Teilnahme am Erfahrungsaustausch für Energieaudit 16247
Herr Marcel Riethmüller hat am 26. März an der Veranstaltung „Energieauditplicht durch das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G – Was ist zu tun? DIN EN ISO 50001 versus DIN EN 16247“, ausgerichtet von der GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH, in Berlin teilgenommen.
Im Rahmen dieser Zusammenkunft wurde die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), Artikel 8 und deren deutsche Umsetzung im Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) diskutiert sowie auf deren praktische Durchführung und Umsetzung durch Energieaudits nach DIN EN 16247-1 eingegangen. Das ausführende und spätere kontrollierende Organ ist hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder auch kurz genannt das BAFA.
Der Auditierung nach DIN EN 16247 für Energieaudits wurde eine Zertifizierung mittels des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 gegenübergestellt.
Mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird Ihnen die Möglichkeit aufgezeigt die betriebsinterne Energieeffizienz zu verbessern und gleichzeitig den Energieverbrauch und die -kosten zu senken.
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen zu einem Energieaudit verpflichtet ist, unterstützt wir Sie gerne bei der Analyse.
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