Novellierung EEW

Novellierung Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) – neuer Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz

von | 15. Okt 2021

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat auf dem Energietag am 08. Oktober bekannt gegeben, dass es eine Novellierung und Erweiterung der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft geben wird. Wie das BMWi am Montag mitteilte, werden die neuen Förderrichtlinien am 01. November 2021 Inkrafttreten.  

Die aktuelle Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) besteht seit dem 01. Januar 2019 und ist ein wesentlicher Bestandteil zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie. Mit über 10.000 Förderanträgen pro Jahr hat sich das Förderprogramm als Treiber der Dekarbonisierung in Deutschland etabliert. Durch die weiterhin steigenden Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes wird die Richtlinie nun novelliert und erweitert.

Neuer Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz

Mit dem neuen Schwerpunkt der Ressourceneffizienz setzt das BMWi einen neuen Fördergegenstand. Bislang wurden Investitionen in energieeffiziente Anlagentechniken gefördert. Mit der Erweiterung des Förderprogramms können Unternehmen darüber hinaus nun auch Projekte auf Basis der Ressourceneffizienz fördern lassen. Damit sind erstmalig Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder Ausschüsse zur betriebsinternen sowie –externen Verwendung recyclen. Sowohl die Förderung basierend auf der Energieeinsparung als auch die Förderung der Ressourceneffizienz sind hierbei innerhalb eines Förderantrags kombinierbar.

Aus der Sicht der Fördermittel-Experten ist diese Anpassung ein weiterer Schritt für den ambitionierten Klimaschutz. Der Fokus auf Ressourceneffizienz wird einen erheblichen Anteil dazu beitragen, den Primärenergieverbrauch der Industrie zu senken und neue Wege zu einer nachhaltigen Produktion ermöglichen.

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