Fördermittelberatung Energieeffizienz
Förderung für Spritzgießmaschinen
Der Austausch einer bestehenden Spritzgießmaschine kann für kleine und mittlere Unternehmen förderfähig sein. Die neue Anlage muss unter anderem reinelektrisch betrieben werden, Servo-Antriebe für die Hauptachsen besitzen und den jährlichen Endenergiebedarf gegenüber der Bestandsmaschine um mindestens 15 Prozent reduzieren.
✓ 15 % Förderung für kleine Unternehmen möglich
✓ 10 % Förderung für mittlere Unternehmen möglich
✓ Für den Austausch geeigneter Bestandsmaschinen
Welche Spritzgießmaschinen werden gefördert?
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (→ EEW) fördert im Modul 4 Spritzgießmaschinen im Rahmen der Basisförderung. Kleine Unternehmen können derzeit 15 Prozent und mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Nicht-KMU sind in der Basisförderung nicht antragsberechtigt.
ecogreen prüft kostenfrei, ob Ihre Maschine, Ihr Unternehmen und der geplante Austausch die Förderanforderungen erfüllen.
Reinelektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
Die neue Maschine darf im Betrieb keinen zusätzlichen fossilen oder anderen nicht elektrischen Energieträger benötigen. Hybridanlagen, die neben elektrischer Energie beispielsweise Erdgas einsetzen können, erfüllen die Anforderung nicht.
Die Versorgung mit elektrischer Energie kann auch ganz oder teilweise aus einer Photovoltaikanlage erfolgen. Entscheidend ist, dass die Spritzgießmaschine selbst ausschließlich elektrisch betrieben wird.
Servo-Antriebe für die Hauptachsen
Die Werkzeugbewegung, die Einspritzung und die Dosierung müssen jeweils über Servo-Antriebe erfolgen. Dazu gehören Servomotoren und die zugehörigen Servoregler.
Diese Anforderung betrifft die zentralen Bewegungsabläufe der Maschine. Allgemeine Bezeichnungen wie „energieeffizient“, „elektrisch unterstützt“ oder „servooptimiert“ reichen für die Förderprüfung nicht aus. Das konkrete Antriebskonzept muss aus dem Angebot und den technischen Unterlagen hervorgehen.
Austausch einer vorhandenen Bestandsmaschine
Die Förderung setzt einen echten Anlagenaustausch voraus. Die neue Spritzgießmaschine muss eine beim Antragsteller vorhandene Maschine ersetzen und denselben Einsatzzweck erfüllen.
Die Bestandsmaschine muss bei Antragstellung:
- seit mindestens fünf Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein
- sich im Eigentum des Antragstellers befinden
- noch voll funktionsfähig sein
Wichtig
Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Projekt schildern
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach dem Förderbescheid begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
So funktioniert's
Wichtig: Der Antrag sollte vor Bestellung, Beauftragung oder Maßnahmenbeginn geprüft werden, damit keine Förderchancen gefährdet werden.
Den gesamten Prozess schildern wir auf dieser → Übersicht nochmal ausführlich.
Projekt schildern
Sie beschreien Ihr Vorhaben kostenfrei und unverbindlich.
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
ecogreen prüft die Voraussetzungen, ordnet das passende Förderprogramm ein und begleitet die Antragstellung.
Bescheid, Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Förderbescheid begleiten wir die weiteren Schritte bis zur Auszahlung.
Worauf kommt es bei der Förderung von Spritzgießmaschinen an?
Eine neue Maschine ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie weniger Strom verbraucht. Unternehmensgröße, Bestandsmaschine, Antriebskonzept, Einsatzzweck und Energieeinsparung müssen gemeinsam zu den technischen Förderbedingungen passen.
KMU-Status
Die Basisförderung steht nur kleinen und mittleren Unternehmen offen. Bei Unternehmensgruppen, Beteiligungsgesellschaften oder verbundenen Unternehmen reicht die isolierte Betrachtung eines einzelnen Standorts häufig nicht aus.
Antriebskonzept
Das Angebot muss klar erkennen lassen, dass die neue Maschine ausschließlich elektrisch betrieben wird und die Hauptachsen mit Servo-Antrieben ausgestattet sind.
Endenergieeinsparung
Der jährliche Endenergiebedarf muss durch den Austausch um mindestens 15 Prozent sinken. Der Nachweis wird durch eine gelistete Energieeffizienz-Expertin oder einen gelisteten Energieeffizienz-Experten bestätigt.
