Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für Lüftungsanlagen in Unternehmen
Energieeffiziente Lüftungsanlagen in gewerblichen Nichtwohngebäuden können über die BEG EM förderfähig sein. ecogreen prüft kostenfrei, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt und welche Schritte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn wichtig sind.
✓ Bis zu 15 Prozent Zuschuss möglich✓ Für RLT-Anlagen in gewerblichen Nichtwohngebäuden
✓ Persönliche Ersteinschätzung vor Projektstart
Was wird bei Lüftungsanlagen gefördert?
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die den Energiebedarf der Raumlufttechnik in einem bestehenden Nichtwohngebäude senken. Förderfähig können der Einbau, die umfassende Erneuerung oder die energetische Optimierung einer RLT-Anlage sein. Auch bestimmte Komponenten bestehender Anlagen können berücksichtigt werden.
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Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftanlagen
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Erneuerung bestehender RLT-Zentralen
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Austausch energieintensiver Komponenten
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Luftleitungen, Dämmung und Einregulierung
Gebäudelüftung oder Prozesslüftung?
Nicht jede gewerbliche Lüftungsanlage gehört automatisch zur gleichen Förderung. Anlagen zur Belüftung von Büros, Verkaufsflächen, Hotels oder Aufenthaltsbereichen werden häufig als Gebäudetechnik eingeordnet. Dient eine Anlage dagegen überwiegend einem Produktionsprozess, einer Absaugung oder der Abführung betrieblicher Stoff- und Wärmelasten, kann eine Förderung über die EEW sinnvoller sein.
Für die richtige Zuordnung ist deshalb nicht allein die Bezeichnung „Lüftungsanlage“ entscheidend. Maßgeblich sind Funktion, Nutzung, Systemgrenze und energetischer Nutzen des konkreten Projekts.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (→ BEG EM) fördert gebäudebezogene raumlufttechnische Anlagen in Bestandsgebäuden. Welche technischen Voraussetzungen dabei gelten und worauf bei Wärmerückgewinnung, Ventilatorleistung, Regelung und Nachweisen zu achten ist, erklären wir ausführlich in unserem Fachbeitrag zur Förderung von Lüftungsanlagen in Gewerbegebäuden.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (→ EEW) kann dagegen unter anderem hocheffiziente Ventilatoren, Motoren und weitere Querschnittstechnologien in betrieblichen Prozessen erfassen.
Typische Anwendungsfälle für geförderte Lüftungstechnik
RLT-Sanierung in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Eine ältere zentrale Lüftungsanlage versorgt Büros, Besprechungsräume und Gemeinschaftsflächen mit konstanten Luftmengen. Durch bedarfsgerechte CO₂-Regelung, effizientere Ventilatoren und eine verbesserte Wärmerückgewinnung soll der Energieverbrauch reduziert werden.
Lüftung in Hotels und Veranstaltungsbereichen
Zimmer, Lobby, Restaurant- und Konferenzbereiche haben stark schwankende Belegungen. Eine zonierte und bedarfsgeregelte Anlage kann Luftmengen besser an die tatsächliche Nutzung anpassen und Wärme oder Kälte aus der Abluft zurückgewinnen.
Mieterausbau in Handel oder Gewerbe
In einer bestehenden Gewerbeimmobilie wird eine Teilfläche neu genutzt. Für den Mieterausbau ist eine neue oder angepasste Lüftung erforderlich. Vor der technischen Beauftragung muss geklärt werden, wer Antragsteller ist, welche Kosten zugeordnet werden können und ob der Eigentümer zustimmen muss.
Ventilator- und Regelungstausch in Produktion oder Logistik
Eine bestehende Hallenlüftung arbeitet dauerhaft mit festen Volumenströmen. Drehzahlgeregelte Ventilatoren, effizientere Motoren und eine bedarfsgerechte Steuerung sollen den Stromverbrauch senken. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Anlage der Gebäudelüftung oder einem Produktionsprozess zuzuordnen ist.
Für wen kommt die Förderung infrage?
ecogreen unterstützt Unternehmen und gewerbliche Projektbeteiligte bei der Förderung von Lüftungsanlagen in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden. Privatpersonen, Eigenheime und private Wohngebäude gehören nicht zu unserer Zielgruppe.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheids begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Lüftungsanlagen an?
