Energieaudit DIN EN 16247-1 gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz EDL

Stichprobenkontrolle hat begonnen: BAFA überprüft Energieaudits nach 16247-1

von | 2. Apr 2016

In diesen Tagen erreichen uns von Unternehmen die ersten Meldungen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem die Überprüfung der Auditpflicht von Nicht-KMU übertragen wurde, mit der Stichprobenkontrolle begonnen hat. Hierfür hat das BAFA eine Datenbank, in der alle Nicht-KMU erfasst sind. Aus dieser werden einzelne Unternehmen angeschrieben und um deren Nachweise für die Durchführung gebeten.

Sollten auch Sie hiervon betroffen sein und wir haben das Energieaudit in Ihrem Unternehmen durchgeführt, können Sie sich jederzeit bei uns melden und wir statten Sie, insofern noch nicht geschehen, mit den notwendigen Nachweisen aus.

Sollten Sie unter die Stichprobe fallen und haben das Energieaudit noch nicht durchgeführt, unterstützen wir sie gerne bei einer zügigen Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Bei einer Nichterfüllung der Auditpflicht können bis zu 50.000 Euro Bußgeld verhangen werden. Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass das Bußgeld nicht von der Auditpflicht befreit.

Sind auch Sie betroffen, sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot für Sie und führen das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 schnell, unkompliziert, individuell und normgerecht in Ihrem Unternehmen durch.

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