Einsatzzweck
Die neue Maschine muss die Bestandsmaschine ersetzen und grundsätzlich denselben betrieblichen Einsatzzweck erfüllen. Änderungen an Ausführung, Steuerung oder Effizienz sind möglich. Eine reine Kapazitätserweiterung oder die Beschaffung einer Maschine für einen vollständig neuen Produktionszweck erfüllt die Austauschlogik jedoch nicht automatisch.
Zustand der Bestandsmaschine
Die zu ersetzende Maschine muss mindestens fünf Jahre beim Antragsteller eingesetzt worden sein, ihm gehören und bei Antragstellung noch voll funktionsfähig sein.Eine bereits entsorgte, verkaufte oder dauerhaft außer Betrieb genommene Maschine erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig nicht.
Spritzgießmaschine soll ersetzt werden?
Schildern Sie uns, welche Bestandsmaschine vorhanden ist, welche neue Anlage geplant wird und welchen Stand ihr Projekt aktuell aufweist.
FAQ Spritzgießmaschinen
Gefördert werden können reinelektrisch betriebene Spritzgießmaschinen, die eine geeignete Bestandsmaschine ersetzen. Für Werkzeugbewegung, Einspritzung und Dosierung müssen Servo-Antriebe eingesetzt werden.
Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für Bestandsmaschine, KMU-Status und Energieeinsparung erfüllt sein.
Eine hydraulische Kraftübertragung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass die neue Maschine ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben wird und die Hauptachsen über Servo-Antriebe verfügen.
Hybridmaschinen, die neben Strom noch mit einem weiteren Energieträger betrieben werden können, sind dagegen nicht förderfähig.
Die Bestandsmaschine muss bei Antragstellung seit mindestens fünf Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein. Sie muss sich außerdem in seinem Eigentum befinden und noch voll funktionsfähig sein.
Das reine Baujahr ist daher nicht das einzige Kriterium. Entscheidend ist die tatsächliche betriebliche Nutzungsdauer beim Antragsteller.
Die Basisförderung setzt den Austausch einer vorhandenen Bestandsmaschine voraus. Eine zusätzliche Maschine zur Kapazitätserweiterung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Bei einer umfassenderen Prozessinvestition kann geprüft werden, ob andere Maßnahmen oder Fördermodule relevant sind. Daraus ergibt sich jedoch keine automatische Förderfähigkeit der zusätzlichen Spritzgießmaschine.
Große Unternehmen sind für die Modul-4-Basisförderung nicht antragsberechtigt. Da Spritzgießmaschinen ausdrücklich zur Basisförderung gehören, können sie in der Regel nicht ersatzweise über die Premiumförderung beantragt werden.
Separat abgrenzbare Prozessoptimierungen eines großen Unternehmens können dennoch über die Premiumförderung geprüft werden.
Nicht jede neue oder moderne Spritzgießmaschine erfüllt die Bedingungen der Basisförderung. Nicht förderfähig oder zumindest kritisch sind insbesondere folgende Konstellationen:
- zusätzliche Maschine ohne Austausch einer Bestandsanlage
- Bestandsmaschine, die noch keine fünf Jahre eingesetzt wurde
- Bestandsmaschine, die nicht dem Antragsteller gehört
- bereits stillgelegte oder nicht mehr funktionsfähige Bestandsmaschine
- Hybridanlage mit einem zusätzlichen nicht elektrischen Energieträger
- Maschine ohne Servo-Antriebe an den drei geforderten Hauptachsen
- fehlender Nachweis der mindestens 15-prozentigen Endenergieeinsparung
- Antrag eines Unternehmens ohne KMU-Status
Eine Anlage, die der Kategorie Spritzgießmaschinen zuzuordnen ist, aber die Voraussetzungen der Basisförderung nicht erfüllt, kann in der Regel nicht einfach in die Premiumförderung verschoben werden. Die technischen Mindestanforderungen schließen diesen Ausweichweg grundsätzlich aus, sofern keine ausdrücklich dokumentierte Ausnahme greift.
Die alte Maschine darf grundsätzlich erst nach Förderzusage oder nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns verkauft, verschenkt oder entsorgt werden.
Weitere Antworten rund um Fördermittel und die Zusammenarbeit mit ecogreen finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ)