Förderung über BEG EM und EEW Modul 3

Förderung für MSR und Gebäudeautomation

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik kann sowohl in der Gebäudetechnik als auch in Produktions- und Prozessanlagen förderfähig sein. Entscheidend ist, welchem Bereich die MSR funktional zugeordnet ist und welche Anlagen, Energie- oder Materialströme gemessen, gesteuert oder geregelt werden.

✓ 15 % Grundförderung für Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden über die → BEG EM möglich
✓ Bis zu 45 % Förderung für MSR, Sensorik und Energiemanagement im Zusammenhang mit betrieblichen Energie- und Materialströmen über die → EEW Modul 3 möglich
✓ Bei gemischten Systemen aus Gebäude- und Prozesstechnik muss die fördertechnische Zuordnung individuell geprüft werden

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Welche MSR-Technik und Gebäudeautomation kann gefördert werden?

Bei der Förderung von MSR-Technik ist nicht allein entscheidend, welche Sensoren, Regler oder Systeme eingesetzt werden. Entscheidend ist vor allem, welche technische Funktion damit optimiert wird und ob die MSR der Gebäudetechnik oder einem betrieblichen Prozess zugeordnet ist.

Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden kann über die BEG EM förderfähig sein. Für MSR, Sensorik und Energiemanagement im Zusammenhang mit betrieblichen Energie- und Materialströmen kann dagegen die EEW Modul 3 relevant sein.

Warum dabei nicht nur die eingesetzte Technik, sondern auch Regelstrategie, Betriebsweise und Zusammenspiel der Anlagen entscheidend sind, zeigen wir in unserem Fachbeitrag zur MSR-Technik im Bestand.

Für wen kommt die Förderung von MSR und Gebäudeautomation infrage?

 ecogreen begleitet ausschließlich B2B-Projekte rund um MSR, Gebäudeautomation und energiebezogene Prozesstechnik. Dazu gehören Unternehmen, Gewerbe, Industrie, Betreiber von Nichtwohngebäuden sowie Hersteller, Anlagenbauer und technische Systemanbieter. Private Wohngebäude und Eigenheime gehören nicht zu unserem Leistungsbereich. 

MSR-Förderung · Von der Einordnung bis zur Auszahlung

Bei MSR-Projekten sollte der passende Förderweg vor dem Vorhabenbeginn geklärt werden. Je nach Einsatzbereich kommen insbesondere die BEG EM für Gebäudeautomation oder die EEW Modul 3 für betriebliche Prozesse infrage. Für Antragstellung, Verträge und Projektstart gelten je nach Förderprogramm unterschiedliche Voraussetzungen.

Den vollständigen Ablauf von der ersten Förderprüfung bis zur Auszahlung erklären wir auf unserer Übersicht zum Förderprozess.

MSR-Vorhaben einordnen

Sie schildern, welche Gebäude-, Produktions- oder Prozessanlagen automatisiert werden sollen, welche MSR bereits vorhanden ist und welche Funktionen geplant sind. 

 

Förderweg und Voraussetzungen prüfen

ecogreen prüft, ob die Maßnahme eher der BEG EM, der EEW Modul 3 oder gegebenenfalls unterschiedlichen Förderbereichen zuzuordnen ist und welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Antrag, Umsetzung und Nachweise begleiten

Nach der Förder-Einordnung begleiten wir die Antragstellung sowie die weiteren förderrelevanten Schritte bis zu den erforderlichen Nachweisen und der Auszahlung.

Förderfähigkeit einordnen

Worauf kommt es bei der Förderung von MSR und Gebäudeautomation an?

Eine MSR- oder Gebäudeautomationsmaßnahme ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie neu oder technisch umfangreich ist. Entscheidend sind die technische Funktion, der Ausgangszustand, die Systemgrenze und eine nachvollziehbare Dokumentation. 

Systemgrenze und Ausgangszustand

Zunächst muss klar sein, welche Anlagen automatisiert werden sollen und ob die MSR der Gebäudetechnik oder einem betrieblichen Prozess zuzuordnen ist. Der bestehende Zustand und die betroffenen Anlagen sollten vor Projektbeginn nachvollziehbar dokumentiert werden.

Geplante Funktionen und technische Ausführung

Das Angebot sollte konkret beschreiben, welche Funktionen umgesetzt werden und welche Sensoren, Aktoren, Regler, Datenpunkte und Schnittstellen dazugehören. Allgemeine Positionen wie „Gebäudeautomation komplett“ reichen für eine belastbare Förderprüfung meist nicht aus.

Inbetriebnahme und Nachweise

Die Förderfähigkeit endet nicht mit der Lieferung oder Montage der Hardware. Die geplanten Funktionen müssen eingerichtet, geprüft und dokumentiert werden. Je nach Förderweg sind Inbetriebnahme, Nachweise und vollständige Unterlagen entscheidend.

Typische Anwendungsfälle für Gebäudeautomation

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Bürogebäude mit getrennter Regelung

Heizung, Lüftung und Raumkühlung werden bislang unabhängig voneinander betrieben. Eine gemeinsame Gebäudeautomation soll Betriebszeiten abstimmen, unnötigen Parallelbetrieb vermeiden und die Anlagen bedarfsgerecht an Nutzung und Raumzustand anpassen.

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Retail-, Handels- und Filialstandorte

Ein Filialunternehmen möchte Lüftung, Raumtemperatur und Energieverbräuche mehrerer Standorte zentral überwachen. Einheitliche Regelungsstrategien sollen auffällige Verbrauchswerte und Fehlfunktionen schneller sichtbar machen.

