Nutzungsprofile nach DIN 18599: Bedeutung für Nichtwohngebäude
Ein Büro, eine Verkaufsfläche und eine Produktionshalle können sich im selben Nichtwohngebäude befinden und energetisch trotzdem völlig unterschiedlich bewertet werden. Genau hier kommen die Nutzungsprofile der DIN 18599 ins Spiel.
Sie beschreiben typische Nutzungsrandbedingungen einzelner Gebäudebereiche und bilden damit eine wichtige Grundlage für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden. Für Förderprojekte kann diese Einordnung ebenfalls relevant werden, etwa wenn unterschiedliche Temperaturzonen zu unterschiedlichen technischen Anforderungen führen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nutzungsprofile beschreiben die typische Nutzung einer Gebäudezone, nicht nur deren Temperatur.
- Grundlage ist Teil 10 der Normenreihe DIN 18599 mit standardisierten Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude.
- Typische Nutzungen sind beispielsweise Büro, Einzelhandel, Klassenzimmer, Hotelzimmer, Restaurant, Lager oder unterschiedliche gewerbliche und industrielle Hallennutzungen.
- Die Normenreihe DIN 18599 wurde 2025 überarbeitet.
- Das aktuell geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) verweist bei bestimmten energetischen Berechnungen weiterhin auf den Normenstand DIN V 18599:2018-09.
- Die Temperaturbereiche ≥ 19 °C und 12 °C bis < 19 °C sind keine eigenständigen Nutzungsprofile. Sie können aber für gesetzliche und fördertechnische Anforderungen entscheidend sein.
- Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Zuordnung zur Temperaturzone besonders relevant, da je nach Temperaturbereich unterschiedliche Anforderungen an die zulässigen U-Werte gelten.
Was ist ein Nutzungsprofil nach DIN 18599?
Ein Nutzungsprofil beschreibt standardisierte Randbedingungen dafür, wie ein bestimmter Bereich eines Nichtwohngebäudes typischerweise genutzt wird.
Dazu gehören je nach Nutzung unter anderem:
- Nutzungs- und Betriebszeiten
- Raum-Solltemperaturen
- Personenbelegung
- interne Wärmelasten durch Personen und Geräte
- Beleuchtung
- nutzungsbedingter Außenluftbedarf
- Trinkwarmwasserbedarf
Ein Einzelbüro erhält deshalb andere Randbedingungen als ein Restaurant, ein Lager oder eine Produktionshalle.
Der Sinn dahinter: Für eine energetische Berechnung soll nicht allein das individuelle Verhalten der aktuellen Nutzer maßgeblich sein. Stattdessen werden vergleichbare und nachvollziehbare Randbedingungen verwendet.
Warum werden Nichtwohngebäude in unterschiedliche Zonen aufgeteilt?
Viele Nichtwohngebäude haben keine einheitliche Nutzung.
Ein Hotel kann beispielsweise Hotelzimmer, Flure, Restaurant, Küche, Veranstaltungsbereiche und technische Nebenflächen enthalten. In einem Produktionsgebäude können Büroflächen, Fertigung, Lager und Sozialräume nebeneinanderliegen.
Unterscheiden sich Bereiche wesentlich hinsichtlich Nutzung, technischer Ausstattung, innerer Lasten oder Tageslichtversorgung, kann eine Aufteilung in unterschiedliche Zonen erforderlich sein.
Jeder Zone wird anschließend die passende Nutzung und damit das entsprechende Nutzungsprofil zugeordnet.
Das ist etwas anderes als die grundsätzliche Frage, ob ein Gebäude als Nichtwohngebäude einzuordnen ist. Diese Abgrenzung erklären wir separat in unserem Beitrag zur Definition und BEG-Einordnung von Nichtwohngebäuden.
Welche DIN 18599 gilt aktuell?
Hier wird es derzeit etwas komplizierter.
Die Normenreihe DIN 18599 wurde umfassend überarbeitet. Seit Oktober 2025 liegt die neue DIN/TS 18599 vor. Auch Teil 10 mit den Nutzungsrandbedingungen und Nutzungsprofilen für Nichtwohngebäude wurde aktualisiert.
Gleichzeitig verweist das aktuell geltende Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG und Nachfolger des früheren GEG, bei der energetischen Berechnung von Nichtwohngebäuden weiterhin in wesentlichen Vorschriften auf die DIN V 18599:2018-09.
Das bedeutet in der Praxis: Der technisch aktuellste Normenstand und der für einen bestimmten gesetzlichen Nachweis anzuwendende Normenstand müssen nicht automatisch identisch sein.
