Klimaanlagen-Förderung: Technische Anforderungen, EER, SEER & ηs,c

12 Min. Lesedauer
06.09.2026

Bei der Förderung von Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden sind die technischen Mindestanforderungen keine Nebensache. Für elektrisch angetriebene Kompressionssysteme gibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude feste Effizienzwerte vor, die eingehalten werden müssen.

Bei diesen Grenzwerten gibt es kein „fast erfüllt“. Entweder erreicht die geplante Anlage den für ihre technische Kategorie geforderten Mindestwert oder sie erreicht ihn nicht.

Genau deshalb lohnt sich der Blick in die technischen Unterlagen bereits vor der Antragstellung. Denn während in Angeboten und Datenblättern je nach Anlagentyp ein EER, ein SEER oder ein ηs,c ausgewiesen wird, verwendet die BEG ganz konkrete technische Anforderungen für die Förderung.

Hinzu kommt eine sprachliche Besonderheit: Die BEG spricht bei diesem Fördertatbestand nicht einfach von „Klimaanlagen“, sondern von „Kältetechnik zur Raumkühlung“ und innerhalb der technischen Mindestanforderungen vom „Einbau einer energieeffizienten Kälteerzeugung“.

Was bedeutet das für eine klassische Klimaanlage, ein VRF-System oder einen Kaltwassersatz? Und welcher der Werte EER, SEER oder ηs,c ist für die Förderung tatsächlich entscheidend?

Kurz gesagt: Für die technischen Effizienzgrenzen der BEG ist der Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c maßgeblich. Liegt nur ein SEER vor, kann ηs,c nach TFAQ 7.04 berechnet werden. Ein einzelner EER reicht für diese Umrechnung dagegen nicht aus.

Warum spricht die BEG von „Kältetechnik zur Raumkühlung“?

In den Technischen Mindestanforderungen der BEG findet sich für Nichtwohngebäude die Bezeichnung „Kältetechnik zur Raumkühlung“. Darunter wird unter anderem der Einbau einer energieeffizienten Kälteerzeugung behandelt.

Das klingt zunächst anders als die Sprache, die im betrieblichen Alltag verwendet wird. Ein Unternehmen plant normalerweise keine „Kältetechnik zur Raumkühlung“, sondern beispielsweise eine Klimaanlage für Büroflächen, ein VRF-System für ein Hotel oder ein Kaltwassersystem für ein Verwaltungsgebäude.

Die technische Bezeichnung der BEG hat trotzdem einen guten Grund.

Kälteerzeuger und Klimaanlage sind nicht dasselbe

Ein Kälteerzeuger beschreibt zunächst die technische Erzeugung der benötigten Kühlenergie. Ein Kaltwassersatz ist ein typisches Beispiel. Er stellt Kaltwasser bereit, das anschließend im Gebäude verteilt und zur Kühlung genutzt werden kann.

Eine Klimaanlage beziehungsweise ein Klimasystem beschreibt dagegen stärker die Anwendung im Gebäude. Hier geht es um die Konditionierung von Räumen und damit beispielsweise um die Kühlung von Büros, Verkaufsflächen, Hotels, Schulen oder anderen gewerblich genutzten Bereichen.

Ein Kaltwassersatz kann deshalb technisch ein Kälteerzeuger und gleichzeitig Bestandteil einer Klimaanlage zur Raumkühlung sein.

Wird das erzeugte Kaltwasser beispielsweise über Fan Coils, Klimadecken oder Kühlregister einer raumlufttechnischen Anlage zur Klimatisierung von Aufenthaltsbereichen genutzt, gehört der Kälteerzeuger zum Klimasystem des Gebäudes.

Versorgt ein vergleichbares System dagegen eine Maschine, einen Produktionsprozess oder eine andere betriebliche Anwendung mit Prozesskälte, kann die fördertechnische Einordnung eine andere sein. Mehr dazu zeigen wir in unserem Beitrag „Klimaanlage im Gewerbe: 6 Praxisfälle zur Förder-Einordnung“ sowie auf unserer Seite zur Förderung von Prozesskälte.

