Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 Update

Update: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021

von | 20. Nov 2020

Der zweite Schritt für die Gebäudeförderung wurde getan. In einer Zusammenkunft zwischen dem Bundesministerium und Verbänden wurden die technischen Mindestanforderungen diskutiert. Diese bilden die Basis für die geplante Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) im kommenden Jahr.

In einer Mitteilung vom Gebäude Energieberater Magazin wurden weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Wie bereits bekannt gegeben, soll die BEG die verschiedenen Förderprogramme vereinen und einfacher gestalten. Die Bereiche umfassen laut den Informationen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Was ist bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Unternehmen interessant?

Im Bereich der Nichtwohngebäude erfolgt bei den Wärmepumpen eine Umstellung der Bewertung. Um die unterschiedlichen Effizienzbedingungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten abbilden zu können, wird die Bewertung nicht mehr nach Jahresarbeitszahl ausgelegt, sondern nach der „jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz“ (ETA). Zusätzlich verlangt die Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union eine Produkt- und Systemkennzeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. So können unterschiedliche Heizungstypen, wie Brennwertheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen verglichen werden. Ebenso wird auch die benötigte Hilfsenergie der Geräte neben der Umwandlung des eingesetzten Energieträgers in Wärmeenergie berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die bekanntgewordenen Informationen noch nicht final abgestimmt wurde und das BEG noch von der Europäischen Union auf die beihilferechtliche Richtigkeit geprüft werden muss. Sobald wir neue Informationen bekommen, informieren wir Sie umgehend.

Weiterführende Informationen im Artikel „Einheitliche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 geplant“.

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