Für einen konkreten Nachweis ist deshalb immer zu prüfen, welche Fassung durch Gesetz, Förderrichtlinie oder das jeweilige Verfahren tatsächlich vorgegeben wird.
Was haben 19 °C mit dem Nutzungsprofil zu tun?
Hier entsteht in der Praxis häufig ein Missverständnis.
Die Einteilung
- Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C
- Raum-Solltemperatur von 12 °C bis < 19 °C
ist kein Ersatz für die Nutzungsprofile der DIN 18599.
Ein Nutzungsprofil beschreibt beispielsweise die Nutzung „Einzelbüro“, „Lager“ oder „gewerbliche und industrielle Halle“. Innerhalb der energetischen Bewertung spielt zusätzlich eine Rolle, auf welche Raum-Solltemperatur die jeweilige Zone bestimmungsgemäß beheizt wird.
Diese Unterscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf energetische Anforderungen haben.
Warum ist das für die BEG-Förderung relevant?
Besonders deutlich wird das bei Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt für bestimmte Einzelmaßnahmen technische Anforderungen, bei denen die Nutzung und Temperatur des betroffenen Gebäudebereichs relevant werden können.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG EM unterscheiden bei verschiedenen Bauteilen zwischen Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raumtemperatur von mindestens 19 °C und niedriger beheizten Zonen zwischen 12 °C und unter 19 °C.
Ein einfaches Beispiel ist die Außenwand: Für eine normal beheizte Zone gelten andere Anforderungen an den maximal zulässigen U-Wert als für eine entsprechend niedriger beheizte Zone.
Die korrekte Einordnung des betroffenen Gebäudebereichs kann deshalb unmittelbar darüber entscheiden, welche technische Mindestanforderung für eine Fördermaßnahme anzusetzen ist.
Wichtig ist aber die Reihenfolge: Nicht das Förderprogramm legt pauschal das Nutzungsprofil fest. Ausgangspunkt sind Nutzung, Zonierung und die bestimmungsgemäßen Randbedingungen des Gebäudebereichs. Daraus ergeben sich anschließend die für die Maßnahme relevanten Anforderungen.
Die konkreten Anforderungen an Dämmung, Fenster, Dachflächen und weitere Bauteile behandeln wir deshalb auf unserer Seite zur Förderung der Gebäudehülle.
Welche Rolle spielt das Nutzungsprofil bei unterschiedlichen BEG-EM-Maßnahmen?
Die Bedeutung des Nutzungsprofils hängt von der jeweiligen Fördermaßnahme ab.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist insbesondere die Zuordnung zur Temperaturzone relevant. Die technischen Mindestanforderungen unterscheiden bei verschiedenen Bauteilen zwischen Zonen mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C und niedriger beheizten Zonen zwischen 12 °C und unter 19 °C. Damit können sich beispielsweise unterschiedliche Anforderungen an die zulässigen U-Werte ergeben.
Bei anderen technischen BEG-EM-Maßnahmen ist das konkrete Nutzungsprofil in der Regel nicht der entscheidende Förderparameter. Hier steht zunächst die grundsätzliche Einordnung im Vordergrund: Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude und wie wird der betroffene Gebäudebereich thermisch genutzt beziehungsweise konditioniert?
Eine vollständige energetische Bilanz nach DIN 18599 ist deshalb nicht automatisch Bestandteil jeder einzelnen BEG-EM-Maßnahme.
Wie die BEG EM bei Nichtwohngebäuden grundsätzlich aufgebaut ist, welche Maßnahmen relevant sein können und worauf bei der Antragstellung zu achten ist, erklären wir ausführlicher in unserem BEG-EM-Praxisleitfaden für Nichtwohngebäude.
Was entscheidet das Nutzungsprofil nicht?
Ein Nutzungsprofil entscheidet nicht automatisch darüber, ob ein Gebäude oder eine Maßnahme förderfähig ist.
Es beantwortet insbesondere nicht allein:
- ob ein Objekt grundsätzlich als Nichtwohngebäude gilt,
- ob die BEG EM für das Projekt das richtige Förderprogramm ist,
- ob eine technische Anlage der Gebäudetechnik oder einem Produktionsprozess zuzuordnen ist,
- ob alle technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt werden.
Bei Produktions- und Prozessanlagen kann beispielsweise statt der BEG die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft relevant sein. Mehr dazu erklären wir in unserem Vergleich BEG oder EEW: Welches Förderprogramm passt zum Projekt?.
Damit bleibt die Rolle des Nutzungsprofils klar abgegrenzt: Es ist ein Baustein der energetischen Einordnung, ersetzt aber nicht die Prüfung des Gebäudes, der Maßnahme und des passenden Förderprogramms.
