KFW Förderung 294 – Abwärmenutzung und Abwärmevermeidung

Förderupdate: KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294)

von | 4. Apr 2016

Demnächst können bei der KfW-Bank zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen zur Abwärmenutzung, bzw. der Abwärmevermeidung in Anspruch genommen werden können. Die Merkblätter sind jetzt auf der Internetseite der KFW veröffentlicht. Das KfW-Programm wird die Programmnummer 294 tragen.

Dabei stehen Vorhaben zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung gewerblicher Unternehmen im Rahmen der „Offensive Abwärmenutzung“ des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) im Fokus. Der Förderzuschuss wird dabei über zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse gewährt, die wiederrum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert werden.

Folgende Maßnahmen werden dabei gefördert:

  • Innerbetriebliche Maßnahmen (Prozessoptimierung, Dämmung/Isolierung, Rückführung von Abwärme, Verwendung zu Heizzwecken)
  • Außerbetriebliche Nutzung (Auskopplung von Wärme, Einspeisung in Nahwärmenetze)
  • Verstromung von Abwärme
  • Abwärmekonzepte und Umsetzungsbegleitung

Der Tilgungszuschuss zu dem KfW-Kredit beträgt im Regelfall 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten. Werden Maßnahmen zur außerbetrieblichen Nutzung der Abwärme umgesetzt erhöht sich der Fördersatz auf 40 %, bzw. 50 % Tilgungszuschuss für KMU.

Der Antrag ist dabei bei Ihrem Kreditinstitut zu stellen und muss wie bei den meisten Förderprogrammen vor dem Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Sollten Sie eine Investition planen, die unter die Fördervoraussetzungen fällt oder mehr Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wenn Sie sich jedoch noch unsicher fühlen, besteht auch die Möglichkeit, dass wir Ihr Potential zu Abwärmevermeidung bzw. -nutzung im Rahmen einer geförderten Energieberatung im Mittelstand (für KMU) ermitteln und Ihnen Potentiale aufzeigen. Sprechen Sie uns an – wir geben unsere Energie für Ihre Effizienz.

HINWEIS: Wir sind bestrebt immer aktuelle Informationen zu veröffentlichen, wir können jedoch keine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen. Bitte informieren Sie sich immer ergänzend bei zuständigen Förderbehörden. Die Details zur Regelung der Förderung finden Sie bei Veröffentlichung der Merkblätter unter www.KFW.de

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