Merksatz: Ein Kaltwassersatz kann technisch ein Kälteerzeuger und gleichzeitig Teil eines Klimasystems für ein Nichtwohngebäude sein. Fördertechnisch kommt es darauf an, wofür die erzeugte Kälte genutzt wird.

Warum wir trotzdem überwiegend von Klimaanlagen sprechen

Im weiteren Verlauf dieses Beitrags verwenden wir bewusst überwiegend die Begriffe Klimaanlage, Klimasystem und Kaltwassersystem zur Raumkühlung.

Das entspricht der Sprache, die Unternehmen, Betreiber, Hersteller, Anlagenbauer und Fachplaner im Projektalltag verwenden. Gleichzeitig behalten wir die offizielle BEG-Bezeichnung „Kältetechnik zur Raumkühlung“ dort bei, wo sie für die technische Förderprüfung relevant ist.

Denn unabhängig von der Bezeichnung im Angebot bleibt eine Frage entscheidend: Erfüllt die konkrete Anlage die technischen Mindestanforderungen der BEG?

EER, SEER und ηs,c: drei Kennwerte, drei Aussagen

Genau an diesem Punkt tauchen in Angeboten und technischen Datenblättern unterschiedliche Effizienzkennwerte auf. Besonders häufig sind EER, SEER und ηs,c, teilweise auch als ETAs,c geschrieben.

Die Begriffe hängen miteinander zusammen, beschreiben aber nicht dasselbe.

Kennwert Bedeutung Was wird betrachtet? Bedeutung für die BEG
EER Energy Efficiency Ratio Effizienz bei definierten Betriebsbedingungen Ein einzelner EER reicht nicht für die Umrechnung in ηs,c
SEER Seasonal Energy Efficiency Ratio Saisonale Effizienz über definierte Last- und Temperaturzustände Kann nach TFAQ 7.04 zur Berechnung von ηs,c verwendet werden
ηs,c / ETAs,c Jahreszeitbedingte Raumkühlungs-Energieeffizienz Saisonale Effizienz unter Berücksichtigung definierter Umrechnungs- und Korrekturfaktoren Maßgeblicher Effizienzgrenzwert der BEG

EER, SEER und ηs,c dürfen deshalb nicht einfach gleichgesetzt oder gegeneinander ausgetauscht werden.

Was sagt der EER aus?

Der Energy Efficiency Ratio, kurz EER, beschreibt vereinfacht das Verhältnis zwischen abgegebener Kühlleistung und aufgenommener elektrischer Leistung bei festgelegten Betriebsbedingungen.

EER = Kühlleistung / elektrische Leistungsaufnahme

Erzeugt ein Kaltwassersatz unter den betrachteten Bedingungen beispielsweise 300 kW Kälteleistung und benötigt dafür 75 kW elektrische Leistung, ergibt sich vereinfacht:

300 kW / 75 kW = EER 4,0

Der EER ist technisch ein wichtiger Effizienzkennwert. Er beschreibt jedoch zunächst die Effizienz für den jeweils zugrunde gelegten Betriebspunkt beziehungsweise die definierten Prüfbedingungen.

Eine Klimaanlage arbeitet im Jahresverlauf aber nicht permanent unter identischen Bedingungen. Außentemperaturen verändern sich, Kühllasten schwanken und moderne Verdichter arbeiten einen erheblichen Teil der Betriebszeit im Teillastbereich.

Genau diese saisonale Betrachtung bildet ein einzelner EER nicht ab.

Bei individuellen Kaltwassersystemen auf die Systemgrenze achten

Gerade bei individuell zusammengestellten Kaltwassersystemen sollte zusätzlich geprüft werden, auf welche technische Systemgrenze sich der angegebene EER bezieht.

Je nach Anlagenkonzept können beispielsweise ein separater Rückkühler beziehungsweise Trockenkühler, externe Pumpen, Wärmetauscher oder weitere Komponenten vorhanden sein. Ob und in welchem Umfang deren elektrische Leistungsaufnahme in einem angegebenen Kennwert berücksichtigt wurde, lässt sich nicht allein an der Zahl „EER 4,2“ erkennen.