Nutzungsprofile in der Förderpraxis richtig einordnen
Bei einem konkreten Projekt sollte deshalb nicht einfach pauschal ein Nutzungsprofil gewählt werden.
Entscheidend sind der tatsächlich betroffene Gebäudebereich, seine bestimmungsgemäße Nutzung, die technische Versorgung und der für den jeweiligen Nachweis anzuwendende Regelwerksstand.
Das ist insbesondere bei Gebäuden mit mehreren Nutzungen wichtig. Eine Produktionshalle mit angeschlossenem Büro, ein Supermarkt mit Verkaufs-, Lager- und Nebenflächen oder ein Hotel mit unterschiedlichen Funktionsbereichen kann nicht zwangsläufig als eine einheitliche Zone betrachtet werden.
Gerade bei solchen Objekten kann eine saubere Zonierung helfen, die energetischen Randbedingungen und die daraus entstehenden Förderanforderungen nachvollziehbar zuzuordnen.
Häufige Fragen zu Nutzungsprofilen
Nein. Dabei handelt es sich um Temperaturbereiche beziehungsweise Temperaturzonen. Nutzungsprofile beschreiben dagegen konkrete Nutzungen und die dazugehörigen standardisierten Nutzungsrandbedingungen.
Technisch aktuell ist die überarbeitete DIN/TS 18599:2025-10. Das derzeit geltende GModG verweist für wesentliche Berechnungen von Nichtwohngebäuden jedoch weiterhin auf die DIN V 18599:2018-09. Für einen konkreten Nachweis ist deshalb die jeweils rechtlich oder fördertechnisch vorgegebene Fassung maßgeblich.
Ja. Gerade Nichtwohngebäude bestehen häufig aus mehreren Nutzungszonen. Büro, Verkauf, Lager, Produktion oder Gastronomie können innerhalb desselben Gebäudes unterschiedliche Nutzungsprofile erhalten.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einordnung besonders wichtig. Die technischen Mindestanforderungen der BEG EM unterscheiden bei verschiedenen Bauteilen zwischen Gebäudebereichen mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C und niedriger beheizten Bereichen zwischen 12 °C und unter 19 °C. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die zulässigen U-Werte.
Bei anderen BEG-EM-Maßnahmen spielt das konkrete Nutzungsprofil in der Regel keine vergleichbare unmittelbare Rolle. Dort ist zunächst entscheidend, ob es sich um ein Nichtwohngebäude handelt und ob der betreffende Gebäudebereich thermisch konditioniert beziehungsweise entsprechend beheizt oder gekühlt wird. Die Temperaturgrenze von mehr als 12 °C kann dabei für die grundsätzliche Einordnung des Gebäudebereichs relevant sein.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte die Nutzungs- und Temperaturzone deshalb bereits bei der Förderprüfung berücksichtigt werden.
Unsicher, wie ein Gebäudebereich einzuordnen ist?
Bei gemischt genutzten Nichtwohngebäuden kann die richtige Zuordnung von Nutzung und Temperaturzone für die geplante Fördermaßnahme entscheidend sein. ecogreen prüft die konkrete Situation und ordnet ein, welche Anforderungen für das Projekt zu berücksichtigen sind.
Technische Förderpraxis, fachlich eingeordnet von Marcel Riethmüller
Als Fördermittelexperte beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit der technischen Einordnung von Nichtwohngebäuden und energetischen Maßnahmen. Dieser Beitrag ordnet Nutzungsprofile nach DIN 18599, Temperaturzonen und ihre Bedeutung für die BEG EM aus der praktischen Fördermittelberatung ein. Grundlage sind der aktuelle Förder- und Rechtsstand sowie Erfahrungen aus realen Projekten.
Stand: September 2026. Gesetzliche Vorgaben, Förderrichtlinien und technische Regelwerke können geändert werden. Für konkrete Projekte ist immer der zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Rechts- und Förderstand maßgeblich.
Bildnachweis Header: © Adobe Stock – Datei #275020844 | Urheber: jeson | bearbeitet
Das könnte Sie auch interessieren
Ähnliche Beiträge

Nichtwohngebäude: Definition & BEG-Einordnung
Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Typische Beispiele sind Bürogebäud …
BEG EM für Nichtwohngebäude: Praxisleitfaden 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist für Betreiber und Eigentümer von Nichtwohngebäuden eines der wicht …
Förderung für Lüftungsanlagen in Gewerbegebäuden
Raumlufttechnische Anlagen in Nichtwohngebäuden verbrauchen oft mehr Energie als nötig. Wer eine energieeffiziente Lüftungsanlage mit Wärmer …