kälteleistung bzw. Speicherkapazität.
Auch bei der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie unterstützen die Fördermittel-Experten von ecogreen Unternehmen bei der Fördermittelbeschaffung für energieeffiziente Klima- und Kälteanlagen.
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