Deshalb sind bei solchen Anlagen die Herstellerunterlagen und die zugrunde gelegten Prüf- beziehungsweise Betriebsbedingungen entscheidend.

Wichtig: Ein guter EER ist kein schlechter Wert. Er beantwortet nur eine andere Frage als der für die BEG maßgebliche saisonale Effizienznachweis.

Was sagt der SEER aus?

Der Seasonal Energy Efficiency Ratio, kurz SEER, betrachtet die Effizienz nicht nur an einem einzelnen Betriebspunkt, sondern über eine definierte Kühlperiode.

Dabei werden unterschiedliche Lastzustände und Temperaturbedingungen berücksichtigt. Der Kennwert bildet damit das saisonale Verhalten einer Klimaanlage wesentlich besser ab als ein einzelner EER.

EER: Wie effizient arbeitet die Anlage unter definierten Betriebsbedingungen?

SEER: Wie effizient arbeitet die Anlage unter den definierten saisonalen Bedingungen der Kühlperiode?

Gerade bei leistungsgeregelten Split-, Multisplit- und VRF-Systemen ist diese Betrachtung relevant. Zwei Geräte können an einem bestimmten Betriebspunkt einen ähnlichen EER erreichen und sich im saisonalen Betrieb trotzdem unterschiedlich verhalten.

Aus einem einzelnen EER lässt sich deshalb nicht belastbar der für die BEG-Berechnung benötigte SEER ableiten.

ηs,c: Dieser Wert ist für die BEG-Förderung entscheidend

Die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude verwenden für elektrisch angetriebene Kompressionssysteme zur Raumkühlung den Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c.

In technischen Unterlagen und den Technischen FAQ wird dafür ebenfalls die Schreibweise ETAs,c verwendet.

Für die jeweiligen technischen Anlagenkategorien sind feste Mindestwerte hinterlegt. Gleichzeitig fordert die BEG für die betreffenden Kompressionskälteanlagen eine Leistungsregelung.

Der entscheidende Unterschied zu EER und SEER lautet deshalb:

Nicht EER und auch nicht unmittelbar SEER ist der in der BEG-Tabelle festgelegte Grenzwert. Maßgeblich ist ηs,c.

Wie wird aus SEER der ηs,c berechnet?

Mit TFAQ 7.04 enthält die Technische FAQ zur BEG EM einen konkreten Rechenweg für den Fall, dass der Hersteller keinen ηs,c, sondern einen SEER ausweist.

Die Berechnung lautet:

ηs,c = [SEER × 1 / CC − F(1) − F(2)] × 100

Dabei gelten nach der derzeit veröffentlichten TFAQ 7.04 folgende Parameter:

Parameter Wert Bedeutung
CC 2,5 Umwandlungskoeffizient der zugrunde liegenden EU-Systematik
F(1) 0,03 Korrekturfaktor für den Hilfsstromverbrauch von Temperaturreglern
F(2) 0,05 Zusätzlicher Korrekturfaktor bei den in TFAQ 7.04 genannten Wasser-/Sole-Wasser-Komfortkühlern und Wasser-/Sole-Luft-Raumklimageräten

Bei den übrigen hier betrachteten Luft-Luft-, Luft-Wasser- und Rooftop-Systemen wird F(2) in dieser Berechnung nicht angesetzt.

Damit ergeben sich zwei unterschiedliche Berechnungsfälle

Für Luft-Luft-, Luft-Wasser- und die hier betrachteten Rooftop-Systeme ergibt sich vereinfacht:

ηs,c = [SEER / 2,5 − 0,03] × 100

Bei den von TFAQ 7.04 erfassten Wasser-/Sole-Systemen mit zusätzlichem F(2) gilt:

ηs,c = [SEER / 2,5 − 0,03 − 0,05] × 100

Dieser Unterschied ist für die Förderprüfung relevant. Wird F(2) bei einer entsprechenden Gerätekategorie nicht berücksichtigt, fällt der rechnerisch abgeleitete SEER-Mindestwert zu niedrig aus.

