
Bedeutung des Liefer-/Leistungsvertrag
Bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen – und ein häufig übersehener, aber wichtiger Punkt ist der Liefer-/Leistungsvertrag.
Was ist ein Liefer-/Leistungsvertrag?
Der Liefer-/Leistungsvertrag regelt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Antragsteller und dem Dienstleister oder Lieferanten, der die geplante Maßnahme (z. B. Installation einer Wärmepumpe, energetische Sanierung) durchführt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass alle Leistungen, Lieferungen und Fristen klar definiert sind, sodass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen.
Warum wird der Vertrag für den #BEG-Antrag benötigt?
Für die Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass er konkrete Vereinbarungen mit einem qualifizierten Dienstleister getroffen hat. Der Vertrag dient als Beleg dafür, dass die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Seit dem 1. Januar 2024 muss ein Liefer-/Leistungsvertrag bereits vor der Antragstellung vorliegen. Ohne diesen Vertrag kann der Antrag nicht gestellt bzw. bearbeitet werden. Dabei muss der Vertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme enthalten.
Unser #teamecogreen begleitet durch den gesamten Prozess und steht jederzeit bei Unklarheiten zur Seite.
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