Wiederholungsaudit Energieaudit DIN EN 16247-1

Energieaudit 2019 – Alles rund um das Wiederholungsaudit

von | 18. Mrz 2019

Alle vier Jahre wieder – Große Unternehmen mussten erstmals bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit verpflichtend durchführen lassen. Nun steht das erste Wiederholungsaudit für 2019 an. Was Unternehmen mit einer Erstzertifizierung nun beachten müssen.

Bis 2020 soll mithilfe des Energiedienstleistungsgesetzes und anderen Energieeffizienzmaßnahmen die Energieeffizienz in Deutschland um 20 Prozent gesteigert werden. Dieses Ziel resultiert unter anderem aus der Energieeffizienz-Richtlinie, der EU aus 2012. Aus den daraus erfolgenden Maßnahmen wurde beispielsweise die Verpflichtung zum Energieaudit für alle nicht-KMU verfasst. Befreit sind Unternehmen, die laut der Europäischen Kommission zu kleinen und mittleren Unternehmen zählen (eine genaue Definition steht im Merkblatt des BAFA). Weiterhin sind Unternehmen von der Auditpflicht befreit, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 vorweisen können oder ein zertifiziertes Umweltmanagement gemäß EMAS vorweisen können.

Was müssen Sie für das Wiederholungsaudit beachten?

Bei der Frist zur Umsetzung muss das Unternehmen beachten, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jederzeit Stichproben durchführen kann. Das Unternehmen muss also jederzeit in der Lage sein, einen Energieaudit-Bericht vorzuweisen, welcher nicht älter ist, als vier Jahre. Damit Sie die Frist nicht verpassen, informieren Sie uns rechtzeitig. ecogreen Energie ist für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 zertifiziert. Die Umsetzungsfrist für das Wiederholungsaudit endet spätestens vier Jahre nach dem Abschluss des ersten Energieaudits.

Beispiel für die Realisierung eines Energieaudits innerhalb der gesetzlichen Frist

Wurde das erste Energieaudit am 01. November 2015 abgeschlossen, muss ecogreen Energie das zweite Energieaudit bis spätestens zum 01. November 2019 beendet haben.

Unternehmen mit mehreren Standorten – Multi-Site-Verfahren

Durch das Multi-Site-Verfahren haben Unternehmen mit mehreren Standorten den Vorteil, dass nicht alle Standorte auditiert werden müssen. Es wird eine repräsentative Anzahl an Standorten analysiert, damit das gesamte Unternehmen die Auditpflicht erfüllt. Bei einem Wiederholungsaudit erhebt ecogreen Energie nach den Vorschriften des Gesetzes andere Standorte als beim ersten Energieaudit.

Wirtschaftlicher Nutzen durch Energieaudits

Energieaudits ermöglichen eine Übersicht der Energieverbräuche innerhalb des Unternehmens und sind somit die Basis zur Energieeinsparung und der damit verbundenen Maßnahmenentwicklung einer nachhaltigen Energieeffizienz.

Haben Sie noch Fragen zum Wiederholungsaudit, oder möchten Sie, dass wir Sie erneut zertifizieren? Dann sprechen Sie uns gerne an. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf Website Energieaudit DIN EN 16247-1.

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