Welche ηs,c-Werte gelten für die Kältetechnik zur Raumkühlung?

Die aktuellen Technischen Mindestanforderungen unterscheiden mehrere technische Kategorien. Die folgende Tabelle zeigt die offiziellen ηs,c-Mindestwerte und den daraus nach TFAQ 7.04 rechnerisch abgeleiteten SEER.

Technische Kategorie der BEG Leistung ηs,c mind. SEER rechnerisch*
Luft-Wasser-Kühler < 400 kW 175 % 4,45
Luft-Wasser-Kühler ≥ 400 kW 195 % 4,95
Wasser-/Sole-Wasser-Kühler < 400 kW 215 % 5,58
Wasser-/Sole-Wasser-Kühler ≥ 400 bis < 1.500 kW 270 % 6,95
Wasser-/Sole-Wasser-Kühler ≥ 1.500 kW 290 % 7,45
Luft-Luft-Klimagerät ≤ 12 kW 241 % 6,10
Luft-Luft-Klimagerät > 12 kW 210 % 5,33
Rooftop-Raumklimagerät 160 % 4,08

* Hinweis: Die SEER-Werte sind rechnerisch aus den ηs,c-Mindestwerten nach TFAQ 7.04 abgeleitet und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für die Wasser-/Sole-Wasser-Zeilen wurde F(2) = 0,05 entsprechend der Berechnung für die in TFAQ 7.04 genannten Wasser-/Sole-Wasser-Komfortkühler berücksichtigt. Die dargestellten SEER-Werte sind keine eigenständigen Grenzwerte der Förderrichtlinie. Maßgeblich bleiben der geforderte ηs,c, die konkrete Gerätekategorie und der Herstellernachweis.

Zwei Beispiele für die SEER-Berechnung

Beispiel 1: Luft-Luft-Klimagerät über 12 kW

Für ein Luft-Luft-Klimagerät mit einer Leistung von mehr als 12 kW verlangt die BEG einen ηs,c von mindestens 210 %.

Für diese Kategorie wird F(2) nicht angesetzt. Die Formel kann nach SEER umgestellt werden:

SEER = (ηs,c / 100 + F(1) + F(2)) × CC

SEER = (2,10 + 0,03) × 2,5

SEER = 5,325 ≈ 5,33

Ein ausgewiesener SEER von 5,33 ergibt damit rechnerisch einen ηs,c von rund 210,2 %.

Beispiel 2: Wasser-/Sole-Wasser-Kühler unter 400 kW

Für einen Wasser-/Sole-Wasser-Kühler unter 400 kW verlangt die BEG einen ηs,c von mindestens 215 %.

Bei der entsprechenden Geräteart wird zusätzlich F(2) = 0,05 berücksichtigt:

SEER = (2,15 + 0,03 + 0,05) × 2,5

SEER = 5,575 ≈ 5,58

Ohne den zusätzlichen Korrekturfaktor F(2) würde sich lediglich ein Wert von 5,45 ergeben. Genau deshalb muss bei der Berechnung die richtige technische Gerätekategorie verwendet werden.

Im Angebot steht nur ein EER. Was nun?

Das ist gerade bei größeren oder individuell zusammengestellten Kaltwassersystemen keine ungewöhnliche Situation.

Ein Angebot kann beispielsweise ausführliche Angaben zu Kühlleistung, elektrischer Leistungsaufnahme und EER enthalten, aber keinen direkt ausgewiesenen ηs,c und keinen SEER.

Für den BEG-Nachweis sollte dann nicht versucht werden, aus dem EER selbst einen vermeintlichen ηs,c zu berechnen.

TFAQ 7.04 beschreibt ausdrücklich den Rechenweg vom SEER zum ηs,c. Einen entsprechenden direkten Rechenweg vom EER zum ηs,c enthält diese Regelung nicht.