Produktionshalle mit Lüftungstechnik als Beispiel für förderfähige Maßnahmen in Industrie und Gewerbe

Produktionsanlage mit Prozess-MSR

MSR, Sensorik und Energiemanagement sollen betriebliche Energie- und Materialströme einer Produktions- oder Prozessanlage erfassen und energetisch optimieren. Je nach technischer Funktion kann dafür die EEW Modul 3 relevant sein.

Gebäudeautomation geplant?

Schildern Sie uns kurz, welche Gebäude-, Produktions- oder Prozessanlagen automatisiert werden sollen, welche MSR bereits vorhanden ist und welche Funktionen geplant sind. ecogreen prüft, ob BEG EM, EEW Modul 3 oder eine getrennte Betrachtung infrage kommt. 

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FAQ MSR und Gebäudeautomation

Wie hoch ist die Förderung für MSR und Gebäudeautomation?

Je nach Einsatzbereich kommen für MSR und Gebäudeautomation unterschiedliche Förderprogramme infrage.

Über die BEG EM beträgt die Grundförderung für förderfähige MSR und Gebäudeautomation in bestehenden Nichtwohngebäuden grundsätzlich 15 %. In der EEW Modul 3 beträgt die Förderquote 25 % für große, 35 % für mittlere und 45 % für kleine Unternehmen, bezogen auf die Investitionsgesamtkosten.

Welcher Förderweg passt, hängt insbesondere davon ab, ob die Maßnahme der Gebäudetechnik oder einem betrieblichen Prozess zuzuordnen ist.

Wann ist BEG EM und wann EEW Modul 3 für MSR relevant?

Die BEG EM ist zu prüfen, wenn die MSR der energetischen Steuerung und Regelung eines bestehenden Nichtwohngebäudes dient. Das betrifft beispielsweise Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Raumkühlung oder die übergeordnete Gebäudeautomation.

Die EEW Modul 3 kann relevant sein, wenn MSR, Sensorik oder Energiemanagement betriebliche Energie- oder Materialströme erfassen, auswerten oder effizient regeln.

Bei Systemen mit Gebäude- und Prozesstechnik muss die Zuordnung im Einzelfall geprüft werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Vergleich von BEG und EEW.

Was bedeutet Gebäudeautomatisierungsgrad Klasse B bei der BEG EM?

Bei entsprechenden Maßnahmen der BEG EM ist ein Gebäudeautomatisierungsgrad von mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 eine zentrale technische Anforderung.

Klasse B ist dabei keine Eigenschaft eines einzelnen Sensors oder Reglers. Entscheidend ist das Zusammenspiel der Automations- und Regelungsfunktionen im betroffenen System. Ob die technischen Anforderungen im konkreten Vorhaben erfüllt werden, muss projektbezogen geprüft und nachgewiesen werden.

Die übergeordneten Anforderungen der BEG EM erläutern wir ausführlicher in unserem Praxisleitfaden zur BEG EM für Nichtwohngebäude.

Welche MSR-Komponenten, Sensoren und Software können gefördert werden?

Je nach Förderprogramm können unter anderem Sensoren, Energiezähler, Aktoren, Mess- und Regeltechnik, Automationsstationen, Gateways, Schnittstellen sowie zugehörige Software Bestandteil einer förderfähigen Maßnahme sein.

Entscheidend ist nicht die einzelne Komponente, sondern ihre technische Funktion. Bei der BEG EM muss sie Teil einer förderfähigen Gebäudeautomation sein. In der EEW Modul 3 muss die Technik insbesondere der Erfassung oder effizienten Regelung von Energie- oder Materialströmen dienen.

Mehr zur technischen Einordnung und zum Zusammenspiel der Komponenten finden Sie in unserem Fachbeitrag MSR-Technik im Bestand.

Kann Gebäudeleittechnik oder Energiemanagementsoftware auch ohne neue Feldgeräte gefördert werden?

Das kann je nach Förderweg möglich sein. Bestehende Sensoren, Zähler oder Regelungskomponenten müssen nicht in jedem Fall ersetzt werden, wenn sie für die geplanten Funktionen geeignet sind und die jeweiligen Förderanforderungen erfüllt werden.

In der EEW Modul 3 können der Erwerb und die Installation förderfähiger Energiemanagementsoftware berücksichtigt werden. Auch vorhandene Mess- und Sensortechnik kann in ein Energiemanagementsystem eingebunden werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wartungen, Softwareupdates, Lizenzverlängerungen und nachträgliche Softwareupgrades sind in der EEW Modul 3 grundsätzlich nicht förderfähig.

Wie werden MSR-Systeme eingeordnet, die Gebäude- und Prozessanlagen gemeinsam steuern?

Werden über eine gemeinsame MSR sowohl Gebäudetechnik als auch Produktions- oder Prozessanlagen erfasst oder gesteuert, muss die fördertechnische Zuordnung im Einzelfall geprüft werden.

Entscheidend ist, welche Funktionen der Gebäudetechnik und welche betrieblichen Energie- oder Materialströmen zuzuordnen sind. Bei gemischten Systemen kann deshalb eine technische und kostenmäßige Abgrenzung erforderlich sein.

Ob für die jeweiligen Systemanteile die BEG EM, die EEW oder eine getrennte Betrachtung infrage kommt, erläutern wir auch auf unserer Seite BEG oder EEW: Welches Förderprogramm passt?.

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 Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)