BEG EM Praxistipp: Welche Kosten sind bei Nichtwohngebäuden förderfähig?
Bei einer BEG-EM-Maßnahme im Nichtwohngebäude stellt sich schnell eine praktische Frage: Welche Kosten können neben der eigentlichen Anlage überhaupt berücksichtigt werden? Denn häufig gehören Demontage, Elektroarbeiten, Einregulierung oder bauliche Nebenarbeiten technisch unmittelbar zur Maßnahme dazu.
Kurzantwort:
Bei der BEG EM können neben der eigentlichen förderfähigen Einzelmaßnahme auch Leistungen berücksichtigt werden, die unmittelbar für deren Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dazu können je nach Vorhaben zum Beispiel Inbetriebnahme, Einregulierung, Rüstarbeiten, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen, notwendige Elektroarbeiten oder Wiederherstellungsarbeiten gehören. Ob eine konkrete Kostenposition tatsächlich förderfähig ist, muss immer anhand des jeweiligen Fördertatbestands und der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderunterlagen geprüft werden.
Eine wichtige Grundlage dafür ist das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“. Die aktuelle Version 11.0 gilt seit dem 16. September 2026. Was sich mit dieser Fassung geändert hat, haben wir im Beitrag BEG-Infoblatt 11.0: Was Unternehmen bei BEG EM jetzt beachten müssen zusammengefasst.
Dieser Praxistipp konzentriert sich bewusst auf BEG-EM-Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden. Die Sanierung eines gesamten Gebäudes zum Effizienzgebäude über BEG NWG ist davon zu unterscheiden.
Welche Kosten können zusätzlich zur Hauptmaßnahme relevant sein?
Grundsätzlich reicht es nicht, eine Kostenposition nur als „Nebenkosten“ zu bezeichnen. Entscheidend ist, warum diese Leistung für die geförderte Maßnahme benötigt wird und ob sie nach den geltenden Förderbedingungen berücksichtigt werden kann.
| Kostenbereich | Typische Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Hauptmaßnahme | Förderfähige Anlagentechnik, Material und fachgerechter Einbau | Der jeweilige Fördertatbestand und die technischen Anforderungen müssen erfüllt sein. |
| Technische Begleitleistungen | Inbetriebnahme, Einregulierung, Einweisung und technisch notwendige Anpassungen | Können berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar für Ausführung oder Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. |
| Umfeldmaßnahmen | Gerüst, Baustellensicherung, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen, notwendige Wiederherstellungsarbeiten | Können in Verbindung mit einer förderfähigen Maßnahme ganz oder anteilig relevant sein. |
| Elektro- und Bauarbeiten | Elektrische Anbindung, Verkabelung, Wand- und Deckendurchbrüche, notwendige Anpassungen im Bestand | Der unmittelbare Bezug zur geförderten Maßnahme muss nachvollziehbar sein. |
| Fachplanung und Baubegleitung | Energetische Fachplanung, Nachweisführung und förderrelevante Baubegleitung | Hierfür gelten eigene Förderbedingungen und Höchstgrenzen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden. |
Wichtig: Die Tabelle ist keine pauschale Förderzusage für einzelne Kostenpositionen. Sie zeigt typische Kostenbereiche, die im Zusammenhang mit einer förderfähigen BEG-EM-Maßnahme geprüft werden können.
Mischprojekte: Förderfähige und andere Kosten sauber trennen
Gerade bei größeren Umbauten werden häufig förderfähige und nicht förderfähige Arbeiten gleichzeitig ausgeführt. Dann ist eine pauschale Übernahme von Sammelpositionen problematisch.
Praxistipp: Lassen sich gemeinsame Kosten nicht direkt einer einzelnen Leistung zuordnen, sollte eine nachvollziehbare Aufteilung möglich sein. Das gilt zum Beispiel für gemeinsame Baustellenkosten, übergreifende Elektroarbeiten oder Leistungen, die sowohl förderfähige als auch nicht förderfähige Bereiche betreffen.
Bei Klimaanlagen, Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation und MSR ist das besonders häufig relevant. Hauptanlage, technische Nebenarbeiten und allgemeine Modernisierung greifen dort schnell ineinander.
Aus der Förderpraxis von ecogreen empfiehlt es sich deshalb, Kosten bereits im Angebot so zu beschreiben, dass ihr technischer Zusammenhang mit der eigentlichen Maßnahme nachvollziehbar bleibt. Eine Position wie „sonstige Bauarbeiten“ ist später deutlich schwieriger einzuordnen als eine konkrete Beschreibung der ausgeführten Leistung.
Vier Fragen zur Prüfung einer Kostenposition
Für eine erste Einordnung helfen vier einfache Fragen:
- Gehört die Position zu einem förderfähigen Fördertatbestand?
- Ist sie für Ausführung oder Funktion der geförderten Maßnahme unmittelbar erforderlich?
- Kann sie nach der geltenden Förderrichtlinie, den Technischen Mindestanforderungen und dem aktuellen Infoblatt berücksichtigt werden?
- Ist die Position in Angebot, Rechnung oder Kostenaufteilung nachvollziehbar dokumentiert?
Vier positive Antworten sind eine gute Grundlage für die weitere Prüfung. Sie ersetzen aber nicht die konkrete förderrechtliche und technische Einordnung des Projekts.
Was gilt für Fachplanung und Baubegleitung?
Energetische Fachplanung und Baubegleitung können bei BEG-EM-Effizienzmaßnahmen zusätzlich förderfähig sein. Bei Nichtwohngebäuden sind die dafür berücksichtigungsfähigen Ausgaben aktuell auf 5 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Betrifft die Maßnahme nur einen Teil der Gebäudefläche, kann auch hier nur der entsprechende Flächenanteil angesetzt werden.
Bei verschiedenen BEG-EM-Maßnahmen ist außerdem die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich. ecogreen ist selbst mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten für Unternehmen und Nichtwohngebäude tätig und kann Förderfähigkeit, Kostenansatz und erforderliche Nachweise deshalb direkt im Förderprozess zusammenführen.
Häufige Fragen zu förderfähigen Kosten bei BEG EM
Sie können förderfähig sein. Das aktuelle Infoblatt nennt Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen ausdrücklich als mögliche Umfeldmaßnahmen, wenn sie mit der förderfähigen Maßnahme zusammenhängen.
Ja, Rüstarbeiten wie Gerüste können als Umfeldmaßnahme berücksichtigt werden, wenn sie für die Durchführung der förderfähigen Maßnahme erforderlich sind.
Notwendige Elektroarbeiten können berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar mit der geförderten Anlagentechnik verbunden sind. Eine allgemeine elektrische Modernisierung des Gebäudes ist davon zu unterscheiden. Bei großen Anlagen kann es soweit gehen, dass ggfs. ein neuer Trafo förderfähig sein kann.
Wiederherstellungsarbeiten können förderfähig sein, wenn sie durch die energetische Maßnahme erforderlich werden. Das kann beispielsweise die Wiederherstellung betroffener Wand-, Decken- oder Bodenoberflächen betreffen.
Kosten vor Antragstellung sauber einordnen
Sie planen eine BEG-EM-Maßnahme in einem Nichtwohngebäude und möchten wissen, welche Kosten im konkreten Projekt berücksichtigt werden können? ecogreen prüft das Vorhaben individuell und kostenfrei und begleitet förderfähige Projekte von der Antragstellung bis zum Nachweisverfahren.
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Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Stand: September 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien, Technischen Mindestanforderungen, Infoblätter und FAQ sowie die Entscheidung der zuständigen Förderstelle. Förderbedingungen und Detailregelungen können geändert oder konkretisiert werden.
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