GEG Novelle

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

von | 12. Sep 2023

Mit der am vergangenen Freitag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) setzt die Regierung ein klares Zeichen für den Klimaschutz und die Energiewende. Ab spätestens 2028 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Aber wie soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme finanziert werden? Die Antwort lautet: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Hier sind die Eckpunkte, entlang derer die BEG-Förderrichtlinie bis spätestens 30.09.23 erarbeitet werden soll:

  • Grundförderung von 30 % (bisher 25 %) für alle – Privathäuser, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Contractoren.
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen, der bis 2028 20 % beträgt und danach alle zwei Jahre um 3 % reduziert wird.
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30 % für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr (selbst nutzende Eigentümer).

Diese Boni können kombiniert werden, um im Falle von privaten Antragsstellern eine Förderung von bis zu 70 % zu erreichen!
Gewerbliche Antragssteller dagegen können insgesamt immerhin bis zu 55 % Förderung erhalten (dank Innovationsbonus von 5 % für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln bzw. „effizienter“ Wärmepumpen).

 

Fördergrenzen im Heizungstausch bei Nichtwohngebäuden und zusätzliche Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen

 

Für den Heizungstausch gelten bei Nichtwohngebäuden Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl. Eine genauere Definition liegt noch nicht vor.

Wie bisher können zusätzlich zur Förderung des Heizungstausches Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Anlagentechnik und von 15 % (plus ggf. 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan) beantragt werden.

 

Ausblick auf die Aktualisierung: BEG-Fördermittelrichtlinie ab Januar 2024

 

Da es sich derzeit nur um Eckpunkte auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes handelt, sind wir selbst schon ganz gespannt auf die Ende September erscheinende aktualisierte BEG-Fördermittelrichtlinie, die ab 01. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Bis dahin gilt: Wir können keine Fördersätze garantieren, sondern beraten dich entlang der aktuell festgelegten Vorgaben. Hast du gerade ein Investitionsvorhaben in Aussicht und möchtest du nun wissen, wie du dich am besten verhalten sollst?

Wir beraten dich gerne – fair, kompetent, ehrlich! 🙌

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