Eine Lüftungsanlage ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie neu oder energieeffizienter als die bestehende Technik ist. Gebäude, Nutzung, Systemaufbau, technische Kennwerte und Nachweisführung müssen gemeinsam zur jeweiligen Förderrichtlinie passen.
Für eine erste Einschätzung prüft ecogreen insbesondere folgende Punkte:
Gebäude und Nutzung
Handelt es sich um ein bestehendes gewerbliches Nichtwohngebäude? Welche Flächen werden belüftet und welche Nutzung findet dort statt? Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen Raumlufttechnik und prozessbezogener Lüftung oder Absaugung.
Art und Umfang der Maßnahme
Geht es um den erstmaligen Einbau in einem Bestandsgebäude, die umfassende Erneuerung einer RLT-Anlage oder nur um den Austausch einzelner Komponenten? Die technische Systemgrenze muss aus Angebot und Planung eindeutig hervorgehen.
Energieeffizienz und Wärmerückgewinnung
Bei einer neuen oder umfassend erneuerten Anlage sind unter anderem Wärmerückgewinnung, Ventilatorleistung, Motoreneffizienz und elektrische Leistungsaufnahme relevant. Bei Bestandsanlagen gelten je nach Maßnahme eigene Anforderungen für die ausgetauschten Komponenten.
Bedarfsgerechte Regelung und Luftleitungsnetz
Sensorik, Volumenstromregelung und Betriebszeiten müssen zur tatsächlichen Nutzung des Gebäudes passen. Zusätzlich können Dichtheit, Dämmung und Druckverluste des Luftleitungsnetzes Einfluss auf die Förderfähigkeit und Nachweisführung haben.
Unterlagen und Nachweise
Für die Prüfung werden typischerweise Angebote, technische Datenblätter, Anlagenschemata, Volumenstromangaben sowie Informationen zu Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Motoren und Regelung benötigt.
Lüftungsanlage geplant?
Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welche Schritte vor der Beauftragung wichtig sind.
FAQ Lüftungsanlagen
Im Rahmen der BEG EM können Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten gefördert werden. Die anrechenbaren Investitionskosten sind dabei auf maximal 500 € je m² Nettoraumfläche und Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass die technischen Förderanforderungen erfüllt werden.
Ja. Auch der erstmalige Einbau einer Lüftungsanlage in einem bestehenden Nichtwohngebäude kann im Rahmen der BEG EM förderfähig sein. Neben der Lüftungsanlage selbst können dabei auch Regelung, MSR-Technik, Lüftungskanäle sowie notwendige Neben- und Umfeldmaßnahmen in die förderfähigen Kosten einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass die technischen Förderanforderungen erfüllt sind.
Für die Förderung müssen insbesondere Wärmerückgewinnung H1, Ventilatoren und Regelung die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen. Betrachtet werden unter anderem die Effizienz der Wärmerückgewinnung, die spezifische Ventilatorleistung und eine bedarfsgerechte Regelung. Bei den Lüftungskanälen muss mindestens die Dichtheitsklasse B eingehalten und messtechnisch nachgewiesen werden.
Ja. Ist in die Lüftungsanlage eine Heiz- oder Kühlfunktion über eine reversible Wärmepumpe integriert, kann diese im Rahmen der förderfähigen Lüftungsmaßnahme als Nebenleistung mitgefördert werden. Das gilt für Systeme, die je nach Betriebsart heizen und kühlen können. Für die reversible Wärmepumpe selbst bestehen in diesem Fall keine zusätzlichen technischen Mindestanforderungen.
Reine Abluftanlagen sind im Rahmen der BEG EM in der Regel nicht förderfähig. Prozesslüftungsanlagen können dagegen über die EEW-Förderung förderfähig sein, wenn sie eindeutig und überwiegend einem gewerblichen oder industriellen Prozess zugeordnet werden können. Reine Küchenlüftungen bzw. Küchenabluftanlagen sind hingegen weder über die BEG EM noch über die EEW förderfähig.
Ja. Auch bei einem gewerblichen Mieterausbau kann eine Lüftungsanlage im Rahmen der BEG EM förderfähig sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahme in einem bestehenden Nichtwohngebäude umgesetzt wird, die technischen Förderanforderungen erfüllt sind und der Antragsteller die förderfähigen Investitionskosten trägt.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)