In diesem Fall sollte beim Hersteller geklärt werden, ob für die konkrete Gerätekonfiguration ein belastbarer SEER beziehungsweise ηs,c vorliegt und auf welcher technischen Grundlage dieser Wert bestimmt wurde.

Angabe im Datenblatt Vorgehen für die Förderprüfung
ηs,c vorhanden Wert und technische Kategorie mit dem BEG-Mindestwert vergleichen und Herstellerunterlagen prüfen.
SEER vorhanden ηs,c nach TFAQ 7.04 mit den für die Gerätekategorie zutreffenden Korrekturfaktoren berechnen.
Nur EER vorhanden Keine direkte TFAQ-Umrechnung vornehmen. Saisonale Herstellerdaten beziehungsweise einen geeigneten SEER- oder ηs,c-Nachweis für die konkrete Anlage anfordern.

Welche Anlagenkategorie passt zu welcher Klimaanlage?

Für die Förderprüfung reicht es nicht, nur auf die Verkaufsbezeichnung der Anlage zu schauen. Entscheidend ist die technische Ausführung.

Split-, Multisplit- und klassische direktverdampfende VRF-/VRV-Systeme zur Raumkühlung sind typischerweise den Luft-Luft-Klimageräten zuzuordnen.

Ein luftgekühlter Kaltwassersatz erzeugt dagegen Kaltwasser und ist typischerweise als Luft-Wasser-Kühler einzuordnen.

Bei einem wasser- oder solegekühlten Kaltwassersatz ist entsprechend die Kategorie Wasser-/Sole-Wasser-Kühler relevant.

Rooftop-Systeme besitzen wiederum eine eigene technische Kategorie.

Die Praxiszuordnung hilft bei der Orientierung. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Herstellerunterlagen und Anlagenkonfiguration.

Kaltwassersysteme bestehen nicht nur aus dem Kälteerzeuger

Bei einem zentralen Kaltwassersystem endet die Klimaanlage nicht am Kaltwassersatz. Zur Raumkühlung gehören je nach Konzept auch Verteilung und Wärmeübergabe.

Dazu können beispielsweise Rohrleitungen, Pumpen, Fan Coils, Klimadecken oder Kühlregister in einer Lüftungsanlage gehören.

Die Technischen Mindestanforderungen übertragen Anforderungen an Wärmeverteilung und Wärmeübergabe sinngemäß auch auf den Kühlbereich. Bei hydraulisch angebundenen Systemen ist insbesondere der geforderte hydraulische Abgleich zu berücksichtigen.

Auch Komponenten der Verteilung und Übergabe können im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme kostenrelevant sein. Ob einzelne Positionen im konkreten Projekt als förderfähige Kosten angesetzt werden können, ist jedoch anhand des Vorhabens und der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Unterlagen zu prüfen.

ηs,c ist wichtig, aber nicht die einzige technische Anforderung

Dieser Beitrag konzentriert sich bewusst auf EER, SEER und ηs,c. Für eine vollständige Förderprüfung sind weitere Anforderungen zu beachten.

Bei den hier behandelten elektrisch angetriebenen Kompressionskälteanlagen gehört dazu insbesondere die geforderte Leistungsregelung. Bei hydraulischen Systemen kann zusätzlich der hydraulische Abgleich relevant sein.

Weitere Voraussetzungen rund um die Förderung von Klimaanlagen haben wir auf unserer Technikseite zusammengefasst. Wer den gesamten Ablauf der BEG EM von der Projektvorbereitung bis zum Nachweis einordnen möchte, findet die Details im BEG EM Praxisleitfaden 2026.

Bei Projekten, bei denen Raumkühlung und Prozesskälte zusammentreffen, sollte zusätzlich geprüft werden, ob eine Abgrenzung zwischen BEG und der Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft erforderlich ist. Einen Überblick dazu bietet unser Vergleich zwischen BEG und EEW.

Technische Daten prüfen: So lässt sich das Projekt frühzeitig einordnen

Für eine erste technische Förderprüfung sind vor allem die konkrete Anlagenart, die Kühlleistung und die vorhandenen Effizienzdaten relevant.

