Novellierung BAFA Kälterichtlinie 2017 auch für Kältemittelumstellung

Novellierung Kälterichtlinie 2017 – Die Bonusförderung für Kälteanlagen erklärt

Neben der Basisförderung, die die Hauptkomponenten der Kälteanlage, wie Kompressor, Verflüssiger, Verdampfer und Regelung, umfassen, werden auch Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme gefördert. Diese in der Richtlinie benannte Bonusförderung wird allerdings nur gewährt, wenn die Bonusmaßnahme zusammen mit einer förderfähigen Basismaßnahme beantragt und umgesetzt wird. Die Richtlinie unterscheidet hierbei zwischen drei bzw. vier Möglichkeiten zur Förderung:

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager

Dabei sind einzelne Bonusfördertatbestände miteinander kombinierbar, sprich es können gleichzeitig ein Wärme- und ein Kältespeicher gefördert werden. Die Förderhöhe für den Wärme- und Kältespeicher richtet sich nach der eingesetzten Speicherkapazität. So kann beispielsweise ein Wärmespeicher mit 17,5 kWh-Speicherkapazität (500 Liter, Wasser, 30°C Erwärmung) mit einem Zuschuss von etwa 3.850 Euro rechnen. Als Kältespeicher wäre ein Eisspeicher denkbar. Ein solcher in ähnlicher Größe hat etwa eine Speicherkapazität von 50 kWh und kommt somit auf eine Zuschusshöhe von etwa 1.170 Euro.

Die Förderhöhe für Wärmepumpen richtet sich nach der Kälteleistung, die die Wärmepumpe aufnimmt. So kann eine Wärmepumpe mit einer aufgenommenen Kälteleistung von 20 KW mit 3.400 Euro gefördert werden. Beim Einsatz eines Freikühlers kann der Zuschuss nicht direkt angegeben werden, da sich in diesem Fall die Basisförderung pauschal um 30% erhöht.

Allerdings sind die beschriebenen Maßnahmen für die Bonusförderung nur im Zusammenhang mit der Basisförderung förderfähig. Sollten Sie an einer nachträglichen Nutzung der Abwärme interessiert sein, sind dennoch Fördermöglichkeiten, bspw. durch die Förderung Abwärme, gegeben.

Im Rahmen einer Beratung, bspw. Energieberatung Mittelstand, unterstützen wir Sie gerne bei der Konzeptionierung und Umsetzung Ihres Vorhabens.

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