BAFA Förderung Novelle der Kälterichtlinie ab 01. Januar 2017

Novelle der Kälterichtlinie zum 01. Januar 2017

von | 4. Jan 2017

Die Richtlinie zur Förderung von Klima- und Kältetechnik durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zum Jahresende ausgelaufen. Förderanträge konnten nur noch bis zum 31. Dezember 2016 eingereicht werden.

Alle Unternehmen und Einrichtungen, die ab diesem Jahr ein Vorhaben im Bereich Kälte- oder Klimatechnik planen, können dennoch von Zuschüssen profitieren, denn zum 01. Januar 2017 trat die neue Novelle der Kälte-Klima-Richtlinie in Kraft. Alle nun eingereichten Anträge unterliegen während des Förderverfahrens der neuen Richtlinie.

Das Team von ecogreen Energie analysiert derzeit die Auswirkungen der Änderungen durch die Novellierung und wird Sie in Kürze umfassend auf unserer Webseite informieren. Einige der wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen dennoch nicht vorenthalten:

  • Durch die Novellierung wurde das Förderverfahren auf eine Festbetragsförderung umgestellt. Das heißt, dass die Förderhöhe nicht mehr von den tatsächlichen Investitionskosten abhängig ist, sondern von der Art und dem Umfang der Anlagentechnik. Im Wesentlichen richtet sich Ihre Förderhöhe dabei nach der Leistung der Kälte-/Klimaanlage, dem eingesetzten Kältemittel sowie der Investitionsart (Neuanlage oder Sanierung).
  • Bisher durfte nach dem Einreichen des Förderantrags mit dem Vorhaben begonnen werden und Aufträge vergeben werden. Ab sofort ändert sich der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Nach Stellung des Förderantrags wird ein Zuwendungsbescheid erlassen. Erst mit Erhalt dieses Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden und Aufträge an ausführende Firmen erteilt werden. Planungsleistung dürfen auch vorher erbracht werden.
  • Die Fördersumme wird nun zu Anfang des Förderverfahrens mit Erhalt des Zuwendungsbescheids mitgeteilt. Die ausgezahlte Förderung richtet sich allerdings nach der umgesetzten Maßnahme, kann jedoch die reservierte Summe im Zuwendungsbescheid nicht überschreiten.

Die aktuelle Förderrichtlinie hat eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 31.Dezember 2019. Weitere Informationen stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.