  1. Technische Anlagenkategorie bestimmen: Luft-Luft, Luft-Wasser, Wasser-/Sole-Wasser oder Rooftop.
  2. ηs,c prüfen: Ist der Wert bereits direkt in den Herstellerunterlagen angegeben?
  3. SEER prüfen: Wenn nur SEER vorhanden ist, kann ηs,c nach TFAQ 7.04 berechnet werden.
  4. Bei reinem EER nachfassen: Für den saisonalen Nachweis weitere Herstellerdaten anfordern.
  5. Weitere technische Anforderungen prüfen: insbesondere Leistungsregelung und bei hydraulischen Systemen die Anforderungen an das angeschlossene Verteilnetz.

Gerade bei größeren Kaltwassersystemen lohnt sich diese Prüfung, bevor die technische Konfiguration endgültig festgelegt oder das Projekt förderseitig eingeordnet wird.

Praxis-Tipp: Steht in einem Angebot lediglich „EER 4,3“, sollte nicht nur nach einem weiteren Zahlenwert gefragt werden. Entscheidend ist, ob der Hersteller für die tatsächlich angebotene Konfiguration einen belastbaren saisonalen Effizienznachweis bereitstellen kann.

Fazit: Bei den Effizienzgrenzen gibt es kein „fast förderfähig“

Die BEG bezeichnet den Fördertatbestand technisch als „Kältetechnik zur Raumkühlung“. Im Projektalltag handelt es sich dabei häufig um genau das, was Unternehmen als Klimaanlage, VRF-System oder Kaltwassersystem bezeichnen.

Für die Förderprüfung kommt es jedoch weniger auf die Bezeichnung als auf die technische Ausführung an.

EER, SEER und ηs,c sind dabei nicht dasselbe.

Der EER beschreibt die Effizienz unter definierten Betriebsbedingungen. Der SEER betrachtet die saisonale Effizienz. Der ηs,c ist schließlich der Wert, für den die BEG feste Mindestanforderungen vorgibt.

Liegt ein SEER vor, kann ηs,c nach der derzeit veröffentlichten TFAQ 7.04 berechnet werden. Bei bestimmten Wasser-/Sole-Systemen ist dabei der zusätzliche Korrekturfaktor F(2) zu berücksichtigen.

Steht dagegen ausschließlich ein EER zur Verfügung, sollte daraus kein eigener Förderwert konstruiert werden. Dann sind zusätzliche saisonale Herstellerdaten für die konkrete Anlagenkonfiguration erforderlich.

Genau hier entscheidet sich in der Praxis häufig, ob eine technisch gute Klimaanlage auch die technischen Anforderungen der Förderung nachweisbar erfüllt.

 

Häufige Fragen zu EER, SEER und ηs,c

Technische Anforderungen an Klimaanlagen in der BEG - Förderung für Nichtwohngebäude erklärt:
Warum spricht die BEG von Kältetechnik zur Raumkühlung und nicht einfach von Klimaanlagen?

Die BEG verwendet eine technische Beschreibung des Fördertatbestands. Ein Kälteerzeuger wie ein Kaltwassersatz kann Teil eines Klimasystems zur Raumkühlung sein. Im betrieblichen Alltag ist deshalb der Begriff Klimaanlage häufig verständlicher. Entscheidend für die Förderung sind Nutzung, technische Ausführung und die jeweiligen Mindestanforderungen.

Reicht ein EER für die BEG-Förderung einer Klimaanlage?

Ein einzelner EER reicht nicht aus, um den geforderten ηs,c nach der Berechnungsmethodik der TFAQ 7.04 nachzuweisen. Der EER beschreibt die Effizienz unter definierten Betriebsbedingungen. TFAQ 7.04 sieht für die Berechnung des ηs,c einen vorhandenen SEER vor.

Sind SEER und ηs,c dasselbe?

