Novelle Energiedienstleistungsgesetz

Novelle Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) – Aktueller Stand

von | 24. Sep 2019

Das Energieaudit ist bei vielen Unternehmen ein aktuelles Thema. Nicht zuletzt, weil 2019 das Jahr des Wiederholungsaudits ist, sondern auch eine Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes geplant ist. Am vergangenen Freitag war es soweit – der Bundesrat hat die Gesetzesänderung des EDL-G verabschiedet. Welche Neuerungen nun bei einem Energieaudit auf die Unternehmen zukommen, fassen wir für Sie zusammen.

Seit Dezember 2015 wurde ein verpflichtendes Energieaudit für Unternehmen eingeführt. Alle betroffenen Unternehmen müssen nun alle vier Jahre ein Wiederholungsaudit absolvieren. Neben der Wiederholungspflicht steht ebenfalls eine Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an, die sich für einige Unternehmen positiv auswirken kann. Damit wird beispielweise gewährleistet, dass das Energieaudit seinem primären Einsatzzweck gerecht wird, nämlich das Aufzeigen von Einsparungspotenzialen bei energieintensiven Unternehmen.

Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick: Novelle Energiedienstleistungsgesetz

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat das EDL-G verabschiedet, so dass es im Oktober in Kraft treten wird:

  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 500.000 kWh können ein vereinfachtes Audit machen und per Online-Erklärung Angaben zu ihren Energieverbräuchen machen.
  • Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits müssen verpflichtete Unternehmen eine Online-Erklärung einreichen.
  • Unternehmen, die ein Energieaudit zwischen Inkrafttreten der Änderungen und dem 31. Dezember 2019 durchführen müssen, haben für diese Online-Erklärung bis zum 31. März 2020 Zeit.
  • Unternehmen mit einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS oder ISO 50001) müssen keine Online-Erklärung einreichen.
  • alle Unternehmen, die ihr Wiederholungsaudit vor Inkrafttreten der Änderung durchführen müssen, haben keinen Anspruch auf die Bagatellgrenze
  • Auditoren haben eine Registrierungs- und Fortbildungspflicht.

Sie haben Fragen rund um das Thema Energieaudit 2019 und den aktuellen Änderungen von der Novelle Energiedienstleistungsgesetz? Dann sprechen Sie uns gerne an!

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