Was sind Bestandsgebäude?
Haben Sie sich schon mal gefragt, was genau ein Bestandsgebäude im Sinne der BEG-Förderung ist? Schauen wir uns das genauer an!
Gemäß der BEG-Förderung handelt es sich bei „Bestandsgebäuden“ um bereits fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Das bedeutet, dass die Baugenehmigung oder -anzeige für das Gebäude vor mindestens 5 Jahren eingereicht wurde.
Des Weiteren handelt es sich bei Bestandsgebäuden um GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), die ganzjährig auf eine Innentemperatur von mindestens +12 °C beheizt werden.
Da es sich bei der BEG-Förderung um ein Gebäudesanierungsförderprogramm handelt, ist für jedes Bestandsgebäude ein separater Förderantrag zu stellen. Wenn sich an einem Standort mehrere Gebäude befinden, müssen dementsprechend auch für jedes Gebäude einzelne Förderanträge gestellt werden.
Wir bei ecogreen stehen Ihnen gerne bei der BEG-Förderung zur Seite. Egal ob allgemeine Fragen oder konkrete Unterstützung bei der Antragsstellung, wir sind für Sie da.
Herzliche Grüße aus Delmenhorst
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