Nein. Beide Kennwerte betrachten die saisonale Effizienz, sind aber nicht identisch. Für die BEG ist der geforderte ηs,c maßgeblich. Wenn nur ein SEER vorhanden ist, kann dieser mit der in TFAQ 7.04 angegebenen Formel umgerechnet werden.

Wann wird bei der SEER-Berechnung F(2) = 0,05 berücksichtigt?

Nach der derzeit veröffentlichten TFAQ 7.04 wird F(2) = 0,05 bei den dort genannten Wasser-/Sole-Wasser-Komfortkühlern und Wasser-/Sole-Luft-Raumklimageräten angesetzt. Bei den übrigen hier betrachteten Kategorien wird dieser zusätzliche Korrekturfaktor nicht verwendet.

Welche Mindestwerte gelten für VRF-Systeme und Kaltwassersätze?

Direktverdampfende VRF-/VRV-Systeme zur Raumkühlung sind typischerweise den Luft-Luft-Klimageräten zuzuordnen. Dort gelten mindestens 241 % bis einschließlich 12 kW und mindestens 210 % oberhalb von 12 kW. Bei Luft-Wasser-Kühlern gelten mindestens 175 % unter 400 kW und 195 % ab 400 kW. Wasser-/Sole-Wasser-Kühler besitzen eigene, höhere Grenzwerte. Maßgeblich ist immer die konkrete technische Einordnung der Anlage.

Können Fan Coils oder Klimadecken zu einem geförderten Kaltwassersystem gehören?

Fan Coils, Klimadecken und andere Komponenten der Kälteverteilung beziehungsweise Wärmeübergabe können Bestandteil eines Kaltwassersystems zur Raumkühlung sein. Ob die jeweiligen Kosten im konkreten Förderprojekt angesetzt werden können, muss anhand des Vorhabens und der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderunterlagen geprüft werden.

Back to top

Technische Daten vorhanden, aber die Förderfähigkeit noch unklar?

ecogreen prüft geplante Klimaanlagen und Kaltwassersysteme unabhängig und herstellerneutral aus Fördermittelsicht. Liegen Angebot und technische Unterlagen bereits vor, prüfen wir, ob die relevanten Anforderungen nachvollziehbar erfüllt werden und welche Angaben gegebenenfalls noch fehlen.

Förderanfrage stellen

Weiterführendes Wissen bei ecogreen

Klimaanlagen-Förderung: Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für die Raumkühlung in Nichtwohngebäuden finden Sie auf unserer Seite Förderung für Klimaanlagen in Unternehmen.

Praxisfälle: Wie sich Büroklimatisierung, Produktionshallen, Kaltwassersätze, reversible Systeme und Mischfälle unterscheiden, zeigen wir im Beitrag Klimaanlage im Gewerbe: 6 Praxisfälle zur Förder-Einordnung.

Prozesskälte: Wenn die erzeugte Kälte nicht der Raumkühlung, sondern Maschinen oder Produktionsprozessen dient, finden Sie weitere Informationen unter Förderung von Prozesskälte.

BEG oder EEW: Für Projekte an der Schnittstelle zwischen Gebäudetechnik und betrieblichem Prozess hilft unser Vergleich zwischen BEG und EEW.

Marcel Riethmüller, Geschäftsführer von ecogreen
Marcel Riethmüller | Kältetechniker und Fördermittel-Experte

Seit 1995 bin ich in der Kältetechnik tätig. In diesem Beitrag habe ich die technischen Anforderungen der BEG aus der Praxis eingeordnet und EER, SEER und ηs,c so aufbereitet, dass Hersteller, Anlagenbauer und Unternehmen die entscheidenden Unterschiede nachvollziehen und für ihre Projekte anwenden können.

Quellen und weiterführende Informationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, aktuelle BEG EM einschließlich Technischer Mindestanforderungen. KfW: Liste der Technischen FAQ zur BEG EM, Version 7.0, Stand 06/2026, insbesondere TFAQ 7.04. KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 10.1, Stand 07/2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen und technischen Unterlagen.

 

Bildnachweis: KI-generiert | © ecogreen